Abmahnung Flex-Elektrowerkzeuge GmbH
Uns geht eine marken- und wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Firma Flex-Elektrowerkzeuge GmbH durch die Rechtsanwälte Lenesis Lehmann Neunhoefer Sigel Schäfer zu.
Gegen den Empfänger der Abmahnung wird seitens der Flex-Elektrowerkzeuge GmbH der Vorwurf einer Markenrechtsverletzung an der Marke „Flex“ erhoben. So würde der Empfänger der Abmahnung Produkte unter dieser Marke „Flex“ anbieten, ohne dass die angebotenen Produkte aus dem Hause der Firma Flex-Elektrowerkzeuge GmbH stammen würden.
Mit der Abmahnung wird der Abgemahnte dazu aufgefordert, die rechtswidrige Benutzung der Marke „Flex“ umgehend einzustellen, eine entsprechend strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und darüber hinaus die Kosten der Abmahnung zu tragen.
Weiter wird vom Empfänger die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Ein Entwurf einer solchen Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ist der Abmahnung der Firma Flex-Elektrowerkzeuge GmbH bereits beigefügt. Nach unserem Dafürhalten ist diese Unterlassungserklärung jedoch zu weit gefasst. Wir können insofern nur davon abraten, die der Abmahnung beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung der Firma Flex-Elektrowerkzeuge GmbH ohne eingehende Prüfung und vorzunehmender Modifikationen zur Unterschrift zu bringen.
Hierbei ist von besonderer Bedeutung, dass bei Unterzeichnung der von der Flex-Elektrowerkzeuge GmbH mit der Abmahnung vorgelegten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung mit der Übersendung dieser –nicht modifizierten Unterlassungserklärung- an die Flex-Elektrowerkzeuge GmbH ein Vertrag zustande kommt, der ein Leben lang Wirksamkeit erlangt.
Wenn auch Sie eine Abmahnung der Flex-Elektrowerkzeuge GmbH durch die Rechtsanwälte Lenesis Lehmann Neunhoefer Sigel Schäfer erhalten haben sollten, sprechen Sie uns an.