Abmahnung Firma SVH-Store UG, Inh. Sascha von Höveling
Uns geht eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der SVH-Store UG, Inh. Sascha von Höveling, vertreten durch die Kanzlei Peter Dettmar aus Wittmund zu.
Mit der Abmahnung der Firma SVH-Store UG lässt diese durch die Kanzlei Peter Dettmar Fehler innerhalb der Widerrufsbelehrung beanstanden.
Der Gegenstandswert wird seitens der Kanzlei Peter Dettmar mit 10.000 € beziffert.
In dem uns vorliegenden Fall können wir nicht anraten, die mit der Abmahnung der Firma SVH-Store UG durch die Kanzlei Peter Dettmar übersandte Unterlassungserklärung ohne entsprechende Modifikationen zu unterzeichnen. Insbesondere ist die Unterlassungserklärung unserer Ansicht nach zu weit gefasst.
Update:
Uns liegt eine weitere wettbewerbsrechtliche Abmahnung der SVH-Store UG, Inh. Sascha von Höveling, vertreten durch die Kanzlei Peter Dettmar aus Wittmund vor.
Von der Abmahnung der SVH-Store UG ist das Marktsegment „Handyzubehör“ auf der Handelsplattform eBay betroffen.
In der Abmahnung der SVH-Store UG wird zunächst ausgeführt, dass diese als Betreiberin des eBay-Shops „CoolGadget_Store“ bzw. dem Onlineshop svh-store.de im Wege des Fernabsatzes handeln würde.
Mit der Abmahnung lässt die SVH-Store UG die Bezeichnung einer Handytasche mit „Leder“ beanstanden, zumal es sich bei dem Material des Produkts tatsächlich nicht um Leder sondern um Kunstleder handeln würde. Hierin würde eine irreführende Werbung, nämlich eine unwahre und zur Täuschung geeignete Angabe über wesentliche Wareneigenschaften liegen.
Weiter bringt die SVH-Store UG zahlreiche weitere angebliche Verstöße gegen im Onlinehandel erforderliche Informationspflichten zur Abmahnung und fordert den Abgemahnten auf, die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und an den Bevollmächtigten der SVH-Store UG zurück zu senden. Hiervon können wir ausdrücklich abraten, zumal die der Abmahnung der SVH-Store UG beigefügte Unterlassungserklärung unserer Ansicht nach deutlich zu weit gefasst ist.
Weiter ist der Abmahnung eine an den Abgemahnten adressierte Kostennote des Rechtsanwalts Peter Dettmar beigefügt in Höhe von 1.029,35 EUR inkl. Umsatzsteuer beigefügt. Dies ist durchaus ungewöhnlich, zumal Auftraggeber des Kollegen Peter Dettmar die SVH-Store UG ist. Diese ist somit auch grundsätzlich Rechnungsadressat. Die SVH-Store UG könnte sodann, eine wirksame Abmahnung vorausgesetzt, Kostenerstattung vom Abgemahnten verlangen. In keinem Fall ist jedoch der Abgemahnte Kostenschuldner des abmahnenden Rechtsanwalts.