Abmahnung Firma Stiefelparadies GmbH
Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Firma Stiefelparadies GmbH, Mönchengladbach, vor.
Gegenstand dieser Abmahnung ist das Angebot eines Onlinehändlers auf der Internethandelsplattform eBay im Marktsegment
- Schuhe / Schuhwaren (Damen- und Herrenschuhe).
Dem Abgemahnten wird im Rahmen der Abmahnung der Firma Stiefelparadies GmbH die angebliche irreführende und damit unlautere Werbung mit der fehlerhaften Kennzeichnung von Schuhen mit dem Begriff
- Leder
vorgeworfen.
Es wird sodann zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Ferner sollen Abmahnkosten aus einem Gegenstandswert von 20.000,00 EUR und mithin 859,80 EUR erstattet werden.
Nach den uns vorliegenden Informationen handelt es sich bei dieser Abmahnung der Firma Stiefelparadies GmbH auch nicht um einen Einzelfall.
Ob die Abmahnung berechtigt ist, ist jedoch stets im Einzelfall zu prüfen – dies gilt einerseits im Hinblick auf die der Abmahnung beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung sowie natürlich auch in Bezug auf die geltend gemachten Abmahnkosten.
In dem hiesigen Fall konnten wir allerdings nicht empfehlen, die vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderungen abzugeben.
Auch raten wir aufgrund der mit einer Abmahnung einhergehenden (Kosten-) Risiken davon ab, solche Abmahnungen auf die leichte Schulter zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun.
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