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Abmahnung Firma Stecker Kabel Adapter UG


Abmahnung Firma Stecker Kabel Adapter UG © tsaplia - Fotolia.com

Uns liegt eine markenrechtliche Abmahnung der Firma Stecker Kabel Adapter UG, vertreten durch Rechtsanwalt Gereon Sandhage, Berlin, vor.

Rechtsanwalt Sandhage behauptet in der Abmahnung, die von der Firma Stecker Kabel Adapter UG eingetragene Marke "Flytouch" würde für Tablet PC's und Computer im Geschäftsverkehr unbefugt verwendet. Dieses Recht steht jedoch ausschließlich der Firma Stecker Kabel Adapter UG zu.

Weiter lässt die Firma Stecker Kabel Adapter UG durch Rechtsanwalt Sandhage zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie zur Auskunft auffordern. Rechtsanwalt Sandhage hat eine entsprechende "Unterlassungserklärung" im Entwurf für die Firma Stecker Kabel Adapter UG vorformuliert und diese der Abmahnung beigefügt. Ebenso sollen darin die Abmahnkosten in Höhe von 1.569,00 EUR EUR (Gegenstandswert: 50.000,00 EUR, 1,5 Geschäftsgebühr) anerkannt werden.

Wir können in diesem Fall nicht empfehlen, die durch Rechtsanwalt Sandhage im Auftrag der Firma Stecker Kabel Adapter UG mit der Abmahnung vorgelegte Unterlassungserklärung zu unterschreiben.


UPDATE 12.03.2012:

Uns liegt nunmehr eine weitere markenrechtliche Abmahnung der am 05.10.2011 ins Handelsregister eingetragenen Firma Stecker Kabel Adapter UG (haftungsbeschränkt), vertreten durch den Geschäftsführer Tim Oliver Brauer, Tübinger Straße 49, 70771 Leinfelden-Echterdingen, anwaltlich vertreten durch die Kanzlei Sandhage (Rechtsanwalt Gereon Sandhage), Berlin, vor.

Diesmal wird die angeblich widerrechtliche Verwendung der Wort-Marke "Zenithink" mit der Abmahnung von Rechtsanwalt Sandhage im Namen der Stecker Kabel Adapter UG beanstandet. Gefordert werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung mit einem Vertragsstrafeversprechen von 5.100,00 EUR sowie die Erstattung von Abmahnkosten aus einem Gegenstandswert von 50.000,00 EUR. Zur Vorbereitung von Schadensersatzforderungen sollen zudem auch Auskünfte gegenüber RA Sandhage erteilt werden.

Wir können auf keinem Fall empfehlen, die der Abmahnung beigefügte und durch Rechtsanwalt Gereon Sandhage vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung zugunsten der Firma Kabel Adapter UG abzugeben. Zur Vermeidung erheblicher Kosten und Rechtsnachteilen, wenden Sie sich bitte bei Erhalt einer solchen Abmahnung dringend an einen Rechtsanwalt, der im Bereich des Markenrechts tätig ist und über entsprechende Erfahrungen verfügt.

Die Eintragung der Marke "Zenithink" ist übrigens erst am 27.02.2012 veröffentlicht worden, so dass Rechtsanwalt Sandhage bzw. die Stecker Kabel Adapter UG erst seit Kurzem "formal" dazu berchtigt sind, eine Abmahnung auszusprechen.

Wie wir jedoch in Erfahrung bringen konnten, handelt es sich auch bei den Abmahnung in Bezug auf die Marke "Zenithink" nicht um einen Einzelfall.


UPDATE 14.03.2012: 

Nach den uns vorliegenden Informationen bzw. einer entsprechenden Recherche beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) hat die Stecker Kabel Adapter UG (haftungsbeschränkt) insgesamt folgende Marken auf sich angemeldet:

  • Flytouch
  • SuperPad
  • Zenithink
  • Archos
  • 3G


Es gilt daher zu befürchten, dass arglose Onlinehändler, die die MarkenFlytouch, SuperPad, Zenithink, Archos und vor allem 3G nutzen, zukünftig ebenfalls mit einer Abmahnung der Firma Stecker Kabel Adapter UG (haftungsbeschränkt) "bedacht" werden. Dies würde uns aufgrund unserer zahlreichen Erfahrungen, speziell mit Rechtsanwalt Gereon Sandhage, zumindest nicht wundern...


UPDATE 08.10.2012: 

Die Firma Stecker Kabel Adapter UG lässt nun durch die Kanzlei Sandhage auch markenrechtsverstöße an der Marke AllWinner abmahnen.


UPDATE 11.12.2012: Die Firma Stecker Kabel Adapter UG mahnt nun auch Wettbewerbsverstöße ab

In den vergangenen Tagen erreichten uns mehrere Abmahnungen der Firma Stecker Kabel Adapter UG (haftungsbeschränkt), Nelkenstr. 1, 70771 Leinfelden, vertreten durch den Geschäftsführer Tim Oliver Brauer, im Rahmen derer Rechtsanwalt Gereon Sandhage von der Berliner Anwaltskanzlei der Sandhage Rechtsanwälte nunmehr wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrungen bei dem Angebot von TV-Heim-Audio-Zubehör sowie von Tablet-PCs und deren Zubehör auf der Internethandelsplattform eBay geltend macht.

Dem Empfänger der Abmahnung wird jeweils vorgeworfen, eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung zu verwenden, was einen Unterlassungsanspruch zu Gunsten der Firma Stecker Kabel Adapter UG begründe. Rechtsanwalt Sandhage fordert die Empfänger der Abmahnung deshalb zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf. Ebenfalls sollen jeweils Abmahnkosten in Höhe von 651,80 € (Gegenstandswert/Streitwert 10.000 €) an die Rechtsanwaltskanzlei Sandhage gezahlt werden.

Wir können auch hier immer wieder bloß dringend darauf hinweisen, dass die der Abmahnung beigefügte und durch die Sandhage Rechtsanwälte vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung keinesfalls in der vorgelegten Form unterzeichnet werden sollte, da hierdurch empfindliche, jedoch vermeidbare Risiken entstehen würden.


UPDATE 18.02.2013: Stecker Kabel Adapter UG lässt einstweilige Verfügung die Rechtsanwälte Sandhage beantragen

In einem uns bekannt gewordenen Fall hat die Firma Stecker Kabel Adapter UG (haftungsbeschränkt), vertreten durch ihren Geschäftsführer Tim O. Brauer, Nelkenstr. 1, 70771 Leinfelden, eine einstweilige Verfügung beantragen lassen.

Gegenstand der durch Rechtsanwalt Gereon Sandhage für die Firma Stecker Kabel Adapter UG beantragten einstweiligen Verfügung sind angebliche wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche, die der Firma Stecker Kabel Adapter UG gegenüber einem eBay-Händler zustehen sollen.

Das zuständige Landgericht hat die einstweilige Verfügung nicht erlassen, sondern Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt.

Wir werden daher weiter berichten, ob die durch die Rechtsanwälte Sandhage für die Firma Stecker Kabel Adapter UG beantragte einstweilige Verfügung erlassen worden ist.


UPDATE 04.03.2013: Die Marke „Flytouch“ und der Rechtsmissbrauch

Die Kollegen von haftungsrecht.com berichteten auf ihrer Internetseite am 01.03.2013 darüber, dass das markenrechtliche Vorgehen der Firma Stecker Kabel Adapter UG, vertreten durch die Sandhage Rechtsanwälte, im Hinblick auf die Geltendmachung eines markenrechtlichen Unterlassungsanspruchs wegen der Verwendung der Bezeichnung „flytouch“ rechtsmissbräuchlich sei.

So soll das Landgericht (LG) Berlin mit Beschluss vom 14.06.2012, Az. 52 O 22/12, entschieden haben, dass die Geltendmachung von Ansprüchen aus der Marke „Flytouch“ rechtsmissbräuchlich sei und damit die durch die Firma Stecker Kabel Adapter UG bzw. RA Sandhage geltend gemachten Ansprüche zurückzuweisen haben.

Zur Begründung des Rechtsmissbrauchs habe das LG Berlin ausgeführt, dass die Bezeichnung "flytouch" vor der Markenanmeldung als Bezeichnung der aus China stammenden und dort so benannten Geräte in Deutschland übernommen und die Geräte unter dieser Bezeichnung auf den Markt gebracht worden seien. Es ergebe sich somit eine zweckwidrige Verwendung der Marke „Flytouch“ im Wettbewerbskampf, weil damit automatisch sämtlichen Mitbewerbern der Vertrieb dieser Geräte nicht mehr ermöglicht würde und somit nur die Firma Stecker Kabel Adapter UG als möglicher Importeur übrig bleibe, obgleich sie letztlich dieselben Geräte verkaufe, wie ihre Mitbewerber.



UPDATE 14.03.2013: Einstweiliges Verfügungsverfahren wird nicht weiterbetrieben

Wie wir mit Update vom 18.2.2013 berichtet haben, hat die Firma Stecker Kabel Adapter UG, vertreten durch die Sandhage Rechtsanwälte, nach erfolgloser Abmahnung eine einstweilige Verfügung beim zuständigen Landgericht beantragt.

Nachdem das Landgericht die einstweilige Verfügung nicht erlassen hat, sondern beiden Parteien Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat und wir dabei für unsere Mandantschaft unter anderem auch zu dem mutmaßlichen Rechtsmissbrauch vorgetragen haben, hat die Firma Stecker Kabel Adapter UG das einstweilige Verfügungsverfahren nicht mehr weiterbetrieben.

Das Landgericht konnte somit den Antrag auf Kosten der Firma Stecker Kabel Adapter UG zurückweisen, sodass unserer Mandantschaft insofern kein Schaden entstanden ist.

Ob die Firma Stecker Kabel Adapter UG bzw. die Sandhage Rechtsanwälte somit ein Urteil, das sich mit dem Rechtsmissbrauch / Abmahnmissbrauch auseinandersetzt, vermeiden wollte, kann natürlich nur gemutmaßt werden.

Es erstaunt allerdings schon, dass einstweilige Verfügungsverfahren nicht weitergeführt werden und die Firma Stecker Kabel Adapter UG es stattdessen bevorzugt, die Kosten des Verfahrens tragen zu müssen.


UPDATE 19.08.2013: Weder Stecker Kabel Adapter UG (Tim Oliver Brauer) noch Rechtsanwälte Sandhage erscheinen bei Gericht

In einem von uns betreuten markenrechtlichen Verfahren haben wir Widerspruch gegen eine zuvor ohne mündliche Verhandlung erlassene einstweilige Verfügung der Firma Stecker Kabel Adapter UG, vertreten durch den GF Tim O. Brauer, bzw. durch die Rechtsanwälte Katrin und Gereon Sandhage, erhoben.

Der Widerspruch ist u.a. ausführlich damit begründet worden, dass die Firma Stecker Kabel Adapter UG unseres Erachtens vordergründig zu Abmahnzwecken "umfunktioniert" worden ist. Diesen Verdacht haben wir anhand zahlreicher Beispiele belegt, so auch, dass die zugunsten der Firma Stecker Kabel Adapter UG eingetragene Wortmarke "Flytouch" zu Sperrzwecken und somit zur Wettbewerbsbehinderung registriert worden ist.

Nachdem nun alle Beteiligten sehr gespannt auf die Verteidigung der Firma Stecker Kabel Adapter UG gewesen sind, war es schade, dass weder deren persönlich geladener Geschäftsführer Tim Oliver Brauer noch einer ihrer Rechtsanwälte Katrin und Gereon Sandhage erschienen sind.

Dass die Sandhage Rechtsanwälte bei kritischer Beleuchtung ihrer Vielfachabmahnungen es stets bevorzugen, sich nicht den Missbrauchsvorwürfen zu stellen und stattdessen regelmäßig in die Säumnis flüchten, um eindeutige gerichtliche Worte zu deren Abmahnwesen zu unterdrücken, ist indes nicht neu. 

Wir erachten aber auch ein solches Verhalten als Ausdruck dessen, dass sich Gereon und Katrin Sandhage sowie auch der Geschäftsführer Tim Brauer ihrer Situation bestens bewusst sind.


UPDATE 09.04.2014: Es wird wieder abgemahnt (Marke "Flytouch")

Nachdem wir ursprünglich davon ausgegangen sind, dass sich die unseres Erachtens rechtsmissbräuchliche Abmahnwelle, die die Rechtsanwälte Katrin und Gereon Sandhage, Berlin, im Namen der Firma Stecker Kabel Adapter UG (haftungsbeschränkt), vertreten durch den GF Tim O. Brauer, Schopsdorf, auslöst haben, endgültig abgeebbt ist, geht uns heute eine weitere aktuelle Abmahnung zu.

Mit dieser Abmahnung lässt die Firma Stecker Kabel Adapter UG markenrechtliche Ansprüche auf Unterlassen, Vernichtung, Auskunft und (Abmahn-) Kostenerstattung behaupten. Auslöser der Abmahnung ist die angeblich widerrechtliche Verwendung der Bezeichnung "Flytouch" im Zusammenhang mit dem Angebot eines Tablet-PCs auf der Internethandelsplattform eBay.

 

 

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