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Abmahnung Firma Sky Deutschland Fernsehen GmbH

Abmahnung von Gaststätten durch die Firma Sky Deutschland Fernsehen GmbH


Abmahnung Sky Bundesliga © lassedesignen - Fotolia.com

Die Bundesligasaison ist noch jung uns schon starten sie wieder. Die Abmahnungen der Firma Sky Deutschland Fernsehen GmbH.

Die Firma Sky Deutschland Fernsehen GmbH hat sich von der DFL die entsprechenden Rechte gesichert, als einziges Unternehmen Aboverträge für das Gewerbe und Vereine zur Ausstrahlung von Live-Bundesligaspielen der ersten und zweiten Fußballbundesliga abzuschließen.

So dauerte es auch nicht lange, bis die Firma Sky Deutschland Fernsehen GmbH durch die Kanzlei Komning begann, Gastwirte wegen der angeblichen Verletzung von Urheberrechten durch die unberechtigte Ausstrahlung von Bundesligaspielen abzumahnen.

Hierbei muss besondere Beachtung finden, dass derjenige, der die Spiele in seiner Gaststätte zeigen möchte, ein Abonnement für Gewerbe und Vereine benötigt.

Erfolgte der Sky- Zugang lediglich mit einem Privatabo, ist dies nicht ausreichend. Selbstredend verhält es sich bei einem gehackten Zugang ebenso. Ein Urheberrechtsverstoß würde vorliegen.

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird vom Empfänger der Abmahnung der Firma Sky Deutschland Fernsehen GmbH ein pauschaler Schadensersatz gefordert, sollte eine erste Ratenzahlung bis zu einem in der Abmahnung der Firma Sky Deutschland Fernsehen GmbH genannten Datum eingehen. Andernfalls behält sich Firma Sky Deutschland Fernsehen GmbH die Geltendmachung höherer Ansprüche vor. In der Abmahnung der Firma Sky Deutschland Fernsehen GmbH wird insbesondere darauf hingewiesen, dass die Ansprüche der Firma Sky -eine Gaststätte mittlerer Größe vorausgesetzt- mit einem Betrag in Höhe von über 4000 EUR in Ansatz zu bringen wären.

Sollten auch Sie eine Abmahnung der Firma Sky Deutschland Fernsehen GmbH erhalten haben, empfehlen wir, sich von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten zu lassen. Hierzu können Sie uns gern kontaktieren.

Update 21.02.2013: Kaum ist die Rückrunde der Bundesliga ein paar Spiele alt, geht uns die erste Abmahnung durch die Sky Deutschland Fernsehen GmbH zu.

Der Vorwurf ist immer der Gleiche.  Dem Empfänger der Abmahnung der Sky Deutschland Fernsehen GmbH  wird vorgeworfen, ein Programm (Bundesliga) der Sky Deutschland Fernsehen GmbH in seiner Gaststätte der Öffentlichkeit zugänglich gemacht zu haben.

Vom Empfänger der Abmahnung der Sky Deutschland Fernsehen GmbH wird ein pauschaler Schadensersatz in Höhe von 1200,00 € gefordert, wenn eine erste Teilzahlungsrate bei der Sky Deutschland Fernsehen GmbH bis zu einem bestimmten Datum eingeht.

Im Weiteren kann auf Vorstehende Ausführungen verwiesen werden. Wir raten in jedem Fall davon ab, die Abmahnungen der Sky Deutschland Fernsehen GmbH als „Abzocke“ oder Massenabmahnung abzutun. Weiter sollten Sie beachten, dass eine Unterlassungserklärung einen Vertrag darstellt, der nach Unterzeichnung und Annahme eine lebenslange Gültigkeit hat. 

Update 13.01.2015: Man hat schon beinahe eine Vorahnung, wenn nach dem Jahreswechsel Abmahnungen im Posteingang liegen. So wartet man schon beinahe auf Abmahnungen der Komning Rechtsanwälte für die Firma Sky Deutschland Fernsehen GmbH. So wird unser „Warten“ auch dieses Jahr nicht enttäuscht. Wieder mahnt die Firma Sky Deutschland Fernsehen GmbH die unerlaubte öffentliche Ausstrahlung einer urheberrechtlich geschützten Sportsendung ab. Regelmäßig handelt es sich hierbei um Sportsendungen über das Programm „SKY SPORT“ und „SKY BUNDESLIGA“. Im Übrigen kann weitgehend auf Vorstehendes verwiesen werden.


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