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Abmahnung Firma Lernhaus durch Nümann und Lang


Die Firma Lernhaus Österreich, Inhaber Claus-Michael Gerigk, aus Salzburg als angeblicher Rechteinhaber der Software „BPM Studio Professional" des Herstellers Alcatech GmbH & Co.KG, Dresden, lässt durch die Rechtsanwälte Nümann und Lang wegen ebenso angeblicher Urheberrechtsverletzung aufgrund des Down- und Uploads von urheberrechtlichen geschützter Software in peer-to-peer (filesharing, p2p ) Netzwerken wie eDonkey, BitTorrent, eMule und kazaa Abmahnungen aussprechen.

Abgemahnt wird vorliegend Software „BPM Studio Professional".

Es wird mitgeteilt, dass die in ermittelnde Staatsanwaltschaft den Abgemahnten als Inhaber der im Abmahnschreiben genannten IP-Adresse identifiziert hat, und dieser sich somit als sogenannter „Störer" für die begangene Urheberrechtsverletzung zu verantworten habe.

Weiter wird die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung wegen Verletzung der angeblichen Urheberrechte der Firma Lernhaus Österreich gefordert, wie auch die unverzügliche Löschung der streitgegenständlichen Dateien. Der Streitwert wird nicht angegeben. Stattdessen wird ein Betrag in Höhe von 1.829,50 EUR eingefordert. Der Betrag enthält nach den Angaben der Kanzlei Nümann und Lang aus Karlsruhe sämtliche Kosten, also die Rechtsanwaltskosten, Ermittlungskosten und den „Schadensersatz".

In dem uns vorliegenden Fall können wir nicht empfehlen, die seitens der Rechtsanwälte der Firma Lernhaus Österreich übersandte Unterlassungserklärung ohne entsprechende Änderungen zu unterschreiben.


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