Abmahnung Firma GSDR GmbH „My Feelings For You“ Avicii & Sebastien Drums
Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma GSDR
GmbH, Maybachstraße 24, 60433 Frankfurt am Main, vertreten durch die
Rechtsanwälte Dr. Kornmeier & Partner aus Frankfurt, vor.
Mit ihrem Abmahnschreiben machen die Rechtsanwälte Kornmeier & Partner
wegen des Downloads bzw. Uploads des Musikwerkes
„My Feelings For You“
der Künstler
Avicii & Sebastien Drums
über sog. Filesharing - Tauschbörsen im Internet (bspw. eDonkey, eMule, Kazaa,
Bearshare, BitTorent, etc.) im Namen der Firma GSDR GmbH einen
urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch geltend und fordern dazu auf, die dem
Abmahnschreiben beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschrieben
zurückzusenden.
Ebenso wird dazu aufgefordert, einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von
450,00 EUR zum Ausgleich zu bringen.
Die Rechtsanwälte Kornmeier & Partner sind in unserer Kanzlei als Vertreter
mehrerer Rechteinhaber bekannt. So liegen uns hier zahlreiche Abmahnungen im
Namen der Firmen DigiProtect Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien mbH und
Ministry of Sounds Recordings (Germany) GmbH vor. Ebenfalls konnten wir beobachten,
dass es um diese abmahnenden Rechteinhaber in letzter Zeit ruhiger geworden
ist.
Nunmehr bestellen sich die Rechtsanwälte Kornmeier & Partner für die erst
kürzlich gegründete Firma GSDR GmbH und sprechen auch in deren Namen
Filesharing-Abmahnungen aus.
Ein Blick in das Handelsregister offenbart dabei, dass die Firma GSDR am
06.04.2010 gegründet worden ist und durch den Geschäftsführer Jan-Maximilian
Schiebener vertreten wird. Der Gesellschaftsgegenstand erstreckt sich auf den
Erwerb von Rechten an Tonaufnahmen, Bildtonaufnahmen, Computerspielen, Filmen
oder anderen Audio- oder audiovisuellen Produkten zum Schutze der vorgenannten
Produkte gegen rechtswidrige Verwertungen, insbesondere im Internet.
Der Geschäftszweck lässt somit vermuten, dass wir auch zukünftig noch von
Abmahnungen der Firma GSDR GmbH hören bzw. lesen werden.
Wir können letztlich auch in diesem Fall nicht empfehlen, die von der Kanzlei
Kornmeier & Partner mit der Abmahnung übersandte Unterlassungserklärung
ohne vorherige Änderung abzugeben. Wir raten weiter auch davon ab, derartige
Abmahnungen „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“
oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun.
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