Abmahnung Firma GSDR GmbH „My Feelings For You“ Avicii & Sebastien Drums
Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma GSDR GmbH, Maybachstraße 24, 60433 Frankfurt am Main, vertreten durch die Rechtsanwälte Dr. Kornmeier & Partner aus Frankfurt, vor.
Mit ihrem Abmahnschreiben machen die Rechtsanwälte Kornmeier & Partner wegen des Downloads bzw. Uploads des Musikwerkes
„My Feelings For You“
der Künstler
Avicii & Sebastien Drums
über sog. Filesharing - Tauschbörsen im Internet (bspw. eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent, etc.) im Namen der Firma GSDR GmbH einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch geltend und fordern dazu auf, die dem Abmahnschreiben beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschrieben zurückzusenden.
Ebenso wird dazu aufgefordert, einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 450,00 EUR zum Ausgleich zu bringen.
Die Rechtsanwälte Kornmeier & Partner sind in unserer Kanzlei als Vertreter mehrerer Rechteinhaber bekannt. So liegen uns hier zahlreiche Abmahnungen im Namen der Firmen DigiProtect Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien mbH und Ministry of Sounds Recordings (Germany) GmbH vor. Ebenfalls konnten wir beobachten, dass es um diese abmahnenden Rechteinhaber in letzter Zeit ruhiger geworden ist.
Nunmehr bestellen sich die Rechtsanwälte Kornmeier & Partner für die erst kürzlich gegründete Firma GSDR GmbH und sprechen auch in deren Namen Filesharing-Abmahnungen aus.
Ein Blick in das Handelsregister offenbart dabei, dass die Firma GSDR am 06.04.2010 gegründet worden ist und durch den Geschäftsführer Jan-Maximilian Schiebener vertreten wird. Der Gesellschaftsgegenstand erstreckt sich auf den Erwerb von Rechten an Tonaufnahmen, Bildtonaufnahmen, Computerspielen, Filmen oder anderen Audio- oder audiovisuellen Produkten zum Schutze der vorgenannten Produkte gegen rechtswidrige Verwertungen, insbesondere im Internet.
Der Geschäftszweck lässt somit vermuten, dass wir auch zukünftig noch von Abmahnungen der Firma GSDR GmbH hören bzw. lesen werden.
Wir können letztlich auch in diesem Fall nicht empfehlen, die von der Kanzlei Kornmeier & Partner mit der Abmahnung übersandte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun.
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