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Abmahnung Firma Boll AG


Die Firma Boll AG, als angeblicher Rechteinhaber an dem Film “FAR CRY”, lässt durch die Rechtsanwälte „Baumgarten Brandt Rechtsanwälte“ wegen ebenso angeblicher Urheberrechtsverletzung aufgrund des Down- und Uploads von urheberrechtlichen geschützten Musikwerken in peer-to-peer (filesharing, p2p ) Netzwerken wie eDonkey, BitTorrent, eMule und kazaa Abmahnungen aussprechen.

Abgemahnt wird vorliegend der Titel “FAR CRY” des Regisseurs Dr. Uwe Boll und des Darstellers Til Schweiger.

Weiter wird mitgeteilt, dass die in ermittelnde Staatsanwaltschaft den Abgemahnten als Inhaber der im Abmahnschreiben genannten IP-Adresse identifiziert hat, und dieser sich somit als sogenannter „Störer" für die begangene Urheberrechtsverletzung zu verantworten habe.

Weiter wird die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung wegen Verletzung der angebliche Urheberrechte der Firma Boll AG gefordert, wie auch die unverzügliche Löschung der streitgegenständlichen Dateien. Weiter wird die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes in Höhe von 400,00 € und Erstattung der Anwaltskosten in Höhe von 450,00 € gefordert.

In dem uns vorliegenden Fall können wir nicht empfehlen, die seitens der Rechtsanwälte „Baumgarten Brandt“ der Firma Boll AG übersandte Unterlassungserklärung ohne entsprechende Änderungen zu unterschreiben.

   

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