Abmahnung Firma Betz DSR GmbH durch die Rechtsanwälte Schlömer & Sperl
Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Firma Betz DSR GmbH aus Biberach, Geschäftsführerin Tanja Härle, vertreten durch die Rechtsanwälte Schlömer & Sperl vor.
Von der Abmahnung ist das Marktsegment
"Schulranzen, Schulrucksäcke, Schulbedarfsartikel"
betroffen.
Mit der Abmahnung lässt die Firma Betz DSR GmbH das Angebot eines Onlinehändlers rügen.
Konkret wird beanstandet:
"Fehlerhafte Widerrufsbelehrung"
Mit dem Abmahnschreiben wird zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert.
Dem Abmahnschreiben ist eine „Strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung“ im Entwurf beigefügt, die u.a. ein Vertragsstrafeversprechen nach dem sog. Neuen Hamburger Brauch („eine angemessene Vertragsstrafe, deren Höhe von der Gläubigerin bestimmt und deren Angemessenheit ggf. vom zuständigen Landgericht überprüft werden kann“) vorsieht.
Letztlich werden Abmahnkosten in Höhe von 555,60 EUR (1,3 Geschäftsgebühr aus einem Gegenstandswert von 7.500,00 EUR) geltend gemacht.
Die durch die Rechtsanwälte Schlömer & Sperl vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung sollte keinesfalls ohne vorherige Beratung durch einen im Wettbewerbsrecht erfahrenen Rechtsanwalt abgegeben werden.