Abmahnung Firma Autodata Ltd. und Firma Fust, Wever & Co. GmbH
Die Firma Autodata Ltd. Priors Way, Maidenhead, Berkshire, aus England, vertreten durch ihren Exklusivvertrieb für Deutschland, die Firma Fust, Wever & Co. GmbH als angeblicher Rechteinhaber der Rechte an der Software „Autodata" lässt durch die Rechtsanwälte Nümann und Lang wegen ebenso angeblicher Urheberrechtsverletzung aufgrund des Down- und Uploads der Software „Autodata" in peer-to-peer (filesharing, p2p ) Netzwerken wie eDonkey, BitTorrent, eMule und kazaa Abmahnungen aussprechen.
Abgemahnt wird vorliegend Software „Autodata CD2" innerhalb der p2p- Software eMule.
Es wird mitgeteilt, dass die in ermittelnde Staatsanwaltschaft den Abgemahnten als Inhaber der im Abmahnschreiben genannten IP-Adresse identifiziert hat, und dieser sich somit als sogenannter „Störer" für die begangene Urheberrechtsverletzung zu verantworten habe.
Weiter wird die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung wegen Verletzung der angeblichen Urheberrechte der Firma Autodata Ltd. gefordert, wie auch die unverzügliche Löschung der streitgegenständlichen Dateien. Der Streitwert wird nicht angegeben. Stattdessen wird ein Betrag in Höhe von 3.261,00 EUR eingefordert. Der Betrag enthält nach den Angaben der Kanzlei Nümann und Lang aus Karlsruhe sämtliche Kosten, also die Rechtsanwaltskosten, Ermittlungskosten und den „Schadensersatz". Wie sich der Gesamtbetrag jedoch zusammensetzt, wird nicht mitgeteilt.
In dem uns vorliegenden Fall können wir nicht empfehlen, die seitens der Kanzlei Nümann & Lang im Auftrag der Firma Autodata Ltd. übersandte Unterlassungserklärung ohne entsprechende Änderungen zu unterschreiben.
Abgemahnt wird vorliegend Software „Autodata CD2" innerhalb der p2p- Software eMule.
Es wird mitgeteilt, dass die in ermittelnde Staatsanwaltschaft den Abgemahnten als Inhaber der im Abmahnschreiben genannten IP-Adresse identifiziert hat, und dieser sich somit als sogenannter „Störer" für die begangene Urheberrechtsverletzung zu verantworten habe.
Weiter wird die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung wegen Verletzung der angeblichen Urheberrechte der Firma Autodata Ltd. gefordert, wie auch die unverzügliche Löschung der streitgegenständlichen Dateien. Der Streitwert wird nicht angegeben. Stattdessen wird ein Betrag in Höhe von 3.261,00 EUR eingefordert. Der Betrag enthält nach den Angaben der Kanzlei Nümann und Lang aus Karlsruhe sämtliche Kosten, also die Rechtsanwaltskosten, Ermittlungskosten und den „Schadensersatz". Wie sich der Gesamtbetrag jedoch zusammensetzt, wird nicht mitgeteilt.
In dem uns vorliegenden Fall können wir nicht empfehlen, die seitens der Kanzlei Nümann & Lang im Auftrag der Firma Autodata Ltd. übersandte Unterlassungserklärung ohne entsprechende Änderungen zu unterschreiben.
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