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Abmahnung Fine Art Juweliere UG

Abmahnung Fine Art Juweliere UG durch Rechtsanwalt Jan B. Heidicker


Abmahnung Fine Art Juweliere UG durch Rechtsanwalt Jan B. Heidicker

Uns liegt sowohl eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung als auch eine einstweilige Verfügung der Firma Fine Art Juweliere UG (haftungsbeschränkt), Mombertstr. 10, 76131 Karlsruhe, vertreten durch den Geschäftsführer Bernd Joachim Pawlowski, vor.

In der zunächst durch Rechtsanwalt Jan B. Heidicker, Kamen, ausgesprochenen Abmahnung heißt es, dass die Fine Art Juweliere UG im Internet, beispielsweise unter juweliere24-7.yatego.com, erfolgreich mit Uhren und Schmuckwaren handele.

Dem Empfänger der Abmahnung wird vorgeworfen, dass in der Artikelüberschrift bei einem Angebot auf der Internethandelsplattform eBay die Bezeichnung „GOLD“ verwendet würde, obgleich der angebotene Artikel keinerlei Bestandteil von Gold aufweise, sondern lediglich goldfarben sei. Durch die Verwendung der Bezeichnung „GOLD“ würde jedoch suggeriert, dass der Verbraucher eine Uhr erhalte, die massive Goldanteile an den goldfarbenen Stellen besitze.

Weiter beanstandet Rechtsanwalt Heidicker im Namen der Firma Fine Art Juweliere UG, dass es in der Artikelbeschreibung heiße „Gehäuse: Edelstahl“, obwohl das Gehäuse nicht aus Edelstahl sondern aus Resin (Kunststoff) bestünde.

Ferner lässt die Fine Art Juweliere UG eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung, das Fehlen der sog. Pflichtinformationen im elektronischen Geschäftsverkehr (Speicherung des Vertragstextes, Erkennbarkeit und Berichtigung von Eingabefehlern) sowie die fehlende Belehrung über das gesetzliche Mängelhaftungsrecht abmahnen.

Der Empfänger der Abmahnung soll eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zugunsten der Firma Fine Art Juweliere UG abgeben und Abmahnkosten aus einem Gegenstandswert von 30.000,00 € auf das Konto der Rechtsanwaltskanzlei Jan B. Heidicker überweisen.

Sofern die geforderte strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht abgegeben wird, lässt die Firma Fine Art Juweliere UG (haftungsbeschränkt), noch immer vertreten durch die Kamener Anwaltskanzlei Heidicker, eine einstweilige Verfügung beim zuständigen Landgericht erwirken, mit der die in der Abmahnung behaupteten Ansprüche gerichtlich weiterverfolgt werden.

Um unnötige Kosten und Risiken zu vermeiden, sollte man die Abmahnung sofort durch einen versierten Rechtsanwalt überprüfen lassen.

Keinesfalls kann empfohlen werden, die gesetzten Fristen zu ignorieren oder die geforderte sowie vorgefertigte Unterlassungserklärung ungeprüft zu unterschreiben und zurückzuschicken. Die sich daraus ergebenden Konsequenzen lassen sich in der Regel zukünftig nicht mehr beseitigen.


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