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Filesharing Abmahnung: So reagieren Sie richtig bei Abmahnung wegen Filesharing!

Sie haben eine Abmahnung wegen Filesharing erhalten und sind unsicher, wie Sie reagieren sollen? Dann informieren Sie sich gern hier. Ergänzend haben wir auch sehr ausführliche Filesharing Abmahnung FAQ zusammengestellt.

Und auch, wenn es vermutlich nur wenig tröstet: mit dem Problem der Filesharing-Abmahnung sind Sie bei Weitem nicht allein! Jahr für Jahr werden in Deutschland hunderttausende solcher Abmahnungen verschickt. Die betroffenen Anschlussinhaber stehen dann vor der Frage: Ist das ernst zu nehmen? Muss ich die geforderte Summe zahlen? Wie kann ich mich dagegen wehren?

Die gute Nachricht: In den meisten Fällen gibt es wirksame Verteidigungsstrategien. Der erste und wichtigste Schritt ist jedoch, Ruhe zu bewahren und nicht vorschnell auf die Forderungen der Abmahnkanzlei einzugehen. Denn die Abmahnschreiben sind oft so formuliert, dass sie Druck auf die Betroffenen ausüben und sie zu einer schnellen Zahlung oder zur Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung drängen.

 

Warum erhalte ich eine Filesharing-Abmahnung?

Genau genommen handelt es sich bei der Abmahnung, die Sie bekommen haben, um eine Abmahnung im Urheberrecht, sodass zunächst einmal auch die dortigen Grundsätze gelten. Allerdings haben die Filesharing-Abmahnungen schon wegen der Masse ein paar Besonderheiten, auf die wir hier eingehen. Abmahnungen wegen Filesharing haben ihren Ursprung in der Nutzung von sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerken (P2P) und Online-Filesharing-Portalen, in denen Musik, Filme, Computerspiele, Software oder andere urheberrechtlich geschützte Werke illegal geteilt werden. Solche Internettauschbörsen sind unter anderem BitTorrent, eMule, Gnutella oder Soulseek. Daneben gibt es zahlreiche bekannte Filesharing-Portale wie 4shared.com, Megaupload, Mediafire.com, Filestube.com, Rapidshare.com und Upload.to, die häufig für den Austausch urheberrechtlich geschützter Werke genutzt wurden oder werden. Ebenso existiert eine Vielzahl an Filesharing-Programmen wie BearShare, Limewire, Kazaa, Shareaza, µTorrent, BitTorrent, eMule, jDownloader und FileFactory.com, die den Download und Upload von Dateien ermöglichen.

Die Rechteinhaber beauftragen spezialisierte Kanzleien, um Verstöße gegen das Urheberrecht zu verfolgen und Schadenersatz sowie Anwaltskosten geltend zu machen.

Allerdings ist es nicht ungewöhnlich, dass auch Personen abgemahnt werden, die selbst gar nichts heruntergeladen oder geteilt haben. In erster Linie trifft es nämlich den Anschlussinhaber, auch wenn ein anderes Haushaltsmitglied, Mitbewohner oder gar Unbekannte im WLAN die fragliche Datei über dessen Internetanschluss verbreitet haben. Abmahnkanzleien argumentieren dann, dass der Anschlussinhaber für das Fehlverhalten anderer haftet – doch das ist rechtlich nicht immer korrekt.

 

Vorsicht vor überzogenen Forderungen

Die Abmahnschreiben enthalten meist hohe Forderungen, die aus Anwaltskosten, Schadenersatz und angeblich gerichtsfesten Berechnungen resultieren. Dabei wird oft mit Streitwerten von mehreren tausend Euro operiert. Tatsächlich gibt es jedoch zahlreiche Urteile, die diese Forderungen erheblich reduzieren oder sogar ganz zurückweisen.

Ein weiterer Trick: Die Abmahnkanzleien setzen extrem kurze Fristen, um den Druck auf die Betroffenen zu erhöhen. Dabei ist eine überstürzte Reaktion oft genau das, was sie beabsichtigen – denn wer aus Angst voreilig zahlt oder eine Unterlassungserklärung unterschreibt, verzichtet oft auf wertvolle Verteidigungsmöglichkeiten.

 

Wie sollten Sie reagieren?

  1. Nicht in Panik geraten: Eine Abmahnung ist ernst zu nehmen, aber kein Grund zur übereilten Reaktion.

  2. Nichts ungeprüft unterschreiben: Besonders die mitgesandte Unterlassungserklärung kann weitreichende Folgen haben, gilt lebenslänglich (!), beinhaltet ganz enorme Vertragsstrafenrisiken und sollte schon deshalb keinesfalls ohne rechtliche Prüfung abgegeben werden.

  3. Keine Zahlung ohne Prüfung leisten: Die geforderten Beträge sind oft verhandelbar oder sogar unzulässig.

  4. Rechtsanwalt konsultieren: Ein auf das Urheberrecht spezialisierter Anwalt kann Ihnen die beste Verteidigungsstrategie aufzeigen und hilft, unnötige Kosten sowie enorme Risiken für die Zukunft zu vermeiden.

Warum unsere Anwaltskanzlei für Filesharing-Abmahnung?

Unser urheberrechtliches Anwaltsteam, zu dem auch ein Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz gehört, hat seit dem Jahr 2006 Erfahrung mit Filesharing-Abmahnungen und kennt die Taktiken der Abmahnkanzleien sowie die Verteidigungsstrategien genau. Wir prüfen jeden Fall individuell und setzen uns dafür ein, die bestmögliche Lösung für Sie zu finden – sei es eine Reduzierung der Forderung, die Zurückweisung der Abmahnung oder eine strategische Verteidigung vor Gericht.

 

Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung!

Kontaktieren Sie uns unverbindlich für eine kostenlose Ersteinschätzung oder vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch.

Je früher Sie professionelle Hilfe in Anspruch nehmen, desto besser stehen Ihre Chancen, die Abmahnung kostengünstig oder sogar komplett aus der Welt zu schaffen. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen – wir kämpfen für Ihr Recht!

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