• Anwaltskanzlei Weiß & Partner

    Katharinenstraße 16
    73728 Esslingen

    0711 - 88 241 006
    0711 - 88 241 009
    Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Abmahnung Fet-X GmbH, xjuggler.de / X-Juggler, durch Rechtsanwalt Christoph Cojger

Abmahnung Fet-X GmbH


Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Firma Fet-X GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Gunter Hans Gaudl und Patrizia Karch, Kühlstraße 12, 59427 Unna, anwaltlich vertreten durch Rechtsanwalt Christoph Cojger, Große Bockenheimer Straße 33, 60313 Frankfurt, vor.

Mit der Abmahnung lässt die Firma Fet-X GmbH einen Anbieter von sog. Erwachsenen-Filmen auf der Internetplattform xjuggler.de bzw. X-Juggler abmahnen.

Dem Empfänger der Abmahnung wird durch Rechtsanwalt Christoph Cojger vorgeworfen, dass über die Plattform XJuggler Erwachsenen-Filme angeboten und diese folglich auch gegenüber Jugendlichen zugänglich gemacht würden, ohne dass der Empfänger der Abmahnung gleichzeitig sichergestellt hätte, dass die gesetzlichen Bestimmungen zum Jugendschutz (JuSchG) beachtet würden.

Neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zugunsten der Firma Fet-X GmbH verlangt Rechtsanwalt Christoph Cojger auch die Erstattung von Abmahnkosten – also Rechtsanwaltsgebühren – aus einem Gegenstandswert / Streitwert in Höhe von 15.000,00 EUR sowie einen pauschalen Schadensersatz in Höhe weiterer 300,00 EUR.

Nach den uns vorliegenden Informationen handelt es sich bei dieser Abmahnung nicht um einen Einzelfall. Laut Internetberichten wird bezüglich der Abmahnungen der Fet-X GmbH, vertreten durch Rechtsanwalt Christoph Cojger, von einer Massenabmahnwelle von mindestens 60 Abmahnungen gesprochen – die Dunkelziffer soll bei etwa 200 Abmahnungen liegen, die Rechtsanwalt Christoph Cojger im Namen der Firma Fet-X GmbH ausgesprochen habe.

Aber auch unabhängig davon haben wir erhebliche Zweifel an der Berechtigung / Begründetheit der Abmahnung der Firma Fet-X GmbH. Zumindest in dem uns vorliegenden Fall konnten wir jedenfalls nicht empfehlen, die der Abmahnung beigefügte und durch Rechtsanwalt Christoph Cojger zugunsten der Firma Fet-X GmbH vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben oder irgendwelche Zahlungen zu leisten. Dies ist jedoch stets eine Frage des Einzelfalls. Keineswegs sollten Sie daher derartige Abmahnungen als bloße Abzocke oder rechtsmissbräuchliche Massenabmahnung abtun.

Sollten auch Sie eine solche Abmahnung der Firma Fet-X GmbH bzw. Rechtsanwalt Christoph Cojger erhalten haben, empfehlen wir Ihnen dringend, sich vor einer Reaktion in jedweden Zweifelsfällen durch einen im Wettbewerbsrecht tätigen Rechtsanwalt beraten zu lassen, um so erhebliche finanzielle Risiken und erhebliche Rechtsnachteile zu vermeiden.

Abmahnung erhalten? Wir beraten Sie sofort!

Unsere Anwälte stehen Ihnen gerne für ein erstes kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung.


Ihr Ansprechpartner

abmahnung erhalten banner 716

Bitte Kommentar schreiben

Sie kommentieren als Gast.

E-Mail: kanzlei@ratgeberrecht.eu, Telefon: 004971188241006
Katharinenstraße 16, 73728, Esslingen, Baden-Württemberg, Deutschland