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Abmahnung Fabelhaft Werkzeug UG

Abmahnung Fabelhaft Werkzeug UG Marke INBUS


Abmahnung Fabelhaft Werkzeug UG

Uns liegt eine markenrechtliche Abmahnung der Fabelhaft Werkzeug UG (haftungsbeschränkt) vor, die von der Fabelhaft Werkzeug UG (haftungsbeschränkt) selbst ausgesprochen wird.

Mit dieser markenrechtlichen Abmahnung mahnt die Fabelhaft Werkzeug UG (haftungsbeschränkt) die Bezeichnung "INBUS" bei Schrauben ab. Von der Abmahnung ist ein Onlinehändler betroffen, der "Innensechskant" oder "6-kant" Schrauben in seinem Onlineshop als "INBUS" bezeichnet hatte.
Insofern verweist die Fabelhaft Werkzeug UG (haftungsbeschränkt) auf die deutschen Marken DE 1119802 und DE 477514 sowie die Gemeinschaftsmarke EM 009690876

So ist die Marke DE 477514 in der hier einschlägigen Klasse 6 für Kleineisenwaren, insbesondere Schrauben und Muttern relevant.

Betrachtet man die zahlreichen Umschreibungen / Rechtsübergänge  / Vertreterbestellungen/-änderungen in Bezug auf diese Marke DE 477514 fällt auf, dass die Umschreibung dieser Marke von der RT Holdings III WG (US), LP, Luxembourg, LU auf die Fabelhaft Werkzeug UG (haftungsbeschränkt) erst am 24.07.2015 im Markenregister veröffentlicht wurden.

Im Handelsregister finden sich zur Fabelhaft Werkzeug UG (haftungsbeschränkt) folgende Angaben:

„Neueintragungen
20.04.2012
Fabelhaft Werkzeug UG (haftungsbeschränkt), Ennepetal, Kolkstraße 36, 58256 Ennepetal. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.03.2012. Geschäftsanschrift: Kolkstraße 36, 58256 Ennepetal. Gegenstand: Die Veredelung sowie der Vertrieb von Werkzeugen speziell über das Internet. Stammkapital: 600,00 EUR. […]“

Der Abmahnung der Fabelhaft Werkzeug UG ist eine vorgefertigte Unterlassungserklärung beigefügt, in der sich der Empfänger der Abmahnung verpflichten soll, es ab dem 19.01.2016 zu unterlassen, die Bezeichnung "INBUS" im geschäftlichen Verkehr im Gebiet der Europäischen Union für Schrauben, Werkzeuge und Werkzeugzubehör, insbesondere zur Bewerbung und Beschreibung von Innensechskantschrauben in Anzeigen, Prospekten oder sonstigen Werbemitteln und auf der Website xyz zu verwenden und/oder durch Dritte verwenden zu lassen […].

Die von der Fabelhaft Werkzeug UG (haftungsbeschränkt)der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung sieht im Verletzungsfall eine Vertragsstrafe von 5.100 EUR vor.

Sollte der Fabelhaft Werkzeug UG die beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nicht bis zum Ablauf der zuvor genannten Frist vorliegen, würde sich die Fabelhaft Werkzeug UG leider gezwungen sehen, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Dadurch würden dann Anwaltskosten entstehen, die von vom Abmahner zu tragen wären. Auch die Geltendmachung von Auskunfts- und Schadensersatzansprüchen behält sich die Fabelhaft Werkzeug UG in diesem Fall ausdrücklich vor.

Hierzu sei angemerkt, dass die Fabelhaft Werkzeug UG keinen Anspruch darauf hat, die mit der Abmahnung übersandte Unterlassungserklärung unterzeichnet zurück zu erhalten. Vielmehr steht es dem Abgemahnten frei, selbst eine ausreichende Unterlassungserklärung zu fertigen.

Update 14.12.2015: weitere Abmahnungen der Fabelhaft Werkzeug UG

Uns erreichen weitere (wortidentische) Abmahnungen der Fabelhaft Werkzeug UG (haftungsbeschränkt) mit folgendem Inhalt:

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Fabelhaft Werkzeug UG (haftungsbeschränkt) ist Inhaberin verschiedener Wortmarken für die Bezeichnung "INBUS". Hierzu gehören unter anderem die deutschen Marken DE 1119802 und DE 477514 sowie die Gemeinschaftsmarke EM 009690876 – vgl. Anhang.

Leider mussten wir feststellen, dass Sie auf Ihrer Website unter [URL] Innensechskantschrauben unter der Bezeichnung "INBUS" bewerben und anbieten.

Damit verletzen Sie unsere Rechte an den zuvor genannten Marken. Dritten ist es ohne Zustimmung des Inhabers der Marke grundsätzlich untersagt, ein mit der Marke identisches Zeichen für die durch die Marke geschützten Waren zu benutzen.
Wir möchten Sie daher bitten, dies künftig zu unterlassen und die beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung bis zum

[DATUM]

unterzeichnet als pdf an [E-MAIL] oder wahlweise postalisch an die Fabelhaft Werkzeug UG (haftungsbeschränkt), Egenstr. 57-63, D-58339 Breckerfeld, zurückzusenden.

Bitte verwenden Sie künftig zur Bezeichnung Ihrer Produkte einen beschreibenden Begriff, wie beispielsweise "Innensechskant" oder "6-kant", jedenfalls nicht – auch nicht in Kombination mit einem beschreibenden Begriff – unseren Markennamen. Auch geringe Abweichungen, bspw. die Veränderung einzelner Buchstaben, reichen nicht aus, um eine Markenverletzung zu vermeiden.

Sofern uns die beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung rechtzeitig übersandt wird und Sie künftig die Bezeichnung "INBUS" nicht mehr verwenden, entstehen Ihnen keine Kosten.

Sollte uns die beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nicht bis zum Ablauf der zuvor genannten Frist vorliegen, sehen wir uns leider gezwungen, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Dadurch entstehen dann Anwaltskosten, die von Ihnen zu tragen wären. Auch die Geltendmachung von Auskunfts- und Schadensersatzansprüchen behalten wir uns in diesem Fall ausdrücklich vor.

Wir hoffen jedoch, diese Angelegenheit einvernehmlich mit Ihnen lösen zu können.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne per E-Mail zur Verfügung.
 
Mit freundlichen Grüßen,
Fabian Fuhrmann

--
Geschäftsführer

Fabelhaft Werkzeug UG (haftungsbeschränkt)
INBUS® - Das Original seit 1934.

Egenstr. 57-63
D-58339 Breckerfeld

 

Update 15.01.2016: Zwischenzeitlich mahnt die INBUS IP GmbH ab.


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Kommentare (4)

  • Karma

    06 Februar 2016 um 11:55 |
    Der immer fröhlich anzusehende Fabian Fuhrmann legt sich hier wohl mit den Falschen an. Vielleicht verändert man sich in dieser Weise, wenn man direkt neben einer Kläranlage wohnt. Die Beschreibung Inbus ist ein allgemein geläufiger Begriff der in Millionen Beschreibungen, auch in Beschreibungen von Produkten der mächtigsten Konzerne Anwendung findet. Sobald also diese Angriffe in den Rechtsabteilungen der Konzerne angelangt sein werden, wird dem fröhlichen Treiben schnell ein Ende gesetzt werden. Flieg nicht zu hoch mein kleiner Freund, kann ich da nur raten.

    antworten

  • Maik

    05 Dezember 2015 um 22:16 |
    Wir haben diese Abmahnung auch bekommen. An sich ist soewas kein Problem. Keine Kosten wenn wir unterschreiben. Aber. Das Wort Inbus für solche Schrauben kann man ja an sich schon als Allgemeinbegriff werten. Kein Mensch sagt Sechskantschraube. Wir haben hunderte Artikel bei denen der Begriff Inbusschraube verwendet wird. Meistens werden die Artikel mit den Beschreibungen automatisch eingespielt. Das kann kein Mensch mit normalem Aufwand überprüfen. Außerdem kann so etwas ja jeden Tag wieder passieren. Mit irgendeinem anderen Begriff. Eigentlich bleibt einem nichts anderes übrig as aufzugeben und den Laden dicht zumachen. Armes Deutschland, ich kann es mir nicht leisten das zu unterschreiben.

    antworten

  • Herbert

    01 Dezember 2015 um 19:06 |
    Ich habe meine Lehre als Dreher 1962 begonnen, und schon zu dieser Zeit war der Begriff "INBUS" für Innensechskantschrauben geläufig ! Ohne Abmahnung und solche Scherze.....

    antworten

  • Roger

    27 November 2015 um 07:56 |
    Das Wort INBUS selbst setzt sich als Akronym aus vier Teilen zusammen: «In-», «-b-», «-u-» und «-s». Das «In-» steht für den Begriff „Innensechskantschlüssel“. Die Buchstaben «b», «u» und «s» symbolisieren den Firmennamen des Herstellers: Bauer und Schaurte.

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