Abmahnung Esprit Retail B.V. & Co. KG wegen Urheberrechten
Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma Esprit Retail B.V. & Co. KG, 40882 Ratingen, vertreten durch ihren in Düsseldorf ansässigen Rechtsanwalt, vor.
Gegenstand der Abmahnung ist der Vorwurf einer widerrechtlichen Verwendung von Produkt-Fotos der Firma Esprit in eBay-Angeboten.
Mit der Abmahnung wird zunächst darauf hingewiesen, daß es sich bei „Esprit“ um eine bekannt und wertvolle Marke handele – seit Jahren stellt Esprit u.a. anspruchsvolle Produkte her und vertreibe diese – ebenso würden diese Produkte umfangreich und hochwertig beworben.
Sodann weist der in Düsseldorf ansässige Rechtsanwalt der Firma Esprit Retail B.V. & Co. KG in der Abmahnung darauf hin, daß einige dieser Bilder / Fotos durch den Abgemahnten in eBay-Angeboten verwendet würden, ohne die Rechte der Esprit Retail B.V. & Co. KG respektiert zu haben.
Die Firma Esprit Retail B.V. & Co. KG läßt mit ihrer Abmahnung sodann zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auffordern.
Ferner sollen Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 651,80 EUR aus einem Gegenstandswert in Höhe von 10.000,00 EUR erstattet werden.
Der Abmahnung liegt eine zugunsten der Firma Esprit Retail B.V. & Co. KG vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung sowie eine entsprechende Vollmacht bei.
Ob die Forderung der Firma Esprit Retail B.V. & Co. KG gerechtfertigt ist, kann immer nur anhand des Einzelfalls geprüft werden. Es konnte in diesem Fall allerdings nicht empfohlen werden, die der Abmahnung beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Prüfung und Abänderung abzugeben.
Aufgrund der erheblichen (Kosten-) Risiken sollten die Abmahnungen der Firma Esprit Retail B.V. & Co. KG auch nicht als Abzocke oder ungerechtfertigte Massenabmahnungen abgetan werden.