• Anwaltskanzlei Weiß & Partner

    Katharinenstraße 16
    73728 Esslingen

    0711 - 88 241 006
    0711 - 88 241 009
    Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Abmahnung Erwin Besser Hollandrad

Abmahnung Erwin Besser Hollandrad durch Rain Rahel Fischer-Battermann


Abmahnung Erwin Besser Hollandrad

Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Firma Besser-Hollandrad, vertreten durch den Inhaber Erwin Besser, Boensterstr. 2, 26831 Bunde, vor.

Mit der Aussprache der Abmahnung lässt sich Erwin Besser durch Rechtsanwältin Rahel Fischer-Battermann, Weenerstr. 36, 26831 Bunde, vertreten.

Dem Empfänger der Abmahnung erklärt Rechtsanwältin Fischer-Battermann zunächst, dass die Firma Besser-Hollandrad sowohl ein Ladengeschäft in Bunde betreibe, als auch einen Onlineshop unter besser-hollandrad.de. Zudem handele Erwin Besser bei eBay unter dem Namen „beswinn“ und bei Amazon unter dem Namen „Besser-Hollandrad“. Die Firma Besser-Hollandrad vertreibe Artikel unter anderem aus den Bereichen Fahrräder, Fahrradersatzteile und Fahrradzubehör und stünde somit zum Empfänger der Abmahnung „in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis gemäß § 2 Nr. 3 Unlauterer Wettbewerb-Gesetz (UWG)“, so Rechtsanwältin Rahel Fischer-Battermann wörtlich.

Dem Empfänger der Abmahnung wird sodann vorgehalten, beim Online-Marktplatz eBay Angebote geschaltet zu haben, die ebenfalls den Verkauf von Fahrradzubehör zum Gegenstand hätten.

Konkret beanstandet wird sodann (ohne Witz!) das Angebot von Tapetenkleister/Universalkleister für Tapeten.

Gerügt wird ein Verstoß gegen § 2 der Preisangabenverordnung (PAngV) durch das Nichtangeben eines Grundpreises. Infolge der fehlenden Grundpreisangabe könnte ein uninformierter Käufer einen Preisvergleich für Konkurrenzprodukte oder identische Produkte der Firma Besser-Hollandrad nicht vornehmen. Dies wiederum steigere den Umsatz des abgemahnten Onlinehändlers und zwar zu Lasten des Abmahners Erwin Besser. Daher bestehe ein Anspruch auf die sofortige Unterlassung weiterer Rechtsverletzungen, sodass der Empfänger der Abmahnung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert wird.

Zudem wird der Empfänger der Abmahnung zur Erstattung von Abmahnkosten in Höhe von 745,40 € (Gegenstandswert: 10.000,00 €) aufgefordert.

Überdies behauptet Rechtsanwältin Rahel Fischer-Battermann, dass der Firma Besser-Hollandrad bzw. deren Inhaber Erwin Besser ein Anspruch auf Ersatz der „Kosten für Maßnahmen zur Sachverhaltsaufklärung“ zustünde. Neben den Rechtsanwaltskosten sollen daher weitere 102,49 € auf das Konto der Kanzlei Fischer-Battermann überwiesene werden.

Die Abmahnung, die die Firma Besser-Hollandrad, vertreten durch den Inhaber Erwin Besser, aussprechen lässt, wirft viele Fragen auf. Im vorliegenden Fall konnten wir insgesamt nicht empfehlen, auf die geltend gemachten Forderungen einzugehen – dies bleibt aber immer Sache des Einzelfalls, sodass abgemahnten Händlern empfohlen wird, sich rechtzeitig anwaltlich beraten zu lassen.

UPDATE: Betroffene Onlinehändler zum Nachweis des Rechtsmissbrauchs gesucht
Nachdem uns zwischenzeitlich zahlreiche Abmahnungen zugegangen sind, die Rechtsanwältin Rahel Fischer-Battermann im Namen des Erwin Besser, Bunde, ausgeprochen hat, drängt sich der Rechtsmissbrauch (§ 8 Abs. 4 UWG) geradezu auf.

Um für unsere Mandanten und damit letztlich auch zu Gunsten aller Geschädigten den Rechtsmissbrauch vor Gericht weiter untermauern zu können, bitten wir die abgemahnten Händler darum, uns Ihre Abmahnung per E-Mail oder Telefax unverbindlich zu übermitteln, damit wir unsere Aufstellung über die ausgesprochenen Abmahnungen ergänzen können.

Die Auswertungen der Abmahnungen erfolgte natürlich anonymisiert; ihr Name unterliegt somit der Verschwiegenheit. Zudem ist die Übersendung für Sie völlig unverbindlich und kostenlos.

UDPATE 01/2017: Weitere Abmahnung der Firma Besser-Hollandrad
Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Firma Besser-Hollandrad, vertreten durch den Inhaber Erwin Besser, Boensterstr. 2, 26831 Bunde, vor.

Gerügt wird wiedermal ein Verstoß gegen § 2 der Preisangabenverordnung (PAngV) durch das Nichtangeben eines Grundpreises. § 2 Absatz 1 Satz 1 PAngV lautet:

"Wer Verbrauchern gewerbs- oder geschäftsmäßig oder wer ihnen regelmäßig in sonstiger Weise waren in Fertigpackungen, offenen Packungen oder als Verkaufseinheiten ohne Umhüllung nach Gewicht, Volume n, Länge oder Fläche anbietet, hat neben dem Gesamtpreis auch den Preis je Mengeneinheit einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile (Grundpreis) in unmittelbarer Nähe des Gesamtpreises gemäß Absatz 3 Satz 1, 2, 4 oder 5 anzugeben."

Die Bezeichnung „unmittelbare Nähe" wurde vom Bundegerichtshof mit Urteil vom 26.02.2009 (Az.: I ZR 163/06 LG Darmstadt) näher bestimmt. Der BGH setzte sich unter anderem mit der Frage auseinander, was „in unmittelbarer Nähe des Endpreises" bedeutet. Demnach müssen Online-Händler Grundpreise immer in unmittelbarer Nähe der Endpreise angeben. Beide Preise (Endpreis und Grundpreis) müssen auf einen Blick wahrgenommen werden können. Die Angabe von Grundpreisen ist auch bei bloßer Werbung zu beachten, wenn sie unter Angabe von Preisen erfolgt. Nicht ausreichend ist es, den Grundpreis erst in der allgemeinen Produktbeschreibung zu nennen, die nur über ein Anklicken des Produkts erreicht werden kann.

Die Kosten der Abmahnung werden mit 847,89 EUR beziffert. Wieder wird ein Ersatz der „Kosten für Maßnahmen zur Sachverhaltsaufklärung“ in Höhe von 102,49 EUR geltend gemacht.

Wenn auch Sie eine Abmahnung der Firma Besser-Hollandrad erhalten haben sollten, sprechen Sie uns an.

UPDATE 01/2017: Weitere Abmahnungen der Firma Besser-Hollandrad
Uns gehen zahlreiche weitere Abmahnungen der Firma Besser-Hollandrad, Inhaber Erwin Besser, durch Rechtsanwältin Rahel Fischer-Battermann zu.

Mit allen diesen Abmahnungen der Firma Besser-Hollandrad werden angebliche Verstöße gegen die Preisangabenverordnung geltend gemacht.

Auffällig ist, dass zumindest eine Abmahnung unserer Ansicht nach unbegründet ist, der gerügte Verstoß gegen die PangV somit gar nicht vorliegt.

Auch wurde ein Händler wegen desselben angeblichen Verstoßes gegen die PangV gleich mit zwei Abmahnungen mit unterschiedlichen Aktenzeichen der Kanzlei Rahel Fischer-Battermann und unterschiedlichen Datumsangaben in der Abmahnung bedacht. Die Unterschriften der beiden Abmahnungen sind auch nicht ansatzweise identisch. Dies obwohl beide Abmahnungen angeblich von Rechtsanwältin Rahel Fischer-Battermann unterschrieben wurden.

UPDATE 24.02.2017: Weitere Abmahnung
Uns geht eine weitere Abmahnung zu, die Rechtsanwältin Rahel Fischer-Battermann, Weenerstr. 36, 26831 Bunde, im Namen von Erwin Besser (Besser-Hollandrad), Boensterstr. 2, 26831 Bunde, ausspricht.

Abermals wird die fehlende Grundpreisangabe gerügt. Diesmal ist ein eBay-Händler betroffen, der Flüssig-Schreibenreiniger für Kraftfahrzeuge anbietet. Anwältin Fischer-Battermann erklärt dem Empfänger der Abmahnung, dass ein Wettbewerbsverhältnis deshalb bestünde, weil auch der Abmahner Erwin Besser unter dem Namen "beswinn" bei eBay bzw. unter "Besser-Hollandrad" bei Amazon Artikel aus den Bereichen PKW-Zubehör und PKW-Pflegemittel anbiete.

Diese Abmahnung ist nahezu wortidentisch zu allen weiteren Abmahnungen, die RAin Rahel Fischer-Battermann im Namen von Erwin Besser ausspricht. Hierbei fällt insbesondere auf, dass die Abmahnung auf die Repräsentantenhaftung von juristischen Personen Bezug nimmt, obwohl ein Einzelunternehmer abgemahnt wird.

Genauso standardisiert werden auch hier "Kosten für Maßnahmen zur Sachverhaltsaufklärung" in Höhe von 102,49 € gefordert, wobei völlig offen ist, welche Maßnahmen erforderlich sind, um den Sachverhalt "fehlende Grundpreise" aufzuklären und wodurch ein Betrag in Höhe von 102,49 € zustande kommen soll und dies auch noch neben den Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 745,40 € (netto), die Frau Rechtsanwältin Fischer-Battermann für Ihre Abmahntätigkeit beansprucht.

Wir haben jedenfalls schon jetzt erhebliche Zweifel an der Berechtigung dieser Abmahnungen.

Ob sich die Abmahntätigkeit von Anwältin Fischer-Battermann im Namen von Erwin Besser als rechtsmissbräuchlich im Sinne von § 8 Abs. 4 UWG erweisen wird, wird die Zeit zeigen.

Betroffene sollten die Abmahnungen daher kritisch prüfen lassen und nicht aus Angst vor weiteren Kosten oder Rechtsnachteilen voreilig den Forderungen von Frau Rahel Fischer-Battermann nachkommen. Ein Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz kann hier weiterhelfen. Sollte sich der Verdacht des Rechtsmissbrauchs bewahrheiten, bestünde sogar ein Anspruch auf Kostenerstattung zu Gunsten der Abgemahnten.

UPDATE 22.03.2017: Weitere Abmahnungen
Auch in dieser Woche sind uns mehrere Abmahnungen zugegangen, die Rechtsanwältin Rahel Fischer-Battermann bzw. ein sie vertretender "RA Kontorowitz" im Namen des Herrn Erwin Besser ausgesprochen hat.

An den Abmahnungen fällt auf, dass die Firma Besser-Hollandrad jetzt unter der Anschrift Bunde West 10, 26831 Bunde, geschäftsansässig sein soll.

In allen Abmahnungen wird standardisiert der fehlende/fehlerhafte Hinweis auf die OS-Plattform im Rahmen unterschiedlicher eBay-Angebote abgemahnt. Gefordert wird in jeder Abmahnung ausdrücklich, dass der Link auf die OS-Plattform "klickbar vorzuhalten" sei, so Rechtsanwältin Fischer Battermann, vertreten durch Rechtsanwalt Kontorowitz, in der Abmahnung wörtlich.

Weiter fällt in jeder Abmahnung ein Textbaustein auf, der Bezug auf einen dritten Abmahnempfänger nimmt, der jedoch mit dem jeweils konkret abgemahnten Unternehmen in keinerlei Kontakt steht. Solche Fehler lassen unumstößlich darauf hindeuten, dass die Abmahnungen per Serienbrief versandt werden, die keiner Einzelfallkontrolle durch die abmahnende Rechtsanwältin Rahel Fischer-Battermann oder "RA Kontorowitz" unterliegen.

Die zuvor geforderten "Kosten für Maßnahmen zur Sachverhaltsaufklärung" werden nun in keinem der Fälle mehr geltend gemacht. Rechtsanwältin Fischer-Battermann fordert lediglich eine Unterlassungserklärung sowie Abmahnkosten aus einem Gegenstandswert/Streitwert von 10.000,00 €.

Die Abmahnungen lassen den Verdacht des Rechtsmissbrauchs aufkommen, sodass die Forderungen des Mehrfachabmahners Erwin Besser keinesfalls ungeprüft erfüllt werden sollten.

Wir werden weiter berichten...

UPDATE 30.03.2017: Weitere Abmahnungen
Uns geht eine weitere Abmahnung des Herrn Erwin Besser von der Firma Besser-Hollandrad, Bunde West 10, 26831 Bunde, zu.

Rechtsanwältin Rahel Fischer-Battermann mahnt diesmal die fehlende Grundpreisangabe sowie den fehlerhaften Hinweis auf die OS-Plattform ab.

Gefordert werden neben einer Unterlassungserklärung auch Abmahnkosten und zwar aus einem Gegenstandswert von nun 15.000,00 €.

UPDATE 03.04.2017: Weitere Abmahnung
Auch heute geht uns eine Abmahnung zu, die Erwin Besser von der Firma "Besser-Hollandrad" aus Bunde durch Rechtsanwältin Rahel Fischer-Battermann aussprechen lässt.

Erneut mahnt Rahel Fischer-Battermann den fehlenden Grundpreis nebst eines fehlenden Hinweises auf die OS-Plattform ab.

Die der Abmahnung beigefügte und im Entwurf durch Rechtsanwältin Fischer-Battermann vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung sieht zwei unterschiedliche Vertragsstrafeversprechen vor und zwar 2.500,00 € für den fehlenden Link auf die OS-Plattform sowie 5.100,00 € für die fehlende Grundpreisangabe. Das scheint natürlich rechtlich möglich zu sein, wirkt allerdings eher unüblich.

Gefordert werden jedenfalls auch hier noch Abmahnkosten aus einem Streitwert von 15.000,00 €.

Betroffene Händler können uns weiterhin gern ihre Abmahnung unverbindlich zusenden, damit wir eine (natürlich anonymisierte) Aufstellung über das Abmahnwesen von Erwin Besser und Rechtsanwältin Rahel Fischer-Battermann erstellen können.

UPDATE 10/2017: Erwin Besser nimmt Klage zurück – Widerklage erfolgreich
Nachdem unsere Mandantschaft auf eine Abmahnung des Herrn Besser keine Unterlassungserklärung abgegeben hatte, reichte dieser Unterlassungsklage zum Landgericht Bochum ein. Für unsere Mandantschaft haben wir gerichtlich umfangreich zum -aus unserer Sicht- rechtsmissbräuchlichen Abmahnverhalten des Herrn Besser vorgetragen und widerklagend beantragt, Herrn Besser zu verurteilen, die Kosten unserer Mandantschaft, die dieser durch die eigene Rechtsverteidigung gegen die Abmahnung entstanden sind, aufzuerlegen. Kurz vor der mündlichen Verhandlung nahm Herr Besser seine Klage durch Rechtsanwalt Olaf Kontorowitz, Köln, zurück. Zudem erkannte Herr Besser durch Rechtsanwalt Olaf Kontorowitz die Widerklage an, mit der Folge, dass Herr Besser nunmehr alle unserer Mandantschaft entstandenen Kosten zu ersetzen hat; insgesamt 4.073,60 EUR.

Wir verstehen das Anerkenntnis des Herrn Besser zudem so, dass er damit auch sein rechtsmissbräuchliches Vorgehen anerkennt. Ein anderer Grund, sich nicht gegen die Widerklage zu verteidigen, ist kaum denkbar.


Ihr Ansprechpartner

abmahnung erhalten banner 716

Bitte Kommentar schreiben

Sie kommentieren als Gast.

E-Mail: kanzlei@ratgeberrecht.eu, Telefon: 004971188241006
Katharinenstraße 16, 73728, Esslingen, Baden-Württemberg, Deutschland