Abmahnung Erich Andreas Speck Dienstleistungen wegen DSGVO
Es ist soweit: Eine der vermutlich ersten DSGVO-Abmahnungen ist auf den Weg gebracht worden und zwar noch am 25.05.2018, also genau an dem Tag, seitdem die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt.
Die Firma Erich Andreas Speck Dienstleistungen, Karlsruher Str. 22, 76351 Linkenheim-Hochstetten, sieht sich in ihren Wettbewerbsrechten dadurch beeinträchtigt, dass der abgemahnte Mitbewerber auf seiner Internetseite keine Datenschutzhinweise bereithalte.
Die Abmahnung wird ausgesprochen durch Rechtsanwalt Orhan Aykac von der A ∙ Anwaltskanzlei, Konrad-Adenauer-Allee 63, 86150 Augsburg.
In seinem auf den 25.05.2018 datierenden Abmahnschreiben erklärt Rechtsanwalt Orhan Aykac zunächst, dass die EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) bekanntlich am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft trete und ab dem 25. Mai 2018 gelte. Die EU-Mitgliedstaaten müssten die Datenschutzgrundverordnung damit ab dem 25.05.2018 tatsächlich auch anwenden.
Anschließend werden weitgehende, generelle Ausführungen zu der DSGVO, ihren Zielen sowie den gesetzlichen Anforderungen gemacht. Dabei lässt es sich Rechtsanwalt Aykac nicht nehmen, den Empfänger der Abmahnung auf die im Falle von Datenschutzverstößen möglichen Geldbußen von bis 20.000.000,00 € oder von bis zu 4 % des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres hinzuweisen. Ebenfalls weist RA Orhan Aykac darauf hin, dass Datenschutzverstöße Gegenstand einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung sein könnten. Es gäbe unterschiedliche Grundlagen für Abmahnungen bei Datenschutzverstößen, woraus sich wiederum Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche ergeben sollen. So gäbe es Abmahnungen nach dem Unterlassungsklagengesetz (UKlaG) und solche, die auf der Grundlage des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) erfolgen könnten. Datenschutzverstöße könnten aber auch nach der DSGVO selbst abgemahnt werden, da das Datenschutzrecht wettbewerbsrechtliche Relevanz hat, so Anwalt Aykac in seinem Abmahnschreiben weiter. Bei Verstößen gegen die DSGVO würden demnach Abmahnungen und Gerichtsverfahren drohen.
Zum „Konkreten Sachverhalt des vorliegenden Datenschutzverstoßes“ erklärt Rechtsanwalt Orhan Aykac wörtlich:
„Konkret wird hier beanstandet, dass Sie eine Internetseite ohne Datenschutzhinweise betreiben, vgl. § 13 I TMG, Art. 12 DSGVO, obwohl die Pflicht darin besteht, für Internetseiten Datenschutzhinweise zu erstellen. Folglich muss auf der Internetseite ein Hinweis auf den Datenschutz zwingend vorhanden sein.
Nach obigen Ausführungen liegt demnach ein Datenschutzverstoß vor, mithin ein Verstoß gegen die DSGVO. Hierdurch besteht Grund zur Annahme, dass Sie sich einen sachlich nicht gerechtfertigten Vorsprung gegenüber gesetzestreuen Mitbewerbern und damit gegenüber meiner Mandantschaft [Anm.: Herrn Erich Andreas Speck] verschaffen könnten.“.
Es stehe deshalb für Anwalt Aykac fest, dass der Empfänger der Abmahnung trotz der vorzunehmenden Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung ab dem 25.05.2018 gegen Vorschriften der DSGVO verstoßen haben. Dies veranlasst ihn, namens und im Auftrag des Herrn Erich Andreas Speck eine Abmahnung zu erteilen, zusammen mit der Aufforderung den vorliegenden Verstoß binnen einer bestimmten Frist zu beseitigen und zukünftig solche Verstöße zu unterlassen. Dies gehe damit einher, dass ab dem 25.05.2018 die neuen Vorgaben der DSGVO ausnahmslos umgesetzt werden müssten.
Der Empfänger der Abmahnung wird sodann dazu aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu Gunsten des „Herrn Erich Andreas Speck Dienstleistungen, Karlsruher Str. 22, 76351 Linkenheim-Hochstetten“ abzugeben. Nach dem der Abmahnung beiliegenden Entwurf einer solchen strafbewehrten Unterlassungserklärung soll sich der Abgemahnte gegenüber Erich Andreas Speck u.a. dazu verpflichten,
„1. es ab sofort zu unterlassen, weiterhin Internetseiten ohne die Datenschutzhinweise nach den § 13 1 TMG, Art. 12 DSGVO zu betreiben,
2. jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die bestehende Verpflichtung unter Ziffer 1 eine Vertragsstrafe in Höhe von insgesamt 2.500,00 Euro unter Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs zu zahlen“.
Darüber hinaus sollen die Kosten der Beauftragung von Rechtsanwalt Orhan Aykac von der A ∙ Anwaltskanzlei erstattet werden. Der Abmahnung wird ein Gegenstandswert/Streitwert von 7.500,00 € zugrunde gelegt. Dieser Gegenstandswert setze sich zusammen „aus dem Jahreswert der Kosten für die vollständige und ordnungsgemäße Umsetzung der DSGVO“, so die Anmerkung von Herrn RA Aykac wörtlich.
Wir sind offen gestanden verblüfft, dass es tatsächlich Anwälte und Abmahner gibt, die sich nicht entblöden, prompt am Tage der Geltung der DSGVO eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung auf den Weg zu bringen und sind gespannt, was kommt.
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UPDATE 01.06.2018: Weitere Abmahnung
Uns liegt eine weitere wettbewerbsrechtliche Abmahnung vor, die der Augsburger Anwalt Orhan Aykac im Namen des Erich Andreas Speck, Linkenheim-Hochstetten, ausspricht.
Auch diese Abmahnung datiert auf den 25.05.2018 und ist damit ebenfalls noch am ersten Geltungstag der DSGVO auf den Weg gebracht worden.
Inhaltlich gibt es keine Unterschiede. Serienbriefartig wird erneut vorgeworfen, dass der Empfänger der Abmahnung eine Internetseite ohne Datenschutzhinweise betreibe, obwohl die Pflicht darin bestehe, für Internetseiten Datenschutzhinweise zu erstellen. Folglich müsse auf der Internetseite ein Hinweis auf den Datenschutz zwingend vorhanden sein.
Der Abgemahnte soll deshalb eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu Gunsten des Abmahners Erich Andreas Speck abgeben und Abmahnkosten aus einem Gegenstandswert von 7.500,00 € auf dem Kanzleikonto von Rechtsanwalt Aykac zum Ausgleich bringen.
Im Übrigen können wir auf die bisherigen Ausführungen verweisen.
Generell kann nicht empfohlen werden, die geforderte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Beratung durch einen im Wettbewerbsrecht/Gewerblichen Rechtsschutz tätigen Anwalt abzugeben. Eine solche strafbewehrte Unterlassungserklärung gilt zeitlich unbefristet ("lebenslänglich") und führt im Falle von selbst fahrlässigen Verstößen zu Vertragsstrafenrisiken von mehreren tausend Euro je Verstoß. Allein schon vor diesem Hintergrund empfiehlt es sich, sofort mit Zugang einer solchen Abmahnung anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Hinzu kommen hier zahlreiche Fragen, die sowohl in tatsächlicher als auch in rechtlicher Hinsicht mit der Abmahnung einhergehen.
UPDATE 04.06.2018: Weitere Abmahnung
Uns liegen weitere Abmahnungen des RA Orhan Aykac vor. Diesmal werden diese Abmahnungen für Frau Mahnaz Nikakhlagh, Maleficent Beauty, ausgesprochen.
UPDATE 04.06.2018: Weitere Abmahnung
Uns geht eine weitere Abmahnung zu, die Rechtsanwalt Orhan Aykac im Auftrag von Herrn Erich Andreas Speck ausspricht. Diese Abmahnung datiert ebenfalls auf den 25.05.2018. Mit ihr wird dem Empfänger abermals vorgehalten, dass die auf dessen Internetseite "vorhandene Datenschutzerklärung unvollständig sowie fehlehaft" sei "und die nach der EU-DSGVO geforderten Vorgaben nicht einhält". Damit sei die Form, die es gilt einzuhalten, nicht ausreichend gewahrt, so Anwalt Orhan diesmal wörtlich.
Im Übrigen gibt's nichts Neues: Es wird eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gefordert. Genauso sollen auch hier Abmahnkosten aus einem Gegenstandswert/Streitwert von 7.500,00 € gezahlt werden.
Kommentare (12)
jw
Unterste Schublade.
Der teilt nur rechte ausländerfeindliche Propaganda, aber dann einen Türken als Anwalt nehmen. Da stimmt doch was nicht.
Ein Fall für die Staatsanwaltschaft.
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Mike
"Ruft man bei dem Beautysalon an, will sich die Frau nicht äußern."
http://www.sueddeutsche.de/muenchen/dsgvo-muenchner-haendler-und-ihre-angst-vor-professionellen-abmahnern-1.4004792
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BV
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Gregor Martin
ich bin gerade auf diesen Link im Heise Forum gestoßen:
https://www.heise.de/forum/heise-online/News-Kommentare/DSGVO-Die-Abmahn-Maschinerie-ist-angelaufen/Ist-die-Website-des-Anwalts-Orhan-Aykac-nicht-auch-abmahnbar/posting-32455738/show/
Für den Fall, dass es sich für einen Gegenangriff lohnt - viel Erfolg!
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Stefan
Wenn man so alte Stelleanzeigen findet, die ja online sind und öffentlich normal zugänglich. Genügt die auch den heutigen Anforderungen? Oder hat man damit selber auch ein Problem, dass sie nicht alles Notwendige enthält?
http://jobs-arbeit.com/stellen/bauelektrikerin-arbeitsort-linkenheim-hochstetten/
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Axel
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Hannibal Bürer
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Tatjana
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Rau
Ich habe noch eine Adresse gefunden: Angeblich wohnt er oder hat gewohnt: Eggensteiner Weg 34 76351 Linkenheim
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D.G.
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Rainer
Wenn nein dürfte das bei der juristischen Bewertung sicherlich interessant werden.
hier hat diese kleine "Firma" kein Impressum: https://de.linkedin.com/in/erich-andreas-speck-216258138
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Daniel
Aber im Ernst, bei diesem schlechten Strohmann sollte ein Prozess doch zu gewinnen sein.
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