Abmahnung erhalten? Wir beraten Sie sofort!
Das Rechtsmittel der Abmahnung existiert in verschiedenen Rechtsgebieten, insbesondere werden Abmahnungen im Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Markenrecht, Designrecht und Äußerungsrecht ausgesprochen. Jede dieser Abmahnungen hat ihre eigenen Besonderheiten, und der Umgang damit erfordert fundierte juristische Kenntnisse auf diesen Rechtsgebieten. Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, sollten Sie in keinem Fall vorschnell reagieren, da falsche oder voreilige Schritte teure und langfristige Konsequenzen nach sich ziehen können. Informieren Sie sich auf unseren Internetseiten oder nehmen Sie gern eine kostenlose Erstberatung bei uns in Anspruch.
Warum eine professionelle rechtliche Unterstützung wichtig ist
Die Abwehr von Abmahnungen erfordert fundierte Kenntnisse der jeweiligen Rechtsgebiete. Neben den spezifischen formalen Voraussetzungen, die Abmahnungen erfüllen müssen, ist ein besonders kritischer Punkt bei Abmahnungen die regelmäßig geforderte strafbewehrte Unterlassungserklärung. Strafbewehrte Unterlassungserklärungen schaffen eine vertragliche Beziehung mit dem Abmahner, sind zeitlich unbefristet (lebenslang) gültig und haben weitreichende Konsequenzen. Selbst unbewusste/fahrlässige Verstöße gegen eine unterschriebene und abgegebene strafbewehrte Unterlassungserklärung können zu Vertragsstrafen in Höhe von mehreren tausend Euro führen. Dasselbe gilt bei Flüchtigkeitsfehlern, technischen Fehlern, Fehlern von Mitarbeitern, Beauftragten, Dienstleistern etc..
Ein solcher Druck, der durch eine Vertragsstrafe entsteht, kann immense finanzielle Risiken nach sich ziehen, auch wenn Sie die Abmahnung in der Sache selbst nicht für gerechtfertigt halten. Ohne eine fachkundige rechtliche Unterstützung könnte es passieren, dass Sie unbeabsichtigt in eine Falle tappen und sich langfristig rechtlich binden, ohne die wahren Auswirkungen Ihrer Handlungen vollständig zu verstehen.
Die Unterstützung durch einen spezialisierten Anwalt für Abmahnungen kann dabei helfen, die Risiken zu minimieren, selbst wenn die Abmahnung im Wesentlichen begründet sein sollte. Ein erfahrener Anwalt kann die Formulierungen der Unterlassungserklärung sowie mögliche Verteidigungsstrategien gezielt auf Ihre Situation anpassen, sodass Sie nicht unbewusst in eine Falle geraten und Vertragsstrafen zahlen müssen.
Was Sie tun sollten, wenn Sie eine Abmahnung erhalten:
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Abmahnung und Briefumschlag sorgfältig aufbewahren
Bewahren Sie die erhaltene Abmahnung, den Briefumschlag und alle dazugehörigen Dokumente an einem sicheren Ort auf. Diese können später als Beweismittel von Bedeutung sein. Auch sollten Sie die Abmahnung Ihrem Rechtsanwalt vollständig vorlegen (können), damit die formalien der Abmahnung geprüft werden können. -
Keine voreilige Reaktion – aber: Fristen notieren und beachten
Achten Sie unbedingt auf die Fristen, die in der Abmahnung angegeben sind. Oftmals wird eine Unterlassungserklärung oder eine andere Handlung innerhalb von wenigen Tagen erwartet. Das ist normal und in den allermeisten Fällen rechtens. Verpassen Sie diese Frist also nicht, da dies zu zusätzlichen rechtlichen Konsequenzen sowie unnötigen Kosten führen kann. Vertrauen Sie auch nicht darauf, dass Fristen verlängert werden. Sie können - leider - nicht einmal darauf vertrauen, dass ein Abmahner auf Ihre Fristverlängerungsbitte antwortet. -
Kein eigener Kontakt mit dem Abmahner oder den Rechtsanwälten
Vermeiden Sie es, direkt mit dem Abmahner oder dessen Anwalt zu kommunizieren, ohne vorher rechtlichen Rat eingeholt zu haben. Falsche Aussagen oder unüberlegte Reaktionen könnten Ihre Position verschlechtern. -
Abmahnung an uns übersenden, kostenlose Erstberatung in Anspruch nehmen und Angebot anfordern
Übermitteln Sie uns gern die erhaltene Abmahnung (per Fax oder E-Mail). Geben Sie dabei auch Ihren Namen und Ihre Telefonnummer an, damit wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen können. Wir bieten kostenlose sowie unverbindliche Erstgespräche an. Sollten Sie danach unsere weitere Unterstützung in Anspruch nehmen wollen, unterbreiten wir Ihnen natürlich gern ein Angebot. -
Im Falle einer Beauftragung: Wir übernehmen den Rest
Wenn Ihnen unser Angebot zusagt und Sie uns beauftragen, kümmern wir uns um den gesamten rechtlichen Ablauf, von der Prüfung der Abmahnung bis hin zur Verteidigung Ihrer Interessen. Durch unsere langjährige Erfahrung auf diesem Gebiet können wir Risiken minimieren und Lösungen entwickeln, die Ihnen langfristige Vorteile verschaffen.
Unser auf Abmahnungen spezialisiertes Anwaltsteam bietet Ihnen fachkundige, schnelle und unkomplizierte Hilfe bei der Bearbeitung Ihrer Abmahnung. Wir sind seit knapp 20 Jahren auf die Abwehr von Abmahnungen spezialisiert und kennen die Feinheiten der betroffenen Rechtsgebiete und oftmals auch die Abmahner oder deren Anwälte.
Spezifische Hinweise für Abmahnungen in den unterschiedlichen Rechtsbereichen
1. Abmahnung Wettbewerbsrecht
Im Wettbewerbsrecht geht es vor allem um unlauteren Wettbewerb, etwa durch irreführende Werbung oder unzulässige Geschäftspraktiken. Hier ist es entscheidend, schnell zu handeln, um weitere Wettbewerbsverstöße oder weitere Abmahnungen zu vermeiden. Häufig wird mit der Abmahnung eine strafbewehrte Unterlassungserklärung verlangt, die jedoch genau geprüft werden muss, um nicht ungewollt zu weitreichenden Verpflichtungen zu führen. Es sollte nichts unterschrieben werden, was nicht gleichzeitig auch gesetzlich verboten ist. Andernfalls besteht die Gefahr, dass man sich mit der Unterlassungserklärung zu etwas verpflichtet, was eigentlich gesetztlich zulässig ist.
2. Abmahnung Urheberrecht
Urheberrechtliche Abmahnungen betreffen meist die unerlaubte Nutzung von Texten, Fotos, Bildern, Musik oder Software. Häufig kommt es vor, dass Werke ohne Zustimmung des Urhebers kopiert, verbreitet oder genutzt werden. Hier ist es besonders wichtig, die Rechte des Urhebers genau zu prüfen und sicherzustellen, dass keine unberechtigte Nutzung vorliegt. Ein schnelles Einlenken trägt im Falle einer begründeten Abmahnung dazu bei, Schadensersatzforderungen zu reduzieren. Deshalb ist es wichtig, nicht nur die Forderung nach einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zu prüfen, sondern auch die Höhe des Schadensersatzes sowie der regelmäßig beanspruchten Abmahnkosten/Rechtsanwaltsgebühren.
3. Abmahnung Markenrecht
Markenrechtliche Abmahnungen werden ausgesprochen, wenn Markenrechte oder Kennzeichen verletzt werden, etwa durch die unbefugte Verwendung einer eingetragenen Marke oder einer geschäftlichen Bezeichnung (Unternehmenskennzeichen). Wenn Sie eine Markenabmahnung erhalten haben, sollten Sie zunächst prüfen, ob eine tatsächliche Markenverletzung vorliegt. In vielen Fällen sind die Ansprüche überzogen, und es gibt Rechtsverteidigungsstrategien, die Ihnen helfen können, sich gegen die Abmahnung zu wehren. Aber VORSICHT: im Markenrecht herrschen regelmäßig hohe Streitwerte, sodass eine falsche Reaktion auf die Abmahnung ganz enorme Kostenfolgen hat - zusätzlich zu den Schadensersatzansprüchen und geforderten Anwaltskosten. Daher sind Abmahnungen im Markenrecht schon unter Kostengesichtspunkten besonders ernst zu nehmen und sensibel sowie mit Fingerspitzengefühl zu behandeln.
4. Abmahnung Designrecht
Das Designrecht schützt das äußere Erscheinungsbild von Produkten, wie etwa die Form, die Farben oder die Oberflächenstruktur. Eine Abmahnung im Designrecht kann auftreten, wenn ein Design oder eine ähnliche Form ohne die erforderliche Genehmigung verwendet wird. Hier gilt es, rasch zu prüfen, ob das Design tatsächlich geschützt ist und ob die Abmahnung berechtigt ist.
5. Abmahnung Äußerungsrecht (z.B. wegen Verleumdung oder falscher Tatsachenbehauptung, Internet-Bewertungen):
Abmahnungen im Äußerungsrecht entstehen häufig bei Verleumdungen oder der Verbreitung falscher Tatsachen über eine Person oder ein Unternehmen. Es wird dann eine Unterlassung gefordert, oft verbunden mit einer strafbewehrten Erklärung. Um sich gegen eine solche Abmahnung zu verteidigen, muss genau geprüft werden, ob es sich tatsächlich um eine rechtswidrige Äußerung handelt.
6. Abmahnung Filesharing
Filesharing-Abmahnungen betreffen Personen bzw. Internetanschluss-Inhaber, die urheberrechtlich geschützte Werke illegal über sogenannte Internettauschbörsen geteilt haben. In der Abmahnung werden eine Unterlassungserklärung und Schadensersatzforderungen verlangt. Wer die Forderungen nicht erfüllt, riskiert hohe Kosten und rechtliche Konsequenzen.
Wie geht es nach Erhalt einer Abmahnung weiter?
Kontaktieren Sie uns gern noch heute, um Ihre Abmahnung rechtzeitig und professionell zu prüfen und die nächsten Schritte zu besprechen. Eine telefonische Erstberatung ist bei uns kostenlos und für Sie unverbindlich, sodass Sie schnell und sicher eine fundierte Entscheidung treffen können. Sollten Sie uns nach dem kostenlosen Erstgespräch mit der weiteren Bearbeitung der Abmahnung beauftragen, handeln wir schnell und sorgen dafür, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben. Gleichzeitig schützen wir Sie vor finanziellen Risiken.
Ansprechpartner
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