Abmahnung Enrico Fattroth durch Kanzlei Rechtsanwalt Skaric-Karstens
Herrn Enrico Fattroth spricht über seine Kanzlei Rechtsanwalt Skaric-Karstens wettbewerbsrechtliche Abmahnungen aus.
Mit dem Abmahnschreiben der Kanzlei Rechtsanwalt Skaric-Karstens lässt Herrn Enrico Fattroth das Online-Angebot eines Händlers rügen.
Konkret wird beanstandet:
- Verstoß gegen Jugendschutzgesetz beim Angebot von FSK 18 Angeboten
- fehlende Pflichtinformationen
- 40- Euro- Klausel
Mit dem Abmahnschreiben der Kanzlei Rechtsanwalt Skaric-Karstens wird zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und zum Ersatz von Abmahnkosten aus einem Gegenstandswert von 50.000,00 EUR, mithin 1.379,80 EUR, aufgefordert.
Die durch die Kanzlei Rechtsanwalt Skaric-Karstens im Auftrag des Herrn Enrico Fattroth vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ist unseres Erachtens zu weit gefasst und birgt damit vermeidbare Risiken, sodass sie zur Vermeidung empfindlicher Nachteile nicht ohne vorherige Änderung abgegeben werden sollte.
Ebenso kann nicht empfohlen werden, die Abmahnungen des Herrn Enrico Fattroth als bloße „Abzocke“ abzutun.