Abmahnung DW Folienservice UG
Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Firma DW Folienservice UG (haftungsbeschränkt), vertreten durch den Geschäftsführer Dennis Ohme, Pfarrer-Egerer-Str. 2, 84419 Obertaufkirchen, vor.
Mit der Aussprache dieser Abmahnung lässt sich die DW Folienservice UG von der Kanzlei ZIERHUT IP Rechtsanwalts-Aktiengesellschaft bzw. IHR ANWALT 24, Maximilianstr. 33, 80539 München, vertreten.
Dem Empfänger der Abmahnung wird die Nichtbeachtung des Verpackungsgesetzes vorgeworfen.
Die Zierhut IP/Ihr Anwalt24 - Rechtsanwälte behaupten zunächst, dass die Firma DW Folienservice UG (haftungsbeschränkt) u.a. professionellen Digitaldruck betreibe und ihre Produkte wie Aufkleber, Sticker und Schutzfolien über Online-Marktplätze wie Amazon vertreibe.
Die Firma DW Folienservice UG habe jedoch zur Kenntnis nehmen müssen, dass der Empfänger der Abmahnung über die Handelsplattform Amazon Aufkleber im deutschen Geschäftsverkehr anbiete und dabei systembeteiligungspflichtige Verpackungen in den Verkehr bringe, ohne sich bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister registriert zu haben.
Jeder, der mit Ware befüllte Verpackungen (inkl. Füllmaterial), die beim privaten Endverbraucher anfallen, erstmals gewerbsmäßig in Verkehr bringt, sei verpflichtet, sich vor dem Inverkehrbringen bei der neu eingerichteten „Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister“ mit Namen, Kontaktdaten etc. zu registrieren (§ 9 Abs. 1 S. 1 Verpackungsgesetz). Die Registrierung sei gegenüber der „Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister“ vorzunehmen und habe zu erfolgen, bevor systembeteiligungspflichtige Verpackungen erstmals in Verkehr gebracht werden. § 9 Abs. 4 VerpackG enthalte ein gesetzliches Verbot des Inverkehrbringens von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen, deren Hersteller sich nicht oder nicht ordnungsgemäß bei der Zentralen Stelle registriert haben. Durch das Verpackungsgesetz seien vor allem auch Um- und Versandverpackungen des Online-Handels einbezogen. Auch Versandmaterial wie Klebeband, Luftpolster(-umschläge), Füllmaterial etc. sei lizensierungspflichtig - auch Umverpackungen. Sowohl die Produkt- als auch die Versandverpackung unterfielen dem Gesetz. Als Online-Händler bringe der Empfänger der Abmahnung in der Regel Versandverpackungen erstmals in Verkehr, so die weiteren Mutmaßungen in der Abmahnung. Wer also Verpackungen in Deutschland in Verkehr bringt, sei es, um ein Produkt zu schützen, besser zu vermarkten oder dieses auf dem Postweg zu versenden, müsse sich bereits zuvor darum kümmern, dass diese Verpackungen ordnungsgemäß entsorgt werden. Dies sei Ausdruck des in Deutschland und der Europäischen Union festgeschriebenen Prinzips der Produktverantwortung des Herstellers, so der Wortlaut der Abmahnung der Kanzlei Zierhut IP/Ihr Anwalt 24.
Zudem lässt sich die Abmahnkanzlei den Hinweis nicht nehmen, dass ein Verstoß gegen das Verpackungsgesetz eine Ordnungswidrigkeit darstelle, für die ein Bußgeld von bis zu 100.000,00 € verhängt werden könne. Daneben solle die Veröffentlichung dem Zweck dienen, einen fairen Wettbewerb zu garantieren. So könnten konkurrierende Unternehmen über das öffentliche Register prüfen, ob ein Händler der Registrierungspflicht nachgekommen ist.
Anschließend fordert die Kanzlei ZIERHUT IP/Ihr Anwalt24 den Empfänger der Abmahnung dazu auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu Gunsten der DW Folienservice UG abzugeben und Abmahnkosten aus einem Gegenstandswert von 15.000,00 € zu zahlen.
Die Abmahnung der DW Folienservice UG (haftungsbeschränkt), Geschäftsführer Dennis Ohme, wirft zahlreiche Fragen auf.
Betroffenen kann daher empfohlen werden, hier genauer hinzuschauen und die Forderungen sorgfältig, ggf. unter Inanspruchnahme fachkundiger Hilfe, zu prüfen. Insbesondere liegen schon jetzt Indizien vor, die auf eine rechtsmissbräuchliche Abmahnserie schließen lassen.
Weil dies aber stets im Einzelfall zu prüfen ist, können wir nicht empfehlen, die Abmahnung als unbeachtlich abzutun.
Bei Fragen können Sie sich natürlich auch gern an uns wenden – wir bieten regelmäßig kostenlose sowie unverbindliche Orientierungstelefonate an.
UPDATE 28.01.2019: Weitere Abmahnungen der DW Folienservice UG
Innerhalb kürzester Zeit sind uns mehrere wettbewerbsrechtliche Abmahnungen zugegangen, die die Kanzlei ZIERHUT IP/IHR ANWALT 24 aus München im Namen der Firma DW Folienservice UG (haftungsbeschränkt), vertreten durch den Geschäftsführer Dennis Ohme, Pfarrer-Egerer-Str. 2, 84419 Obertaufkirchen, ausspricht.
Textbausteinartig wird den abgemahnten Onlinehändlern dabei jeweils vorgeworfen, systembeteiligungspflichtige Verpackungen in den Verkehr bringen, ohne sich bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister registriert zu haben.
Die Abmahnungen sind nahezu wortidentisch, lediglich in einem Fall ist aufgefallen, dass dort auch Bezug auf eine Firma DW Folienhandel genommen wird. Ob es neben der Firma DW Folienservice auch eine Firma DW Folienhandel gibt oder ob sich die Kanzlei Zierhut in ihrem Abmahneifer schlichtweg vertippt hat, können wir zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend beurteilen.
Allerdings gibt es schon jetzt mehrere Indizien, die für einen Rechtsmissbrauch im Sinne von § 8 Abs. 4 UWG sprechen. Sollte sich dieser Verdacht erhärten, wären die Abmahnungen der DW Folienservice UG unzulässig, insbesondere bräuchten dann keine strafbewehrten Unterlassungserklärungen abgegeben oder Abmahnkosten an die Kanzlei Zierhut gezahlt werden. Im Gegenteil: Rechtsmissbräuchliche Abmahnungen ziehen ihrerseits einen Anspruch auf Erstattung der eigenen Anwaltskosten nach sich.
Für die abgemahnten Onlinehändler lohnt es sich daher immer mehr, hier genauer hinzuschauen und die Frage der Zulässigkeit der Abmahnung im Einzelfall kritisch überprüfen zu lassen.
UPDATE 30.01.2019: Weitere Abmahnung
Uns geht eine weitere Abmahnung der Kanzlei ZIERHUT IP - IHR ANWALT24 zu, mit der im Namen der DW Folienservice UG wettbewerbsrechtliche Unterlassungs- und Kostenerstattungsansprüche gegenüber einem Amazon-Händler behauptet werden.
Hintergrund der Abmahnung ist erneut eine angeblich fehlende Registrierung im Verpackungsregister.
Weil es sich offensichtlich um eine Textbausteinabmahnung handelt, die nahezu wortidentisch mit allen weiteren Abmahnungen, die uns in dieser Sache vorliegen, ist, kann auf die bisherigen Ausführungen verwiesen werden.
Die letzten Tage haben sich ferner weitere Indizien herausgestellt, die für eine rechtsmissbräuchliche Abmahnserie sprechen. Die Chancen für die abgemahnten Onlinehändler, sich mit Erfolg gegen die Abmahnungen zu verteidigen, steigen somit weiter.
UPDATE 30.01.2019 (II): Weitere Abmahnung
Und wieder geht uns eine lauterkeitsrechtliche Abmahnung zu, die Rechtsanwalt Fabian Bödecker von der Kanzlei ZIERHUT IP - IHR ANWALT24 im Namen der Firma DW Folienservice UG (haftungsbeschränkt), vertreten durch den GF Dennis Ohme, ausspricht.
Betroffen ist diesmal ein eBay-Händler.
Mit seinem Standardabmahnschreiben mahnt RA Fabian Bödecker auch in diesem Fall eine fehlende Registrierung im Verpackungsregister ab und verlangt eine strafbewehrte Unterlassungserklärung sowie Zahlung von Abmahnkosten in Höhe von 1.029,35 €, sodass auf obenstehende Informationen verwiesen wird.
Betroffene können sich gern für ein unverbindliches Orientierungstelefonat bei uns melden...
UPDATE 31.01.2019: Weitere Abmahnung
Auch heute geht uns eine Abmahnung zu, die Rechtsanwalt Fabian Bödecker von der Kanzlei ZIERHUT IP/IHR ANWALT 24 im Namen der Firma DW Folienservice UG ausspricht.
Wie gehabt, geht es auch diesmal um die fehlende Registrierung im Verpackungsregister. Betroffen ist ein eBay-Händler.
Es soll auch in dieser Sache eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben werden und Abmahnkosten in Höhe von 1.029,35 € gezahlt werden.
Ansonsten: Mit jeder weiteren Abmahnung verstärken sich die Indizien, dass es sich um eine rechtsmissbräuchliche Abmahnserie handelt.
Betroffene können uns daher gern ihre Abmahnung zur (unverbindlichen) Kenntnisnahme zukommen lassen.
Auch für Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
UPDATE 01.02.2019: Weitere Abmahnung
Wieder erreicht uns eine Abmahnung der DW Folienservice UG, vertreten durch die ZIERHUT IP bzw. Ihr Anwalt 24 Rechtsanwälte aus München.
Textbausteinartig wird auch diesmal durch den Sachbearbeiter Fabian Bödecker die fehlende Registrierung im Verpackungsregister abgemahnt und anschließend zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie zur Abmahnkostenerstattung aufgefordert.
UPDATE 01.02.2019 (II): Weitere Abmahnung
Und wieder erreicht uns eine Abmahnung, der Kanzlei Zierhut bzw. Ihr Anwalt24, die wegen der fehlenden Registrierung im Verpackungsregister im Namen der Abmahnerin DW Folienservice ausgesprochen wird.
Der Verdacht des Rechtsmissbrauch verdichtet sich zunehmend.
UPDATE 01.02.2019 (III): Weitere Abmahnung
Erneut wird uns heute eine Abmahnung der Kanzlei Zierhut/Ihr Anwalt 24 vorgelegt, die im Namen der DW Folienservice UG, GF: Dennis Ohme, ausgesprochen wird.
Wie sollte es auch anders sein, wird auch diesmal per Serienbriefabmahnung die fehlende Registrierung im Verpackungsregister moniert.
Die jetzigen Forderungen sind wortidentisch mit den bisherigen Abmahnungen, die hier bekannt geworden sind.
UPDATE 01.02.2019 (IV): Fristen bis zum 04.02.2019
Uns liegen mehrere Abmahnungen vor, die auf den 28.01.2019 datieren. Gleichzeitig berichten uns mehrere Betroffene, dass ihnen die Abmahnung vom 28.01.2019 aber erst am heutigen Freitag (01.02.2019) zugegangen sei.
Damit werden die Betroffenen zusätzlich auch zeitlich unter Druck gesetzt, da zwischen Zugang der Abmahnung am heutigen Freitag und Fristablauf am kommenden Montag nun noch ein Wochenende die Suche nach einem Rechtsbeistung und eine anwaltliche Beratung erheblich erschwert. Ob die Abmahnungen bewusst zurückgehalten worden sind, um die Abgemahnten aus Panik vor den Konsequenzen des Fristablaufs zu "Schnellschüssen" zu verleiten, kann diesseits natürlich nicht beurteilt werden.
Daher unsere dringende Bitte:
Selbst wenn Sie abgemahnt worden sind und Ihre Frist schon am kommenden Montag (04.02.2019) ausläuft, handeln Sie bitte nicht unüberlegt. Auch am Montag ist noch genügend Zeit, um sich fristwahrend durch fachkundige Hilfe unterstützen oder zumindest beraten zu lassen.
Unterzeichnen Sie deshalb bitte keinesfalls voreilig die Ihnen "untergeschobene" Unterlassungserklärung.
Stattdessen nutzen Sie lieber einen Teil des Wochenendes, um die womöglich tatsächlich fehlende Registrierung im Verpackungsregister einzuleiten. Anschließend lassen Sie sich Ihr Wochenende bitte nicht weiter durch die Abmahnung vermiesen. Am Montag können Sie sich dann wieder mit voller Kraft und "kühlem Kopf" den Abmahnern zuwenden und ggf. gemeinsam mit anwaltlicher Unterstützung taktisch sinnvoll auf die Abmahnung reagieren.
UPDATE 04.02.2018: Zahlreiche weitere Abmahnungen
Auch heute haben uns schon wieder Abmahnungen der Kanzlei Zierhut IP/Ihr Anwalt 24 erreicht, mit denen eBay-Händler im Namen der DW Folienservice UG wegen des immer gleichen Vorwurfs der mangelnden Registrierung im Verpackungsregister serienbriefartig abgemahnt werden.
Der Kanzlei Zierhut unterlaufen dabei u.a. solche Flüchtigkeitsfehler, die sich unseres Erachtens nur damit erklären lassen, dass man dort mittlerweile die Kontrolle über die verfassten Abmahnungen verloren hat.
Für die Betroffenen wird eine Verteidigung gegen die Abmahnungen damit immer interessanter und aussichtsreicher...
Kommentare (4)
Simone. Götzl
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Simon
Auch wir haben von der erst am 28.11.2018 in das Handelsregister eingetragener und erst am 10.01.2019 im Lucid Register der Zentralen Stelle Verpackungsregister registrierten UG eine Abmahnung erhalten.
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Daniela Fiedler
Ich gehe nun davon aus, das ich auch eine Abmahnung bekommen werde. MfG Daniela Fiedler
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Sergej Jordan
ich habe soeben auch eine Abmahnung der Kanzlei Zierhut bekommen. Es geht um das neue Verpackungsgesetzt. Abmahnerin ist DW Folienservice. Was kann ich dagegen tun?
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