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Abmahnung Druckecke Matthias Neumann

Abmahnung Firma Druckecke Matthias Neumann durch KEHL Rechtsanwaltsgesellschaft


Abmahnung Druckecke Matthias Neumann

Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Firma Druckecke, Inhaber Matthias Neumann, Freiimfelder Str. 16, 06112 Halle (Saale), vertreten durch die KEHL Rechtsanwaltsgesellschaft aus Halle an der Saale, vor.

Die KEHL Rechtsanwälte behaupten in ihrem Abmahnschreiben, dass Matthias Neumann bzw. die Firma Druckecke über ihr Ladengeschäft sowie über eigene Online-Shops und im Rahmen ihrer eBay-Präsenz - u.a. unter dem Namen „druckecke" - gewerblich Waren aus den Bereichen Druckerzeugnisse, Aufkleber, Textilien, Bürobedarf und Werbemittel über das Internet vertreibe.

Dem abgemahnten eBay-Händler wird vorgeworfen, dass ein Link zur Online-Streitbeilegungsplattform gemäß der ODR-Verordnung fehle. Als ein in der EU niedergelassener Unternehmer, der im Internet Kaufverträge eingeht, sei man gemäß Art. 14 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21.05.2013 über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (sog. ODR-Verordnung, ODR = Online Dispute Resolution) dazu verpflichtet, einen anklickbaren Hyperlink zu der Online-Plattform der EU¬Kommission zur außergerichtlichen Streitbeilegung (OS-Plattform) für den Verbraucher leicht zugänglich einzustellen.

Ferner würde der Verbraucher entgegen Artikel 246a § 1 Abs. 1 Nr. 8 EG BGB nicht ordnungsgemäß über das Bestehen eines gesetzlichen Mängelhaftungsrechts für die Waren informiert.

Ebenfalls werden das Fehlen einer Datenschutzerklärung, die Angabe widersprüchlicher Widerrufsfristen, das fehlende Muster-Widerrufsformular sowie fehlende Hinweise auf technische Schritte zum Vertragsschluss, zur Vertragstextspeicherung, zu Korrekturmöglichkeiten und zu Vertragssprachen abgemahnt.

Der Empfänger der Abmahnung wird anschließend von der KEHL Rechtsanwaltsgesellschaft dazu aufgefordert, das wettbewerbswidrige Verhalten unverzüglich zu unterlassen, „alle etwaigen weiteren wettbewerbswidrigen Angebote unverzüglich zu beenden“ und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu Gunsten der Firma Druckecke, Inhaber Matthias Neumann, abzugeben.

Die vorformulierte und der Abmahnung beiliegende „Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung“ sieht ein Vertragsstrafeversprechen von 2.500,00 € für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung vor.

Darüber hinaus soll der abgemahnte Rechtsanwaltsgebühren aus einem Streitwert von 27.000,00 € an die KEHL Rechtsanwälte zahlen.


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