• Anwaltskanzlei Weiß & Partner

    Katharinenstraße 16
    73728 Esslingen

    0711 - 88 241 006
    0711 - 88 241 009
    Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Abmahnung Domexx GmbH

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Domexx GmbH - Foto: © elenabsl/fotolia.com


Abmahnung Domexx GmbH

Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Domexx GmbH, Metzer Str. 3, 13595 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dominic Reichelt vor.

Nach Angaben in der Abmahnung sie die Domexx GmbH seit dem Jahr 2013 insbesondere auf dem Gebiet des Verkaufs und Handels mit Klein- und Unterhaltungselektronik tätig. Die Handelsaktivität der Domexx GmbH erstrecke sich sowohl auf private Konsumenten als auch auf Gewerbetreibende und Wiederverkäufer. Die Domexx GmbH sei demnach Einzel- und auch Großhändlerin. Daneben verkaufe die Domexx GmbH ihre Produkte auch über ihren eigenen Onlineshop sowie auf diversen Internetplattformen.

Mit dieser Abmahnung lässt die Domexx GmbH den angeblich gewerblichen Handel unter dem Deckmantel des Privaten beanstanden.

Durch die nachweislich hohe Anzahl von wiederholten, gleichartigen bzw. sogar identischen Angeboten sei nach der ständigen und auch höchstrichterlichen Rechtsprechung die Schwelle zum unternehmerischen Handeln im konkreten Fall bei Weitem überschritten (BGH Urteil vom 04.12.2008, Az. 1 ZR 3/06; LG Schweinfurt, Urteil v. 30. Dezember 2003, Az. 110 0 32 / 03). Bei den angebotenen Artikeln handele es sich zudem um Neuware. Dies belege ebenfalls die Unternehmereigenschaft des Abgemahnten.

Der Unternehmerbegriff sei in § 14 Abs. 1 BGB legal definiert. Die ständige Rechtsprechung grenze den privaten von einem gewerblichen Anbieter an Hand von Umständen des jeweiligen Einzelfalles ab. Jegliche von der Rechtsprechung herangezogenen Umstände führten vorliegend aber dazu, dass der Empfänger der Abmahnung als gewerblicher Anbieter anzusehen sei. Selbstverständlich sei ein Hinweis innerhalb der Angebote, dass der Anbieter als Privatanbieter agiere, nicht bindend. Nicht die innere Willensrichtung ist entscheidend, sondern das tatsächliche Agieren (OLG Hamm, Urteil v. 15. März 2011, Az. 1- 4 U 204 / 10).

Insoweit liege schon aufgrund der konkreten Verkaufsaktivität eine gewerbliche Tätigkeit vor. Eine Gewinnerzielungsabsicht müsse nicht vorliegen. Auch sei der erreichte Umsatz und / oder Gewinn nicht relevant {OLG Hamm, Beschluss v. 5. Januar 2012, Az. 1-4 U 161 / 11 OKH; LG Arnsberg, Urteil v. 22. Dezember 2011, Az. 9 O 12 / 11).

Insofern fordert die Domexx GmbH zur Unterlassung auf.

Der Empfänger der Abmahnung soll es künftig bei Meidung einer für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung an die Unterlassungsgläubigerin zu zahlenden Vertragsstrafe in Höhe von 5.001 Euro, unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs über die Internethandelsplattform ebay.de den Abschluss entgeltlicher Verträge im Bereich Kleinelektronik, Unterhaltungselektronik und Trendprodukte mit Verbrauchern anzubieten und / oder anbieten zu lassen und dabei

1. nicht über das dem Verbraucher zustehende Widerrufs- oder Rückgaberecht zu belehren und / oder nicht die gesetzliche Anforderungen hinsichtlich des Widerrufs- oder Rückgaberechtes und des Musterwiderrufsformulars zu beachten und/ oder ein Musterwiderrufsformular nicht zu veröffentlichen

und/oder

2. keine den gesetzlichen Anforderungen gerecht werdende Anbieterkennzeichnung vorzunehmen,

und/oder

3. nicht über die OS-Plattform zu informieren und / oder nicht die OS-Plattform über einen veröffentlichten Link zugänglich zu machen.

Beachten Sie zu Ziffer 3 insbesondere auch, dass sich die URL der OS-Plattform geändert hat.

Weiter fordert die Domexx GmbH die Kosten der Abmahnung in Höhe von 1.171,67 EUR ein.


UPDATE 19.03.2018: Weitere Abmahnungen

In den vergangenen Tagen sind uns mehrere Abmahnungen zugegangen, die Rechtsanwalt Philipp Muffert von der Kanzlei der Günnewig Muffert Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Köln, im Namen der Domexx GmbH, Berlin, ausgesprochen hat.

Standardisiert sowie nahezu textbausteinartig mahnt die Firma Domexx GmbH auch diesmal jeweils ein Handeln bei eBay im angeblich gewerblichen Umfang ab, obwohl sich der abgemahnte Händler als Privatverkäufer ausgibt.

In den jetzigen Fällen wird abermals jeweils zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zu Gunsten der Domexx GmbH aufgefordert. Darüber hinaus sollen (jeweils) Abmahnkosten aus einem Gegenstandswert von 20.000,00 € nebst Testkaufkosten auf dem Kanzleikonto der Rechtsanwälte Günneweig Muffert zum Ausgleich gebracht werden.

Im übrigen kann auf die obigen Ausführungen verwiesen werden.



Ihr Ansprechpartner

abmahnung erhalten banner 716

Bitte Kommentar schreiben

Sie kommentieren als Gast.

E-Mail: kanzlei@ratgeberrecht.eu, Telefon: 004971188241006
Katharinenstraße 16, 73728, Esslingen, Baden-Württemberg, Deutschland