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Abmahnung Deutscher Konsumentenbund

Abmahnungen des Vereins „Deutscher Konsumentenbund e.V.“


Der Verein „Deutscher Konsumentenbund e.V.“ (Deutscher Konsumentenbund e.V., Bundesgeschäftsstelle, Dorfstraße 26, 37235 Hess. Lichtenau, Vereinsregisternummer: 85 VR 4455 Amtsgericht Kassel) spricht derzeit wettbewerbsrechtliche Abmahnungen aus.

Der Deutsche Konsumentenbund e.V. ist erst mit Wirkung zum 01.06.2012 in die UKlag-Liste eingetragen worden, also noch relativ jung.

Auf seiner Homepage hat der Deutsche Konsumentenbund e.V. eine „Wettbewerbsrechtliche Meldestelle“ eingerichtet, auf der zu lesen ist:

„Sind Sie auf intransparente, irreführende oder sonst unlautere Unternehmen hereingefallen oder sind Ihnen unlautere Praktiken aufgefallen oder arbeiten Sie bei einem Unternehmen, dass unlautere Praktiken anwendet?
Hier können Sie uns Ihren Fall (übrigens auch anonym) melden.
Bitte beachten Sie, dass Sie maximal drei Meldungen täglich machen können.“

Praktischerweise können sodann gleich anonym angebliche Verstöße gemeldet werden.

Abmahnung Deutscher Konsumentenbund

Derzeit spricht der Deutsche Konsumentenbund e.V. Abmahnungen wegen der unterschiedlichsten Verstöße in verschiedenen Marktsegmenten aus.

Sollten auch Sie eine Abmahnung des Deutschen Konsumentenbund e.V. erhalten haben, müssen Sie diese grundsätzlich ernst nehmen. In jedem Fall sollte jedoch die Rechtmäßigkeit der Abmahnung überprüft werden. Gerne können Sie sich hierzu an uns wenden.

UPDATE 08.09.2014: Klage eingereicht
Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Unterlassungs-Klage des Deutscher Konsumentenbund e.V., Dorfstr. 26, 37235 Hessisch Lichtenau, vertreten durch den Vorstand Christine Bockamp, vor.

Mit seiner Klage verfolgt der Deutsche Konsumentenbund e.V. einen Unterlassungsanspruch hinsichtlich der fehlenden Grundpreisangabe weiter. Daneben werden Abmahnkosten und Zustellungskosten eingeklagt. Ebenfalls wird beantragt, dem Deutschen Konsumentenbund die Befugnis zuzusprechen, das Urteil auf Kosten des Abgemahnten öffentlich bekannt zu machen.

Mit seiner Klage lässt sich der Deutscher Konsumentenbund e.V. durch den in Kassel ansässigen Rechtsanwalt Mike Georg Vetter vertreten.

Update 06.2015: Uns geht eine weitere Abmahnung des Vereins „Deutscher Konsumentenbund e.V.“ zu. Der Deutsche Konsumentenbund führ hierin zunächst aus, er habe Beschwerde halber Kenntnis von einer geschäftlichen Handlung erlangt, die gegen die Regeln des lauteren Wettbewerbs verstoßen würde.

Sodann konkretisiert der Deutsche Konsumentenbund diese angeblichen Verstöße. Der Empfänger der Abmahnung des Deutschen Konsumentenbundes soll gegen Preisangabenverordnung verstoßen haben, sowie mit Selbstverständlichkeiten geworben haben (CE-Kennzeichnung). In der Abmahnung des Deutschen Konsumentenbundes ist hierzu zu lesen:

"Damit steht fest, dass Ihr Verhalten gegen verbraucherschützende Wettbewerbsregeln verstößt. Sie erhalten daher hiermit eine kostenpflichtige Abmahnung und werden
1. aufgefordert, das abgemahnte Verhalten sofort zu unterlassen und den rechtswidrigen
Zustand sofort zu beseitigen. Ferner werden Sie ...
2. unter Fristsetzung bis zum xx.06.2016 (Tag des Zugangs bei uns) aufgefordert,
zur Vermeidung eines Rechtsstreits eine vertragsstrafenbewehrte Unterlassungserklärung (Vorschlag Anlage 2 zu diesem Schreiben) abzugeben und
3. aufgefordert ebenfalls unter Fristsetzung bis zum xx.06.2016 (Tag der Gutschrift) die Kosten dieser Abmahnung (§ 12 Abs. 1 UWG) In Höhe von insgesamt 258,94 E (Inkl. 7% USt.) zu zahlen. Eine separate Rechnung liegt diesem Schreiben als Anlage 4 bei.

Auffällig ist, dass auf den Empfänger der Abmahnung des Deutschen Konsumentenbundes an verschiedenen Stellen im Abmahnschreiben Druck aufgebaut wird.

So finden sich in Abmahnung des Deutschen Konsumentenbundes folgende Textpassagen:

Es steht Ihnen selbstverständlich frei, eine eigene (ausreichende) Erklärung abzugeben. Senden Sie die Erklärung in jedem Fall in Ihrem eigenen Interesse rechtzeitig an uns zurück.

Auf die strikte Einhaltung der obigen Fristen weisen wir daher nochmals eindringlich hin.

Rechtsfolgenhinweis
Die Nichtabgabe einer Unterlassungserklärung kann schwerwiegende Folgen haben! Sollten Sie eine entsprechende Erklärung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in ausreichender Weise abgeben, können Sie vor einem Gericht auf Unterlassen und Schadensersatz in Anspruch genommen werden. Wir werden dann beantragen, Ihnen das wettbewerbswidrige Verhalten bei Meldung eines gerichtlichen ersatzweise Haft oder Haft, jeweils vollstreckbar persönlich an der Geschäftsführung, untersagen zu lassen. Dies können Sie durch die Abgabe einer Unterlassungserklärung abwenden. Die Nutzung dieser Chance ist daher in Ihrem eigenen Interesse. Hierbei handelt es sich um vom Gesetzgeber vorgesehene Sanktionen.

Unser Verband verfügt über ausreichende Rücklagen, um in dieser Sache ein Streitverfahren bis zum Bundesgerichtshof (ggF. auch einschließlich eines Vorlageverfahrens bei Europäischen Gerichtshof) zu führen.

Derartige „Einschüchterungen“ sind bei derartigen Abmahnung völlig unnötig und unserer Ansicht nach auch fehl am Platze.

Daran ändert auch eine die Abmahnung des Deutschen Konsumentenbundes abschließende Relativierung nichts:

Abschließend möchten wir darauf hinweisen, dass uns die Rechtslage und eine Vielzahl von Gerichtsentscheidungen aufgeben, dieses Schreiben in einer unmissverständlichen und von einigen Empfängern als „sehr scharf“ empfundenen Weise zu fassen. Auf die Wortwahl dieser Abmahnung können wir daher nur sehr begrenzt Einfluss nehmen.

Update 06/2017: Deutscher Konsumentenbund – weitere Abmahnung
Uns liegt eine weitere Abmahnung der „Prozessabteilung“ des Deutschen Konsumentenbundes (PA), Arheilger Weg 11, 64380 Roßdorf, vor. Unter der Überschrift „Unterlassungsaufforderung“ führt der Deutscher Konsumentenbund aus:

Sehr geehrte Damen und Herren,

als gemeinnützige Verbraucherschutzeinrichtung und qualifizierte Einrichtung hat unser Verband unter Anderem die Aufgabe, verbraucherschutzwidrige Geschäftspraktiken auszuräumen.

Wir sind berechtigt, Unterlassungsaufforderungen auszusprechen und Klagen zu erheben. Unser Verband ist gem. § 8 Abs. 3 Nr. 3 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Unterlassungsklagegesetzes (UKlaG) klagebefugt und darf Auskunftsansprüche nach § 13 UKlaG geltend machen. Bitte beachten Sie die beigefügten Erläuterungen (Seite 3 dieses Schreibens).

Beschwerdehalber wurden wir auf die von Ihnen unter der URL xy.com betriebene Internetseite aufmerksam. Dort werben Sie für eine so genannte „Komplementäre Krebstherapie“. Nach § 12 Abs. 2 Heilmittelwerbegesetz (HWG) in Verbindung mit der Anlage zu § 12 darf außerhalb der Fachkreise nicht in einer Weise für Mittel, Verfahren, Behandlungen oder Gegenstände geworben werden, die sich für die Erkennung, Beseitigung oder Linderung der in Abschnitt A der Anlage zum HWG aufgeführten Krankheiten oder Leiden bei Menschen beziehen. Zu den in der Anlage zu § 12 HWG genannten Krankheiten gehören auch bösartige Neubildungen (mithin »Krebs«).

Sie werden hiermit aufgefordert, die Werbung insgesamt, sowie zusätzlich mehrere einzelne Werbeaussagen, die Sie der anliegenden vorgeschlagenen Unterlassungserklärung entnehmen wollen, sofort zu unterlassen.

Wegen des dargestellten Verstoßes sind wir von Rechtswegen befugt, Unterlassung zu verlangen. Dieser Unterlassungsanspruch kann nur durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ausgeräumt werden. Diese Unterlassungserklärung muss geeignet sein, die Wiederholungsgefahr mit Blick auf die Zukunft zu beseitigen. Eine Unterlassungserklärung, die diesen Voraussetzungen genügt, haben wir entworfen und als Anlage beigefügt.

Für den Fall, dass bis zum xx.yy.2017, xx:yy Uhr bei uns keine die Wiederholungsgefahr vollständig ausräumende, strafbewehrte Unterlassungserklärung eingegangen ist, werden wir unseren Unterlassungsanspruch gerichtlich geltend machen. Bezüglich einer Fristwahrung per Fax oder E-Mail verweisen wir auf die beigefügten Erläuterungen (Seite 3).

Sollte die Wiederholungsgefahr innerhalb der vorgenannten Frist durch Abgabe einer inhaltlich und formell ausreichenden, strafbewehrten Unterlassungserklärung ausgeräumt werden, ergeht diese Unterlassungsaufforderung für Sie kostenlos; andernfalls bleibt die Geltendmachung der Kostenpauschale vorbehalten.

Unterzeichnet ist diese Abmahnung vom Vorstand des Deutschen Konsumentenbundes Iwona E. Szczeblewski.

Update 04/2023: Deutscher Konsumentenbund wird zum EuroConsum e.V.
Der Deutsche Konsumentenbund hat sich in den EuroConsum e.V. umbenannt. Weitere Informationen haben wir Ihnen hier zusammengestellt.


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