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Abmahnung des Herrn Oliver Rotter durch die Kanzlei Sandhage


Uns liegt eine Abmahnung des Herrn Oliver Rotter (Blumengroßhandel) ausgesprochen durch die Kanzlei Sandhage aus Berlin vor. Abgemahnt werden vorliegend angebliche Verstöße in Bezug auf die verwendete Widerrufsbelehrung.


Der Gegenstandswert wird mit 5.000 EUR seitens des Rechtsanwalts Sandhage angegeben. Hieraus resultieren Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 411,30 EUR.

In dem uns vorliegenden Fall können wir nicht empfehlen, die seitens der Kanzlei Sandhage von Herrn Oliver Rotter mit der Abmahnung übersandte Unterlassungserklärung auf Grund ihrer zu ungenauen Formulierung und der Tatsache, dass die Unterlassungserklärung viel zu weit gefasst ist, ohne entsprechende Änderungen zu unterschreiben.


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