• Anwaltskanzlei Weiß & Partner

    Katharinenstraße 16
    73728 Esslingen

    0711 - 88 241 006
    0711 - 88 241 009
    Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Abmahnung des Herrn David Librowski durch Kanzlei Nicolas Absenger

Abmahnung des Herrn David Librowski (GamesTrade) durch Kanzlei Nicolas Absenger - Foto: © iconshow/fotolia.com


Abmahnung GamesTrade UG

Herr David Librowski lässt derzeit wettbewerbsrechtliche Abmahnungen durch die Kanzlei Absenger, Wuppertal, aussprechen. Herr David Librowski handelt auf der Plattform eBay unter dem Benutzernamen „konsolen-24“.

Von den Abmahnungen des Herrn David Librowski ist ein Händler betroffen, der auf der Handelsplattform eBay Computerspiele verkauft. In der Abmahnung wird ausgeführt, dass die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien den streitgegenständlichen Titel indiziert hätte. Deshalb dürfe das Spiel nicht an minderjährige abgegeben werden. Dem Empfänger der Abmahnung des Herrn David Librowski wird vorgeworfen, das indizierte Werk ohne die erforderliche Altersprüfung verkauft zu haben.

Der Streitwert wird durch die Kanzlei des Herrn David Librowski mit 25.000 € angegeben. Hieraus resultieren Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 911,80 €.

In dem uns vorliegenden Fall können wir nicht anraten die mit der Abmahnung des Herrn David Librowski durch die Kanzlei Nicolas Absenger übersandte Unterlassungserklärung ohne entsprechende Modifikationen zu unterzeichnen.


UPDATE 07.04.2017: Weitere Abmahnungen - diesmal im Namen einer GamesTrade UG

Uns sind in dieser Woche gleich mehrere Abmahnungen zugegangen, die Herr David Librowski gegenüber eBay-Händlern ausgesprochen hat.

Diese Abmahnungen hat Herr Librowski nun jedoch nicht mehr in eigenen Namen aussprechen lassen, sondern im Namen der von ihm als Geschäftsführer vertretenen Firma GamesTrade UG (haftungsbeschränkt), Lise-Meitner-Str. 1-3, 42119 Wuppertal.

Auch diese Abmahnungen sind durch Rechtsanwalt Nicolas Absenger von der Rechtsanwaltskanzlei absengeranwaelte, Wuppertal, ausgesprochen worden.

Die Firma GamesTrade UG lässt sowohl das Angebot angeblich indizierter Computerspiele abmahnen. Darüberhinaus ist der fehlerhafte/fehlende Hinweis auf die OS-Plattform beanstandet worden.

Neben der Erstattung von Abmahnkosten sollen die abgemahnten eBay-Händler auch strafbewehrte Unterlassungserklärungen zu Gunsten der GamesTrade UG abgeben. Die uns in einem dieser Fälle vorliegende und durch Rechtsanwalt Nicols Absenger vorformulierte Unterlassungserklärung ist allerdings dermaßen weit gefasst, dass man sie schon als "unanständig" bezeichnen könnte.

Vor dem Hintergrund, dass derartige Erklärungen jedoch wie ein Vertrag lebenslänglich wirksam bleiben und im Falle eines Verstoßes zu Vertragsstrafenforderungen von mehreren tausend Euro führen können, sollten Unterlassungserklärungen in jedem Falle zuvor sorgfältig geprüft werden, um die weitreichenden Risiken von vornherein zu vermeiden.

In den uns vorliegenden Fällen konnten wir allerdings auch aus anderen Gründen nicht empfehlen, eine Unterlassungserklärung abzugeben oder die Abmahnkosten zu Gunsten der absengeranwaelte auszugleichen.


UPDATE 03.08.2017: Weitere Abmahnung der GamesTrade UG

Uns liegt eine weitere wettbewerbsrechtliche Abmahnung vor, die Rechtsanwalt Nicolas Absenger von der Wuppertaler Kanzlei "absengeranwaelte" (Nicolas Absenger und Dr. iur Nadine Absenger) im Namen der Firma GamesTrade UG, Geschäftsführer David Librowski, handelnd bei eBay unter "gamestrade-ug" ausspricht.

Diesmal mahnt die Firma GamesTrade UG einen fehlerhaften Hinweis auf die OS-Plattform sowie ein fehlendes Muster-Widerrufsformular bei eBay ab.

Der Empfänger der Abmahnung soll auch hier eine strafbewerte Unterlassungserklärung zu Gunsten der Firma GamesTRade UG abgeben und Abmahnkosten aus einem Gegenstandswert von 15.000 € an die absengeranwälte überweisen.


Ihr Ansprechpartner

abmahnung erhalten banner 716

Kommentare (2)

  • Bettina

    17 Februar 2018 um 05:42 |
    Mich wundert doch sehr, das besagter Mandant so viele Abmahnungen erstellen kann, Für mich liest sich das, wenn ich beide Namen bei Google eingebe, eher wie eine Massenabmahnung ein und der selben Person. Ist sowas überhaupt rechtlich erlaubt ?

    antworten

  • Gast

    16 Juni 2014 um 15:22 |
    Ist zwar schon was älter, aber wenn ich sowas lese, stellen sich meine Nackenhaare auf...


    Zitat:
    "Wenn wir die Ausführungen des Herrn David Librowski richtig verstehen, bedeutet die vorstehende Aussage, dass Herr David Librowski indizierte Spiele in einer geschlossenen Benutzergruppe bewirbt und verkauft. Dies wäre unserer Ansicht nach ebenso wettbewerbswidrig."

    Das kann man nur aufgrund von mandelndem Rechtsverständnis für indizierte Spiele schreiben.
    Das Bewerben und Verkaufen von indizierten Spielen ist eben nur in geschlossenen Gruppen möglich, in denen das Alter der Gruppenmitglieder vorab geprüft wurde.

    Wenn Herr Librowski also in den geschlossenen Gruppen anbietet und verkauft, macht er es genau richtig.

    antworten

Bitte Kommentar schreiben

Sie kommentieren als Gast.

E-Mail: kanzlei@ratgeberrecht.eu, Telefon: 004971188241006
Katharinenstraße 16, 73728, Esslingen, Baden-Württemberg, Deutschland