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Abmahnung des Herrn Christian Weiß durch Rechtsanwalt Andreas Hennig

Erfahrung mit einer Abmahnung des Herrn Christian Weiß durch Rechtsanwalt Andreas Hennig aus Sulzbach-Rosenberg


Herr Christian Weiß lässt durch Rechtsanwalt Andreas Hennig wettbewerbsrechtliche Abmahnungen aussprechen. Herr Christian Weiß betreibt nach Angaben in der Abmahnung das Sport- und Freizeitmodefachgeschäftes Weiß, Bayreuther Straße 4, 92237 Sulzbach-Rosenberg. Zudem gibt Christian Weiß weiter an, über seinen Onlineshop Waren im Fernabsatz zu vertreiben.

Herr Christian Weiß lässt durch Rechtsanwalt Andreas Hennig das private Handeln eines Anbieters auf der Handelsplattform eBay beanstanden, dass aus seiner Sicht eindeutig gewerblich sein soll. Zudem „droht“ Christian Weiß auf Grund eine Steuerstraftat mit einer Strafverfolgung.

Wir raten dringend davon ab, mit Abmahnungen übersandte Unterlassungserklärungen ohne anwaltliche Beratung unreflektiert zu unterzeichen.

 


 

Update 15.09.2012

Wir hatten bereits vor einem Monat über Abmahnungen des Herrn Christian Weiß durch Rechtsanwalt Andreas Hennig berichtet.

Seit dem gehen uns weitere Abmahnungen des Herrn Christian Weiß durch Rechtsanwalt Andreas Hennig zu. Inhalt der Abmahnungen sind stets die Vorwürfe eines gewerblichen Handelns auf der Plattform eBay unter dem Deckmantel des Privaten.

Weiter wird in den Abmahnungen des Christian Weiß am Ende der Schreiben gedroht, dass, sollte eine mit der Abmahnung geforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben werden, regelmäßig Streitwerte von 15.000 EUR seitens der Gerichte angesetzt würden. Hierdurch würden weitere erhebliche Kosten entstehen.

Weiter wird in der Abmahnung damit gedroht, dass im Falle der Fortsetzung des wettbewerbswidrigen Handelns eine gerichtliche Klärung unumgänglich sein wird. Dies sollte unserer Auffassung eigentlich –ohne Erwähnung- die logische Konsequenz sein…
Die Testkäufe um die Adressdaten der privaten Empfänger der Abmahnungen zu ermitteln, wurden nach unseren Informationen u.a. von folgenden Testkäufern getätigt:

tobimaus33
weckkatharina112,
mneumann2012,
jsinkel2012,
ralphknig2012.

Weiter wurde uns von Empfängern von Abmahnungen des Herrn Christian Weiß zugetragen, dass sich diese mit den Inhabern der vorgenannten eBay-Konten in Verbindung gesetzt haben. Dabei wurde festgestellt, dass diese meist nichts von den Testkäufen gewusst haben. Zumeist ebenso wenig von einem Benutzerkonto auf ihren Namen, das für die der Abmahnung zugrundeliegenden Testkäufe eingesetzt wurde.

Eine Übersicht über die Rechtsprechung, wann denn ein gewerbliches Handeln vorliegt, haben wir für Sie zusammengestellt.
Weiter finden Sie auf unserer Seite eine Zusammenstellung über Indizien zur Rechtsmissbräuchlichkeit von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen.

 


 

Update 17.09.2012:

Uns wird zugetragen, dass Christian Weiß durch Rechtsanwalt Andreas Hennig einzelne Anbieter auf der Plattform eBay am gleichen Tag mehrfach mit getrennten Schreiben abmahnt. Wenn dies so tatsächlich zutrifft, scheint da was gehörig aus dem Ruder zu laufen. Wir berichten weiter.

Und es stimmt tatsächlich! Wie wir heute Morgen schon berichtet hatten, ist es tatsächlich so, dass Christian Weiß durch Rechtsanwalt Andreas Hennig auf der Handelsplattform eBay tatsächlich zwei unterschiedliche Artikelnummern des gleichen Verkäufers mit zwei Abmahnungen „ahndet“. Offensichtlich verliert man hier auf Seiten des Herrn Christian Weiß in der Fülle der Abmahnungen völlig die Kontrolle.

 


 

1. UPDATE 18.09.2012

Neben zahlreichen Abmahnungen erreichen uns weitere Mehrfachabmahnungen, mit denen Rechtsanwalt Andreas Hennig eBay-(Privat-)Verkäufer gleich doppelt im Namen von Christian Weiß abmahnt - mit getrennten Schreiben und gesonderten Unterlassungserklärungen versteht sich.

Wir fragen uns daher, wie Christian Weiß die Gebühren seines Rechtsanwalts Andreas Hennig begleicht, die dadurch angefallen sind, dass massenhaft Abmahnungen ausgesprochen worden sind.

Wir vermuten: Gar nicht. Werden aber weiter berichten....

 


 

2. UPDATE 18.09.2012

Wie sehr bei dieser Abmahnwelle die Kontrolle verloren wurde, erschreckt immer mehr.

Zwischenzeitlich liegt uns eine Abmahnung des Duos Weiß / Hennig vor, bei der die in der Abmahnung genannte Artikelnummer der Handelsplattform eBay nicht zu dem Adressat der Abmahnung passt. D.h. dem Empfänger der Abmahnung ist das Angebot völlig unbekannt. Somit selbstredend auch der Account unter dem die entsprechende Artikelnummer angeboten wurde. Offensichtlich wurde hier seitens der Kanzlei Hennig die entsprechende Artikelnummer nicht den richtigen Accountinhaber zugeordnet.
Angesichts der Unmenge von Abmahnungen die uns in den letzten Tagen zugegangen sind verwundert dies auch nicht. Unserer Einschätzung nach muss allein am 12.09.2012 eine hohe zweistellige Zahl an Abmahnungen die Kanzlei Hennig verlassen haben. Auch verwundert es, dass ein Einzelanwalt, der nach einem eigenen Angaben erst seit Anfang des Jahres in einer eigenen Kanzlei niedergelassen ist, zwölfstellige Aktenzeichen verwendet, die dazu noch keinerlei fortlaufende Nummerierung erkennen lassen. Es liegt der Verdacht nahe, dass durch derartige Aktenzeichen und die wahre Anzahl (fortlaufende Nummern der Akten) nicht preisgegeben werden soll.

Anmerkung 20.09.2012: Wir danken für die zahlreichen Hinweise in Bezug auf die Aktenzeichen des Kollegen Hennig. Unseren Informationen nach ist jedoch die Artikelnummer aus der entsprechenden Abmahnung nicht immer identisch mit dem Aktenzeichen.

 


 

1. Update 19.09.2012

Und wieder gehen uns Abmahnungen des Herrn Christian Weiss durch Rechtsanwalt Hennig zu, in denen der eBay-Name und die Artikelnummer überhaupt nichts mit demjenigen zu tun haben, der Empfänger der Abmahnung dieses Duos ist. Die handwerklichen Fehler aus den Reihen Weiß / Hennig häufen sich zunehmend.

Wir möchten an dieser Stelle nochmals ausdrücklich davon abraten, die mit den Abmahnungen übersandte Unterlassungserklärung ohne entsprechende anwaltliche Beratung zu unterzeichnen und an Rechtsanwalt Hennig zurückzusenden.

 


 

2. Update 19.09.2012

Wir konnten heute mehrere Telefonate mit den angeblichen „Testkäufern“ des Duos Weiß/Hennig führen. Alle, die sich heute bei uns gemeldet haben, haben uns versichert, dass sie selbst den entsprechenden eBay-Account nicht angemeldet haben und von diesem keinerlei Kenntnis hatten. Kenntnis wurde vielmehr erst dadurch erlangt, dass sich ein oder mehrere Abgemahnte mit diesen „Testkäufern“ in Verbindung gesetzt haben, um ihren Unmut zu äußern.

 


 

Update 21.09.2012

In den letzten Tagen haben wir mit unzähligen aufgebrachten und verunsicherten Verkäufern auf der Handelsplattform eBay telefoniert. Die zentrale Frage bei diesen Gesprächen war jeweils die, ob im konkreten Fall ein privates oder ein gewerbliches Handeln vorliegt. Auch wenn die Gerichte deutschlandweit hierzu eine recht uneinheitliche Rechtsprechung haben, lässt sich jedoch aus den Entscheidungen der Gerichte erkennen, dass die Schwelle zu einem gewerblichen Handeln relativ niedrig anzusetzen ist.
Um den hunderten von Abgemahnten alleine in der Abmahnwelle Weiß/Hennig die Einschätzung ihres eigenen Handelns zu erleichtern, haben wir einmal einige der wichtigsten Indizien, die bei der Beurteilung, ob ein gewerbliches oder privates Handeln vorliegt, von deutschen Gerichten bis dato als entscheidungserheblich angesehen wurden, zusammengefasst.


Indizien für die Abgrenzung privates oder gewerbliches handeln


 

 

Update 28.09.2012

Eine Woche ist nun um, seit die Frist zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung in der zweiten Abmahnwelle am 21. September endete. In all den uns vorliegenden Fällen konnten wir keine Reaktion des Duos Weiß/Hennig verzeichnen. Auch liegen uns keinerlei gerichtliche Verfahren (einstweilige Verfügungen und/oder Klagen) vor. Wir sind gespannt, wann wir mit einer Reaktion des Kollegen Hennig auf unser Schreiben rechnen können.

 


 

Update 06.10.2012

So, nun ist es Anfang Oktober - und Schweigen im Walde. Immer noch keine Reaktion des Herrn Weiß oder des Kollegen Hennig. Wenn hier einstweilige Verfügungen beantragt werden sollten, wird es bei den meisten Gerichten im Hinblick auf den sog. Verfügungsgrund (die Dringlichkeit der Sache) so langsam eng.

Ob noch Hauptsacheklagen erhoben werden, bleibt allerdings abzuwarten, auch wenn wir diesen aufgrund des Verdachts des Rechtsmissbrauchs keine große Aussicht auf Erfolg beimessen.

 


 

Update 08.10.2012

Alle Fristen, die wir dem Duo Weiß/Hennig gesetzt haben, sind verstrichen. In den letzten Wochen haben wir mehrfach versucht, den Kollegen Hennig telefonisch zu erreichen. Sein Sekretariat ließ uns ausschließlich mitteilen, dass der Kollege Hennig derzeit bei Gericht sei. Nicht einmal unsere Telefonnummer wurde notiert, um diese mit einer Rückrufbitte an Rechtsanwalt Hennig weiterzugeben. Sowohl wir, als auch unsere Mandanten, müssen davon ausgehen, dass Herrn Hennig wie auch Herrn Weiß nicht an einer gütlichen Beilegung der Angelegenheiten gelegen ist. Wir berichten weiter.

 


 

Update 27.11.2012

Heute kontaktiert uns ein Kollege, der uns mitteilt, dass Ihm eine aktuelle Abmahnung der ht energy point GmbH durch Rechtsanwalt Hennig vorliegt.

Im Rahmen dieser Abmahnung der ht energy point GmbH wird ein fehlerhaftes Impressum beanstandet.

Sollte auch Sie eine Abmahnung der ht energy point GmbH durch Rechtsanwalt Hennig erhalten haben, sollten Sie diese Abmahnung der ht energy point GmbH zunächst in jedem Fall ernst nehmen.

 


Update 13.12.2012

Heute gehen hier massenhaft Schreiben des Herrn Christian Weiß ein. In diesen fordert er persönlich die Kostenerstattung für die rechtsmissbräuchlichen Abmahnungen ein.
 
Abmahnung Sport-Weiss A
 
Diesen Schreiben ist eine Gebührenrechnung des Rechtsanwalts Hennig beigefügt.
 
Abmahnung Sport Weiss Hennig 1

Offensichtlich hängt da der Haussegen im Hause Hennig/Weiß schief.





Update 02.09.2013

Nach den uns vorliegenden Informationen verdichten sich die strafrechtlichen Ermittlungen gegen Rechtsanwalt Andreas Hennig und Christian Weiß.

So hat die Kriminalinspektion Amberg die von den Abmahnungen betroffenen Personen angeschrieben und dabei um eine schriftliche Zeugenaussage gebeten. In den entsprechenden Schreiben der Kriminalpolizei Amberg wird mitgeteilt, dass ein Ermittlungsverfahren gegen Rechtsanwalt Andreas Hennig und den Kaufmann Christian Weiß wegen des Verdachts der Fälschung beweiserheblicher Daten und gewerbsmäßigen Betruges geführt würde. Das Ermittlungsverfahren sei bei der Staatsanwaltschaft Amberg anhängig.

Die bisherigen Recherchen hätten ergeben, dass auf der Internetplattform eBay offenbar falsche Käuferkonten angelegt worden seien. Mittels dieser falschen eBay-Accounts seien bei diversen eBay-Verkäufern Artikel ersteigert oder direkt gekauft, um an die jeweiligen Adressdaten zu gelangen. Zudem sei zuvor offenbar die Internetplattform eBay systematisch durchforstet worden, um Angebote von Verkäufern festzustellen, die in kurzer Zeitfolge Sportartikel bzw. Neuwaren veräußert hätten. Nachdem die Verkäuferdaten bekannt gewesen seien, seien durch das Rechtsanwaltsbüro Hennig Abmahnschreiben im Auftrag des Sportgeschäftinhabers Weiß versandt worden. Aufgrund der Ermittlungsbehörde vorliegenden Unterlagen sei davon auszugehen, dass der Empfänger dieses Schreibens zu den Geschädigten gehöre und ein solches Abmahnschreiben erhalten habe.

Aus diesem Grunde wird dem Empfänger des Schreibens der Kriminalpolizeiinspektion Amberg mitgeteilt, dass er als Zeuge in dem Verfahren geführt würde und deshalb gebeten würde, den dem Schreiben beiliegenden Äußerungsbogen auszufüllen und innerhalb von zwei Wochen zurückzusenden.

Gleichzeitig wird darüber belehrt, dass man als Zeuge dazu verpflichtet sei, die Wahrheit zu sagen. Man habe jedoch das Recht, die Auskunft auf solche Fragen zu verweigern, deren Beantwortung die Gefahr nach sich ziehen würde, wegen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden. Weiterhin bestünde ein Zeugnisverweigerungsrecht, wenn der Zeuge mit einem der Beschuldigten verlobt, verheiratet, etc. wäre. In jedem Falle sei der Äußerungsbogen aber mit den Angaben zur Person zurückzusenden, auch wenn ein Zeugnisverweigerungsrecht bestünde.

Der dem Schreiben beiliegende 3-seitige Äußerungsbogen verlangt sodann – neben den Angaben zur Person – weitreichende Angaben zur Abmahnwelle der Beteiligten Andreas Hennig und Christian Weiß.

Vor dem Hintergrund jedoch, dass die seinerzeit ausgesprochenen Abmahnungen den Vorwurf des gewerblichen Handelns unter dem „Deckmantel“ des Privatverkaufs bei eBay beinhalteten, sollten Sie als Empfänger eines solchen Schreibens dringend überlegen, ob Sie weitere Angaben (außer zu Ihrer Person) machen wollen. Grundsätzlich sind die Strafermittelungsbehörden dazu gehalten, jedem Anhaltspunkt für eine Straftat (so natürlich auch etwaigen Wirtschafts- und Steuerstraftaten) nachzugehen. Dies besprechen Sie daher im Hinblick auf Ihren konkreten Fall mit Ihrem Rechtsanwalt oder Steuerberater.



Ihr Ansprechpartner

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Kommentare (1)

  • Christiane

    26 Mai 2015 um 07:54 |
    Gibt es in diesem Fall eine Entscheidung?

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