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Abmahnung des Arbeitsgemeinschaft Wettbewerb für den selbständigen gewerblichen Mittelstand e.V. (AGW)

Abmahnung durch den Arbeitsgemeinschaft Wettbewerb für den selbständigen gewerblichen Mittelstand e.V. (AGW) erhalten?


Abmahnung des Arbeitsgemeinschaft Wettbewerb für den selbständigen gewerblichen Mittelstand e.V. (AGW)

Uns geht eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Arbeitsgemeinschaft Wettbewerb für den selbständigen gewerblichen Mittelstand e.V. (AGW) zu.

Der AGW e.V. ist nach eigenen Angaben auf seiner Homepage (Stand 07.2015) eine Vereinigung mittelständischer Unternehmen und Gewerbetreibender, deren Zweck die Förderung eines leistungsstarken und fairen Wettbewerbs sei. Um diesen zu gewährleisten, sei zum einen die Bekämpfung unlauterer Handlungen im Wettbewerb und zum anderen die Sicherung der wirtschaftlichen Freiheit aller Mitbewerber erforderlich. Zur Verhinderung eines schrankenlosen Wettbewerbs, der letztlich unlauteres Handeln beinhaltet, die Freiheit der Mitbewerber durch die Marktmacht einzelner zerstört und den Wettbewerb unterbindet, bedarf es der Rechtsordnung, so die eigenen Angaben des Arbeitsgemeinschaft Wettbewerb für den selbständigen gewerblichen Mittelstand e.V. (AGW).

Ebenfalls nach eigenen Mitteilungen des Arbeitsgemeinschaft Wettbewerb für den selbständigen gewerblichen Mittelstand e.V. würden unter Berücksichtigung der korporativ über Berufsverbände dem AGW angeschlossenen Einzelmitglieder dem AGW bundesweit über mehrere tausend Mitglieder angehören. Schwerpunkte der Mitgliederschaft seien hierbei die Bereiche Immobilien, Heilkunde, Heilmittel und Verlage.

So ist es nicht verwunderlich, dass der Arbeitsgemeinschaft Wettbewerb für den selbständigen gewerblichen Mittelstand e.V. die angeblich unlautere Werbung in Bezug auf das HWG rügt.

Der Empfänger der Abmahnung des Arbeitsgemeinschaft Wettbewerb für den selbständigen gewerblichen Mittelstand e.V. wird insofern aufgefordert eine Unterlassungserklärung zu Gunsten des AGW abzugeben und Abmahnkosten in Höhe von knapp über 150 EUR zum Ausgleich zu bringen.

Bevor Sie mit dem Gedanken spielen die vom AGW mit der Abmahnung übersandte Unterlassungserklärung zu unterschreiben und an den AGW zurück zu senden, sollten Sie bedenken, dass durch die Unterzeichnung und Rücksendung der nicht modifizierten Unterlassungserklärung ein Vertrag mit dem Arbeitsgemeinschaft Wettbewerb für den selbständigen gewerblichen Mittelstand e.V. zu Stande kommt, der sodann ein Leben lang Wirksamkeit erlangt. Ist in dieser Unterlassungserklärung z.B.  die Höhe der Vertragsstrafe auf 3.000 EUR festgesetzt, gilt dieser Betrag somit als vertraglich vereinbart.

Wenn auch Sie eine Abmahnung des Arbeitsgemeinschaft Wettbewerb für den selbständigen gewerblichen Mittelstand e.V. (AGW) erhalten haben sollten, sprechen Sie uns an.

Update 01/2017: Weitere Abmahnung durch den AGW e.V.

Mit dieser Abmahnung lässt der Arbeitsgemeinschaft Wettbewerb für den selbständigen gewerblichen Mittelstand e.V. (AGW) den Internetauftritt eines Immobilienmaklers auf einer großen Immobilienplattform beanstanden. Die der Abmahnung des Arbeitsgemeinschaft Wettbewerb für den selbständigen gewerblichen Mittelstand e.V. (AGW) beigefügte Unterlassungserklärung ist dabei sehr umfassend:

„(Y) verpflichtet/verpflichten sich gegenüber dem Arbeitsgemeinschaft Wettbewerb für den selbständigen gewerblichen Mittelstand (AGW) e.V., Sitz des Vorstandes Friedrich-Ebert-Str. 15, 40210 Düsseldorf, eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter der Nummer 10651, unter Anerkennung des/der am (XXX) gerügten Wettbewerbsverstoßes/-verstöße, ab sofort zu unterlassen:

1.
Telemedien im Sinne des § 1 Abs. 1 TMG anzubieten, ohne innerhalb dieser angebotenen Telemedien leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar im Impressum anzugeben: die eindeutige Bezeichnung der zuständigen Aufsichtsbehörde, die die aus der Erteilung der Erlaubnis nach § 34 c GewO resultierenden Verpflichtungen überwacht, insbesondere wenn dies geschieht wie auf der Internet-Plattform (XXX) am (XXX),

2.
als in der Europäischen Union niedergelassener Unternehmer den Abschluss von Online-Dienstleistungsverträgen anzubieten, ohne einen Link zur Online-Streitbeilegungs-Plattform leicht zugänglich bereitzustellen, insbesondere wenn dies geschieht wie auf der Internet-Plattform (XXX) am (XXX).

Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns ferner, für jeden Fall einer Zuwiderhandlung gegen eine der vorbezeichneten Unterlassungspflichten an den Arbeitsgemeinschaft Wettbewerb für den selbständigen gewerblichen Mittelstand e.V. eine Vertragsstrafe in Höhe von 3.000.-€ (i.W.: dreitausend) zu zahlen. Ferner zahle(n) ich/wir am (XXX) die abmahnbezogenen Kosten in Höhe von 128,- € + 19% MwSt.= 24,32 €, insgesamt 152,32 € (i.W. einhundertzweiundfünfzig Euro und zweiunddreißig Cent).“


UPDATE 18.09.2018: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung durch den AGW e.V.

Uns liegt ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vor, den der AGW e.V., Arbeitsgemeinschaft Wettbewerb für den selbständigen gewerblichen Mittelstand e.V., vertreten durch Frank Albert Esser und Manfred Voß, Friedrich-Ebert-Str. 15, 40210 Düsseldorf, beim zuständigen Landgericht eingereicht hat.

Der "Abmahnverein" lässt sich dabei durch Rechtsanwalt Mark Fröse von der Düsseldorfer Anwaltskanzlei Reuter und Fröse Rechtsanwälte vertreten.

Mit dem Verfügungsantrag verfolgt der AGW den zunächst per Abmahnung behaupteten Unterlassungsanspruch weiter, nachdem der Abgemahnte/Antragsgegner es unterlassen soll, geschäftsmäßig Telemedien im Sinne des § 1 TMG anzubieten, ohne innerhalb dieser angebotenen Telemedien die Bezeichnung der zuständigen Aufsichtsbehörde, die die aus der Erteilung der Erlaubnis gemäß § 34c GewO resultierenden Verpflichtungen überwacht, leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar anzugeben.

Der Dringlichkeit wegen soll die einstweilige Verfügung ohne mündliche Verhandlung erlassen werden. Das Gericht hat jedoch Termin zur Entscheidung über den Verfügungsantrag bestimmt.

Den Verfahrenswert beziffert Rechtsanwalt Mark Fröse mit 6.000,00 €.



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