Abmahnung der THOMAS SABO GMBH & CO. Schmuckhandel KG
Uns liegt eine Abmahnung der THOMAS SABO GMBH & CO. Schmuckhandel KG, Lauf a.d. Pegnitz, vor.
In dem Abmahnschreiben der Rechtsanwälte der THOMAS SABO GMBH & CO. Schmuckhandel KG aus Pforzheim wird ein markenrechtlicher Unterlassungsanspruch wegen der angeblich unerlaubten Verwendung der Marke THOMAS SABO® (Registernummern: 2002835 , 301687099 u.a.) in ebay-Angeboten geltend gemacht.
Neben dem Unterlassungsanspruch mit einer Vertragsstrafe von 6000 Euro für jeden einzelnen Fall der Zuwiderhandlung werden zudem Ansprüche auf Auskunft, Kostenerstattung und Herausgabe geltend gemacht. Insbesondere der im Rahmen der Abmahnung geltend gemachte Auskunftsanspruch ist sehr weitgehend.
So sollen alle Verkaufsmengen, Verkaufszeiten und Verkaufspreise offengelegt werden. Weiter werden Nachweise über den erzielten Umsatz und Gewinn, sowie die Art und Umfang der betriebenen Werbung, aufgeschlüsselt nach Zeiträumen, Werbemitteln und Bundesländern angegeben werden.
Weiter wird die Nennung der Lieferanten verlangt, wie auch die Offenlegung entsprechende Rechnungen, Lieferscheine und Auftragsbestätigungen.
Der für den Kostenerstattungsanspruch maßgebende Streitwert wird mit 150.000,00 EUR beziffert.
In dem uns vorliegenden Fall konnten wir nicht empfehlen, die im Entwurf vorgefertigte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unverändert abzugeben.