Abmahnung der Firma Jörg Berendes und Sven Gabbert GbR aus Herne "EinhZeitG"
Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Jörg Berendes und Sven Gabbert GbR aus Herne, vertreten durch ihren in Bochum ansässigen Rechtsanwalt, vor.
Mit der Abmahnung läßt die Firma Jörg Berendes und Sven Gabbert GbR das Angebot eines Onlinehändlers rügen.
Konkret wird beanstandet:
-Verstoß gegen das Gesetz über die Einheiten in Messwerten und der Zeitbestimmung (EinhZeitG)
So wurden die gesetzlichen Messeinheiten nicht mit Zentimetern angegeben sondern in „Zoll“.
Mit dem Abmahnschreiben wird zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert.
Dem Abmahnschreiben ist eine „Strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung“ im Entwurf beigefügt.
Letztlich werden die Abmahnkosten in Höhe von 411,30 EUR (1,3 Geschäftsgebühr aus einem Gegenstandswert von 5.000,00 EUR) beziffert.
Die durch den Rechtsanwalt der Jörg Berendes und Sven Gabbert GbR vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ist unseres Erachtens viel zu weit gefaßt, sodaß diese keinesfalls ohne vorherige Änderung durch einen im Wettbewerbsrecht erfahrenen Rechtsanwalt abgegeben werden sollte.
Sind Zoll- Angaben ab dem 01.01.2010 verboten und abmahngefährdet?