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Abmahnung der Firma J. G. Obenaus Senior OHG Berlin durch die Kanzlei von Stein


Abmahnung der Firma J. G. Obenaus Senior OHG

Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Firma J. G. Obenaus Senior OHG aus Berlin, vertreten durch ihre in Berlin ansässigen Rechtsanwälte von Stein, vor.

Von der Abmahnung ist das Marktsegment

Augenoptik

betroffen.

Mit der Abmahnung lässt die Firma J. G. Obenaus Senior OHG das Angebot eines Onlinehändlers bei eBay rügen.

Konkret wird beanstandet:

- keine Angaben, ob der Vertragstext gespeichert wird und dem Kunden zugänglich ist
- Werbung mit Garantien


Mit dem Abmahnschreiben wird zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert.

Dem Abmahnschreiben ist eine „Strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung“ im Entwurf beigefügt, die u.a. ein Vertragsstrafeversprechen in Höhe von 5.100 EUR unter Verzicht auf den Einwand des Fortsetzungszusammenhangs vorsieht.

Ebenso soll der Schuldner darin anerkennen, zum Ersatz aller aufgrund des abgemahnten Verhaltens entstandenen Schäden verpflichtet zu sein.

Letztlich sollen darin die Abmahnkosten in Höhe von 859,00 EUR (1,3 Geschäftsgebühr aus einem Gegenstandswert von 20.000,00 EUR) anerkannt werden.

Die durch die Rechtsanwälte von Stein vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ist unseres Erachtens viel zu weit gefasst, sodass diese keinesfalls ohne vorherige Änderung durch einen im Wettbewerbsrecht erfahrenen Rechtsanwalt abgegeben werden sollte.


Ihr Ansprechpartner

abmahnung erhalten banner 716

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