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Abmahnung der Firma Heizung-Sanitär-Gasanlagen Eylers


Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Firma Heizung-Sanitär-Gasanlagen Eylers, Inhaber Mario Eylers, aus Panketal / OT Zepernick, vertreten durch ihre in Berlin ansässigen Rechtsanwälte von Stein, vor.

Von der Abmahnung ist das Marktsegment

Einzelhandel mit Heizungs-, Sanitär- und Gaslangen

betroffen.

Mit der Abmahnung lässt Herr Mario Eylers das Angebot eines ebay-Händlers rügen.

Konkret wird beanstandet:

- Werbung mit Garantien

Mit dem Abmahnschreiben wird zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert.

Dem Abmahnschreiben ist eine „Unterlassungserklärung“ im Entwurf beigefügt, die u.a. ein Vertragsstrafeversprechen in Höhe von 5.100 EUR unter Verzicht auf den Einwand des Fortsetzungszusammenhangs vorsieht.

Ebenso soll der Schuldner darin anerkennen, zum Ersatz aller aufgrund des abgemahnten Verhaltens entstandenen Schäden verpflichtet zu sein.

Letztlich sollen darin die Abmahnkosten in Höhe von 651,80 EUR (1,3 Geschäftsgebühr aus einem Gegenstandswert von 10.000,00 EUR) anerkannt werden.

Die durch die Rechtsanwälte von Stein vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ist unseres Erachtens viel zu weit gefasst, sodass diese keinesfalls ohne vorherige Änderung durch einen im Wettbewerbsrecht erfahrenen Rechtsanwalt abgegeben werden sollte.


Ihr Ansprechpartner

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Kommentare (2)

  • Maik Sadtler

    21 Dezember 2016 um 12:04 |
    Hallo, und was heißt das nun?
    Wir haben auch einen Online-Shop und verkaufen so einiges.
    Hat nun die Firma Eylers recht und sind die Sachen durch gegangen oder wie ist der Schlußstand?
    Wäre gut, wenn wir da noch Infos bekommen könnten zur Rechtslage bzw. wie das ausgegangen ist.
    Gruß
    Maik S.

    antworten

  • Maik Sadtler

    21 Dezember 2016 um 11:35 |
    Hallo, und was heißt das nun?
    Wir haben auch einen Online-Shop und verkaufen so einiges.
    Hat nun die Firma Eylers recht und sind die Sachen durch gegangen oder wie ist der Schlußstand?
    Wäre gut, wenn wir da noch Infos bekommen könnten zur Rechtslage bzw. wie das ausgegangen ist.
    Gruß
    Maik S.

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