Abmahnung der Firma Fairol Handelskontor e.K.
Uns liegt eine Abmahnung der Firma Fairol Handelskontor e.K., Claudia Weiland, Bad Zwischenahn, handelnd unter dem ebay- Benutzernamen „fairol1" vor. Die Fairol Handelskontor e.K. vertreibt über das Internet Elektroartikel aus verschiedenen Bereichen, u.a. Telefaxgeräte, Drucker sowie Kopiergeräte. Abgemahnt wird über den bearbeitenden Rechtsanwalt aus Bielefeld, dass die Widerrufsbelehrung nicht dem Mustertext der Widerrufsbelehrung (Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 und 3 BGB-Informationspflichtenverordnung -BGB-InfoV) bei Fernabsatzverträgen entspricht. So wird beispielsweise die Angabe der Telefonnummer innerhalb der Widerrufsbelehrung abgemahnt. Weiter wir beanstandet, dass der Hinweis fehlt, dass die Widerrufsfrist nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger beginnt und dass die Widerrufsfrist nicht vor Erfüllung der Pflichten gemäß § 312 c Abs. 2 BGB iVm. § 1 Abs. 1, 2 und 3 BGB-Info V zu laufen beginnt.
Als Streitwert werden 15.000 EUR angesetzt. Auffällig ist, dass die seitens der Kanzlei aus Bielefeld beigefügte Unterlassungserklärung für jeden Fall der Zuwiderhandlung unter Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhanges eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 10.000,00 vorsieht.