Abmahnung der Firma Apple Inc.
Die Firma Apple Inc. mahnt derzeit über die Düsseldorfer Kanzlei Bird & Bird LLP Händler ab, die das „i9“ Smartphone der chinesischen Firma von „CECT“ im Internet anbieten.
Das „i9“ der Firma von „CECT“ sieht dem iPhone zum Verwechseln ähnlich und ist mit rund 69 EUR ein wahres Schnäppchen.
Abgemahnt wird durch die Firma Apple Inc. die Verwendung eines nahezu identischen Designs die auch die Firma Apple Inc. bei ihren aktuellen Geräten verwendet. Unserer momentanen Kenntnis nach ist auf dem „i9“ weder eine Apple- Software vorhanden, noch wird das Apple-Logo verwendet.
Da das Gerät dem seitens der Firma Apple Inc. vertriebenen „iPhone“ nahezu zum verwechseln ähnelt, macht die Firma Apple Inc. Verstöße gegen den Geschmacksmusterschutz geltend, zumal die Aufmachung des „iPhone“ seitens der Firma Apple Inc. als nationales und europäisches Geschmacksmuster eingetragen wurde.
Wie in derartigen Fällen üblich werden neben dem Unterlassungsanspruch durch die Kanzlei Bird & Bird LLP Ansprüche auf Vernichtung der Geräte und Auskunft über Lieferanten, Vertriebswege und Abnehmer geltend gemacht.
Der Streitwert wird mit 1.000.000 EUR beziffert. Hieraus resultieren Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 8.112,60 EUR.
In dem uns vorliegenden Fall können wir nicht empfehlen, die seitens der Kanzlei Bird & Bird LLP im Auftrag der Firma Apple Inc. mit der Abmahnung übersandte Unterlassungserklärung auf Grund ihrer zu ungenauen Formulierung und der Tatsache, dass die Unterlassungserklärung zu weit gefasst ist, ohne entsprechende Änderungen zu unterschreiben.