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Abmahnung Demotex GmbH Marke Bling Bling Rechtsanwalt Lars Hirschel

Abmahnung Marke Bling Bling


Uns liegt eine markenrechtliche Abmahnung der Firma Demotex GmbH, Recklinghausen, vertreten durch Rechtsanwalt Lars Hirschel, vor.

Mit ihrer Abmahnung lässt die Firma Demotex GmbH die Verwendung der Marke Bling Bling beanstanden.

Mit der Abmahnung fordert Rechtsanwalt Lars Hirschel im Namen der Firma Demotex GmbH zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf. Ebenso sollen Abmahnkosten aus einem Gegenstandswert/Streitwert in Höhe von 10.0000,00 EUR erstattet werden.

In diesem Fall haben wir erhebliche Zweifel an der Begründetheit der Abmahnung der Firma Demotex GmbH. Allerdings sollten die Abmahnungen der Firma Demotex GmbH, von denen nach den uns vorliegenden Informationen mehrere im Umlauf sind, sorgfältig und stets einzelfallbezogen geprüft werden. Nur so kann zur Vermeidung erheblicher Kosten und Risiken abschließend beantwortet werden, ob und in welchem Umfang die Forderungen, die Rechtsanwalt Lars Hirschel im Namen der Firma Demotex GmbH geltend macht, bestehen.

Update 01/2017: Weitere Abmahnung der Firma Demotex GmbH „Bling Bling"
Uns geht eine weitere markenrechtliche Abmahnung der Firma Demotex GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marvin Schertl, Engelbergstr. 11, 45127 Essen, durch die Kanzlei LEINEWEBER zu.

Nach Angaben in der Abmahnung sei die Firma Demotex GmbH Inhaberin der deutschen Wortmarke „Bling Bling" mit der Registernummer 30706226. Die Marke sei insbesondere für Juwelier- und Schmuckwaren eingetragen.

Dem Empfänger der Abmahnung wird vorgeworfen innerhalb seiner Angebote für Schmuck die Marke „Bling Bling" der Firma Demotex GmbH verletzt zu haben. Es liege damit insbesondere ein Verstoß gegen § 14 MarkenG vor. Es sei insoweit untersagt, unter den gleichen Begriffen wie der eingetragenen Marke mit derartigen Produkten im geschäftlichen Verkehr aufzutreten. Soweit es sich bei den vom Empfänger der Abmahnung angebotenen Produkten um Import-Ware handle, mache die Firma Demotex GmbH deutlich, dass diese nicht durch bessere Rechte des ausländischen Herstellers geschützt sei, insbesondere da die Ware nicht mit Zustimmung der Firma Demotex GmbH in Deutschland eingeführt wurden.

Daneben liege auch ein Verstoß gegen § 5 UWG (irreführende geschäftliche Handlungen) vor, da der Empfänger der Abmahnung der Firma Demotex GmbH den Verkehr über die wesentlichen Merkmale der Produkte täusche. Diese seien eben nicht Markenprodukte unter der Bezeichnung "Bling Bling".
Zu den daraus ergebenden Folgen lässt die Firma Demotex GmbH in der Abmahnung wie folgt ausführen:

„Als Rechtsfolgen aus diesen eindeutigen Rechtsverletzungen ergeben sich verschiedene Ansprüche meiner Mandantin gegen Sie:

1. Sie haben es nach 14 Abs. 5 MarkenG, 8 UWG zu unterlassen, Produkte in den dargestellten Bereichen anzubieten, die mit dem Markenzeichen "Bling Bling" gekennzeichnet sind, sofern es sich dabei nicht um Produkte handelt, die auch unter diesem Markenzeichen mit Zustimmung des Markeninhabers in Verkehr gekommen sind. Der Unterlassungsanspruch im Markenrecht ist verschuldensunabhängig. Vorausgesetzt ist lediglich die einmalige Zuwiderhandlung. Diese liegt hier vor. Demnach liegt auch Wiederholungsgefahr vor, welche zur Abmahnung befugt. Die Wiederholungsgefahr kann nur durch Abgabe einer im Original unterschriebenen Unterlassungserklärung ausgeräumt werden. Ein Muster für diese Erklärung haben wir Ihnen beigefügt.

2. Meiner Mandantin stehen Schadenersatzansprüche gegen Sie zu. Nach Abstellung des rechtswidrigen Verhaltens wird der Schadenersatzanspruch konkretisiert. Wir haben Sie zu diesem Zwecke aufzufordern, Auskunft über alle unter dem Markenzeichen unserer Mandantin erzielten Umsätze zu erteilen. Der Schadenersatz lässt sich grundsätzlich auf verschiedene Methoden berechnen; entweder nach dem Gewinn, den Sie mit den markenrechtlich unberechtigten Produkten erwirtschaftet haben, oder nach einer Lizenzanalogie (zzgl. Strafzuschlag für die Verletzung des Markenrechtes), oder auf Basis des tatsächlich entstandenen (Lizenz- ) Schadens. Eine entsprechende Entscheidung der Berechnungsmethode steht meiner Mandantin zu, die diese nach einer etwaigen Auskunft treffen wird.
Gegenstand des Schadenersatzanspruches ist auch die Anwaltsvergütung. Gemäß § 140 MarkenG in Verbindung mit dem Rechtsgrund der Geschäftsführung ohne Auftrag sind Sie zum Ersatz der meiner Mandantin angefallenen Anwaltskosten verpflichtet. Diese berechnen sich aus dem Gegenstandswert des vorliegenden Unterlassungsanspruches·. Nach ständiger Rechtsprechung besteht ein Regelstreitwert in Höhe von 50.000,00 € bei markenrechtlichen Angelegenheiten.“

Die mit der Abmahnung der Firma Demotex GmbH geltend gemachten Kosten der Abmahnung belaufen sich auf 1.531,90 EUR.

Zudem stünden der Firma Demotex GmbH Vernichtungs- und Rückrufansprüche zu. Nach § 18 Absatz 1 und Absatz 2 MarkenG könne die Firma Demotex GmbH verlangen, alle widerrechtlich gekennzeichneten Waren zu vernichten.
Ebenso könne ein Rückruf von widerrechtlich gekennzeichneten Waren oder ein endgültiges Entfernen aus den Vertriebswegen gefordert werden.

Alternativ zu den o.g. Ansprüchen wäre die Demotex GmbH bereit, für die Zukunft eine Lizenz an der Bezeichnung „Bling Bling" für die genutzten Waren einzuräumen. Damit würden der Empfänger der Abmahnung berechtigt, die Marke "Bling Bling" zukünftig gegen eine angemessene Lizenzgebühr weiternutzen zu können. Die Lizenzgebühren betrage pauschal 2.000 € zzgl. Mehrwertsteuer pro Kalenderjahr.

Wir können insbesondere nicht anraten, die mit der Abmahnung übersandte Unterlassungserklärung der Demotex GmbH ohne Modifikationen zur Unterschrift zu bringen.

rt Rechtsanwalt Lars Hirschel im Namen der Firma Demotex GmbH zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf. Ebenso sollen Abmahnkosten aus einem Gegenstandswert/Streitwert in Höhe von 10.0000,00 EUR erstattet werden.

In diesem Fall haben wir erhebliche Zweifel an der Begründetheit der Abmahnung der Firma Demotex GmbH. Allerdings sollten die Abmahnungen der Firma Demotex GmbH, von denen nach den uns vorliegenden Informationen mehrere im Umlauf sind, sorgfältig und stets einzelfallbezogen geprüft werden. Nur so kann zur Vermeidung erheblicher Kosten und Risiken abschließend beantwortet werden, ob und in welchem Umfang die Forderungen, die Rechtsanwalt Lars Hirschel im Namen der Firma Demotex GmbH geltend macht, bestehen.


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