Abmahnung Das schwarze Warenhaus UG durch RA Gerstel
Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Firma Das schwarze Warenhaus UG durch die Rechtsanwalt Gerstel vor. Die Firma Das schwarze Warenhaus UG handelnd über den Ebayshop „das-schwarze-warenhaus“ sowie über den Amazonshop „das-schwarze-warenhaus UG“.
Mit dem Abmahnschreiben der Kanzlei Gerstel lässt die Firma Das schwarze Warenhaus UG das Online-Angebot eines Händlers rügen.
Konkret wird beanstandet u.a.:
-fehlerhafte Garantiewerbung
- fehlerhafte Widerrufsbelehrung
-Verstoß gegen Preisangabenverordnung
Mit dem Abmahnschreiben des RA Gerstel wird zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und zum Ersatz von Abmahnkosten aufgefordert.
Die durch RA Gerstel im Auftrag der Firma Das schwarze Warenhaus UG vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ist unseres Erachtens zu weit gefasst und birgt damit vermeidbare Risiken, sodass sie zur Vermeidung empfindlicher Nachteile nicht ohne vorherige Änderung abgegeben werden sollte.
Ebenso kann nicht empfohlen werden, die Abmahnungen der Firma Das schwarze Warenhaus UG als bloße „Abzocke“ abzutun.
Abmahnung erhalten? Wir beraten Sie sofort!
Unsere Anwälte stehen Ihnen gerne für ein erstes kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung.