Abmahnung Daniela Podeus
Uns liegt eine Abmahnung von Daniela Podeus wegen der Marke „Ebbe und Flut“ vor. Die Abmahnung wird durch die Kanzlei Breuer Lehmann aus München ausgesprochen.
Betroffen ist ein Internethändler, der Schmuck im Internet zum Kauf angeboten hat, der mit „Ebbe und Flut“ beworben worden ist.
Daniela Podeus stellt seit Jahren Bekleidung, Schmuck und Accessoires her und vertreibt diese Waren unter der Marke „Ebbe und Flut“ über ihren Onlineshop. „Ebbe und Flut“ genieße markenrechtlichen Schutz zugunsten von Frau Daniela Podeus. Auch der Empfänger der Abmahnung habe Schmuck unter dem Zeichen „Ebbe und Flut“ verkauft. Hierdurch entstünde Verwechselungsgefahr - es würde die Marke der Daniela Podeus verletzt. Mit der Abmahnung lässt Daniela Podeus sodann Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche geltend machen.
Der abgemahnte Onlinehändler soll eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu Gunsten von Frau Daniela Podeus abgeben. Sollte die hierzu gesetzte Frist verstreichen, würde unverzüglich gerichtliche Hilfe in Anspruch genommen werden.
Ebenfalls soll Auskunft über den Verletzungsumfang erteilt werden.
Konkrete finanzielle Forderungen werden bis dato nicht geltend gemacht. Erfahrungsgemäß ist aber damit zu rechnen, dass dies in einem weiteren Schreiben nachgeholt wird. Eine Markenverletzung zieht in der Regel Schadenersatzforderungen nach sich. Hierzu zählen u.a. Schadensersatzansprüche wegen der unberechtigten Nutzung der Marke. Weitere Schadensersatzposition sind in der Regel die Anwaltskosten, die zur Aussprache der Abmahnung entstanden sind – also die sog. Abmahnkosten.
Schon die Abmahnkosten können schnell einen vierstelligen Betrag ausmachen. Die Höhe des weitergehenden Schadensersatzes bestimmt sich nach dem Verletzungsumfang, also nach der Dauer der Markenverletzung, der Anzahl der vertriebenen Produkte und nach den dadurch erzielten Umsätzen und Gewinnen.
Auch wenn Markenverletzungen aufgrund der hohen Streitwerte leider immer eine sehr teure Angelegenheit sind, geht von der geforderten strafbewehrten Unterlassungserklärung eine noch größere Gefahr für die Zukunft aus. Es empfiehlt sich daher, die geforderte und der Abmahnung im Entwurf beiliegende Unterlassungserklärung nicht blind zu unterzeichnen und zurückzuschicken. Zu groß ist die Gefahr, dass die Unterlassungserklärung auch solche Regelungen beinhaltet, die gar nicht hätten übernommen werden müssen. Deshalb ist es wichtig, strafbewehrte Unterlassungserklärungen genau zu prüfen und nur solche Unterlassungserklärungen abzugeben, die quasi die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllen. Alles, was über diese Mindestanforderungen hinausgeht, gehört nicht in eine strafbewehrte Unterlassungserklärung und ist deshalb tunlichst zu vermeiden. Diese Empfehlung beruht im Wesentlichen darauf, dass es sich bei strafbewehrten Unterlassungserklärungen eigentlich um Verträge handelt, die ein Leben lang gültig bleiben und die im Falle eines Verstoßes empfindliche Vertragsstrafen von mehreren tausend Euro pro Verstoß nach sich ziehen können. Dies gilt auch für solche Unterlassungserklärungen, die über das gesetzliche Mindestmaß hinausgehen. Unterschreibt man eine zu weit gefasste Unterlassungserklärung, ist man an deren Inhalt auch dann lebenslänglich gebunden, wenn sich später herausstellt, dass man die Unterlassungserklärung in dieser Form gar nicht hätte unterschreiben müssen.
Die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sollte deshalb nicht dem Zufall überlassen werden. Ein im Markenrecht tätiger Anwalt wird Sie beraten und (sollte sich die Abmahnung als begründet erweisen) nur eine solche strafbewehrte Unterlassungserklärung für Sie abgeben, die sowohl die gesetzlichen Mindestanforderungen als auch Ihre individuellen Bedürfnisse berücksichtigt.
Sollten Sie eine Abmahnung von Frau Daniela Podeus, vertreten durch die Kanzlei Breuer Lehmann, wegen der Marke „Ebbe und Flut“ erhalten haben, können Sie sich natürlich auch gern im Rahmen eines für Sie kostenlosen und unverbindlichen Orientierungstelefonats an uns wenden.