Abmahnung CN Development & Media Haselbauer & Piechowski GbR
Uns liegt eine marken- und wettbewerbsrechtliche Abmahnung der CN Development & Media Haselbauer & Piechowski GbR, 24576 Bad Bramstedt, durch die Kanzlei Taylor Wessing vor.
Bei der CN Development & Media Haselbauer & Piechowski GbR handelt es sich um einen Hersteller und Vertreiber von Modellbauzubehör und Modellbauflugzeugen (yuki-model.de).
Die CN Development & Media Haselbauer & Piechowski GbR ist zudem Inhaberin der für Deutschland und die gesamte Europäische Union geschützten Marken „YUKI MODEL" (EU 013320254 und DE 302011052215) mit Schutz in den Nizza-Klassen 7, 9 und 28, u.a. für Elektrokabel und Ladegeräte für elektrische Akkumulatoren. Nach Angaben in der Abmahnung nutzt die CN Development & Media Haselbauer & Piechowski GbR seit mehreren Jahren kontinuierlich ihre Marken für Modellbauflugzeuge und deren Zubehör, einschließlich Ladekabel und anderes Zubehör für Ladegeräte.
Der Empfänger der Abmahnung soll die Marken der CN Development & Media Haselbauer & Piechowski GbR in unberechtigter Weise zur Bewerbung seiner Produkte verwendet haben. Bei einem von der CN Development & Media Haselbauer & Piechowski GbR durchgeführten Testkauf über den Händlershop des Abgemahnten bei Amazon habe diese feststellen müssen, dass es sich bei den so angebotenen Kabeln offensichtlich nicht um Originale YUKI MODEL-Kabel handelt. Zudem bestünden die Kabelhüllen entgegen der Artikelbeschreibung aus minderwertigerem PVC anstatt - wie in der Artikelbeschreibung hervorgehoben - aus hochwertigem Silikon.
Durch die Bewerbung und den Verkauf von Kabeln unter der Artikelbezeichnung „YUKI MODEL Akku-Ladekabel", bei denen es sich nicht um die Original YUKI MODEL Akku-Kabel handelt, würde rechtswidrig ein Zeichen verwendet, das mit der Marke der CN Development & Media Haselbauer & Piechowski GbR identisch sei. Zudem würde damit auch den guten Ruf der Marke der CN Development & Media Haselbauer & Piechowski GbR für den Verkauf ausgenutzt. Gleichzeitig würde der gute Ruf der Markeninhaberin beschädigt, indem minderwertige Ware unter diesem Zeichen in den Verkehr gebracht würde. Dies stelle eine Markenverletzungen gemäߧ 14 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 3 MarkenG sowie Art. 9 Abs. 2a, c UMV der Marken der CN Development & Media Haselbauer & Piechowski GbR dar.
Daneben würde auch irreführend für das über Amazon vertriebene Ladekabel geworben, was eine unlautere geschäftliche Handlung gemäß §§ 3, 5 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 UWG darstellen würde. Durch das Angebot der Kabel unter der Artikelbezeichnung und der Modellnummer der CN Development & Media Haselbauer & Piechowski GbR würden Käufer zum einen über die Herkunft und Beschaffenheit des vertriebenen Kabels getäuscht, zumal der Verkehr davon ausgehen würde, dass er Original YUKI MODEL-Produkte mit deren bekannten Eigenschaften erhält.
Aufgrund der dargelegten Rechtsverstöße stünden der CN Development & Media Haselbauer & Piechowski GbR marken- und wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche (§ 14 Abs. 2, 5 MarkenG, Art. 9 Abs. 2a, 3b i.V.m. Art. 102 Abs. 1 UMV, §§3, 5, 8 Abs. 1, 3 Nr. 1 UWG), Schadensersatzansprüche (§ 14 Abs. 2, 6 MarkenG, Art. 9, 102 UMV i.V.m. §§ 125b Nr. 2, 14 Abs. 6 MarkenG, §§ 3, 5, 9 UWG), Vernichtungsansprüche (§§ 14 Abs. 2, 18 Abs. 1 MarkenG, Art. 9, 102 UMV i.V.m. §§ 125b Nr. 2, 18 Abs. 1 MarkenG) und Auskunftsansprüche (§§ 14 Abs. 2, 19 Abs. 1 MarkenG, Art. 9, 102 UMV i.V.m. §§ 125b Nr. 2, 19 Abs. 1 MarkenG) gegen den Abgemahnten zu.
Des Weiteren sei der Empfänger der Abmahnung gemäß § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG und dem markenrechtlichen Schadensersatzanspruch sowie den Grundsätzen der Geschäftsführung ohne Auftrag (vgl. BGHZ 52, 393, 399 - Fotowettbewerb; BGH GRUR 2001, 450, 453 - Franzbranntwein-Gel; Fezer, Handbuch der Markenpraxis, 2. Aufl. 2012, S. 1250 Rn. 75 f.) verpflichtet, die wegen der Rechtsverletzungen und der daraus resultierenden Notwendigkeit dieses Abmahnschreibens angefallenen Kosten der Tätigkeit der Kanzlei Taylor Wessing zu ersetzen.
Der Gegenstandswert wird mit EUR 75.000 für die Markenverletzung und EUR 25.000 für die Wettbewerbsverletzung bemessen.
Wenn auch Sie eine Abmahnung der CN Development & Media Haselbauer & Piechowski GbR durch die Kanzlei Taylor Wessing erhalten haben, sprechen Sie uns an.
Update 06/2017: Herr Adam Piechowski von der CN Development & Media Haselbauer & Piechowski GbR wendet sich gegen die vorstehende Berichterstattung mit folgender Bewertung unserer Kanzlei bei Google:
Wir möchten an dieser Stelle betonen, dass es niemals unsere Absicht war, das Unternehmen des Herrn Adam Piechowski als „bösen Abmahner“ darzustellen. Vielmehr entsprechen vorstehende Ausführungen den Tatsachen und unser Bericht ist nach der von uns vertretenen Ansicht ohne jegliche Wertung sachlich gehalten.
Kommentare (6)
Frank Schmiedt
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Adam Piechowski
Was hat die positive Google-Bewertung meines Unternehmens durch meine Person mit der Angelegenheit zu tun? Das ist weder verwerflich noch unmoralisch.
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Armselig
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Maik
Auch macht es den Eindruck, dass die Firma Big Difference GmbH & Co. KG bzw. Yuki-Model.de mit derartigen Kommentaren versucht -wie auch in ihren Google-Bewertungen- sich besonders positiv darzustellen. Bei Google bewertet sogar Herr Adam Piechowski seine Firma selbst; natürlich mit 5 Sternen ;-))
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Ringelnatter
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Brutus
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