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Abmahnung Cloetta Deutschland GmbH

Markenrechtliche Abmahnung Cloetta Deutschland GmbH - Marke Schulkreide


Abmahnung Cloetta Deutschland GmbH

Uns liegt eine markenrechtliche Abmahnung der Firma Cloetta Deutschland GmbH, Bocholt, vertreten durch die JONAS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Köln, vor.

Gegenstand der Abmahnung ist der Vorwurf einer Verletzung der Rechte der Cloetta Deutschland GmbH an der zu ihren Gunsten geschützten Marke „SCHULKREIDE“.

In ihrer Abmahnung lässt die Firma Cloetta Deutschland GmbH zunächst behaupten, es handele sich bei ihr um die deutsche Vertriebsgesellschaft des schwedischen Cloetta¬Konzerns, eines der größten Süßwarenproduzenten Europas. Die Cloetta Deutschland GmbH sei Inhaberin diverser Marken, darunter auch Inhaberin der deutschen Wortmarke DE 1061960 („SCHULKREIDE"), eingetragen für Zuckerwaren, insbesondere Lakritzen.  Diese Marke nutze sie seit vielen Jahren zur Kennzeichnung von Lakritzdragee-Produkten.

Dem Empfänger der Abmahnung wird vorgehalten, ebenfalls Lakritzdragees unter der Kennzeichnung „Schulkreide" herzustellen, zu bewerben, anzubieten und in Verkehr zu bringen. Die so gekennzeichneten Produkte würden anschließend über den Online-Marktplatz AMAZON und über einen Onlineshop vertrieben werden. Hierdurch sollen die Markenrechte der Firma Cloetta Deutschland GmbH verletzt werden.

Die JONAS Rechtsanwälte fordern den Empfänger der Abmahnung daher dazu auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu Gunsten der Firma Cloetta Deutschland GmbH abzugeben. Daneben sollen Abmahnkosten aus einem Streitwert von 100.000,00 € erstattet werden.

Der Abmahnung liegt eine im Entwurf vorformulierte strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung bei, die aufgrund zahlreicher Bestimmungen wohl weitreichender und einseitiger zu Gunsten der Cloetta Deutschland GmbH nicht formuliert sein könnte.

Zudem wirft die Abmahnung auch materiell-rechtliche Fragen auf.

Empfänger einer Abmahnung der Firma Cloetta Deutschland GmbH, vertreten durch die Jonas Rechtsanwaltsgesellschaft, sollten daher dringend einen im Markenrecht tätigen Fachanwalt konsultieren, um die mit den Forderungen einhergehenden, empfindlichen Nachteile von vornherein zu vermeiden.


UPDATE 12.05.2016: Weitere Abmahnung

Uns liegt eine weitere Abmahnung vor, mit der die Firma Cloetta Deutschland GmbH, erneut vertreten durch die JONAS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, markenrechtliche Ansprüche wegen des Verwurfs der Verletzung ihrer Marke „SCHULKREIDE“ geltend macht.

Auch dieser Empfänger der Abmahnung soll eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu Gunsten der Cloetta Deutschland GmbH abgeben. Zudem sollen hier ebenfalls Abmahnkosten aus einem Gegenstandswert von 100.000,00 € erstattet werden.

Im Übrigen kann auf die vorherigen Ausführungen verwiesen werden, insbesondere darauf, dass die der Abmahnung beiliegende und durch die JONAS Rechtsanwälte vorformulierte Unterlassungserklärung dermaßen weit gefasst ist, dass Sie unter keinen Umständen in der vorgelegten Form unterzeichnet und an die Cloetta Deutschland GmbH zurückgereicht werden sollte.


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