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Abmahnung Claudia Schneider, C.S. Bäder und mehr – profizeug24 – durch Rechtsanwalt Sandhage

Abmahnung Claudia Schneider, C.S. Bäder und mehr – profizeug24 – durch Rechtsanwalt Sandhage


Abmahnung Claudia Schneider © magann - Fotolia.com

Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Frau Claudia Schneider, handelnd unter „C.S. Bäder und mehr….“ bzw. „profizeug24“ und „profizeug24.de“, Mühlenstraße 3, 30974 Wennigsen / Deister, vertreten durch Rechtsanwalt Gereon Sandhage, Berlin, vor.

Rechtsanwalt Sandhage behauptet in der Abmahnung, dass Frau Claudia Schneider u.a. über die Handelsplattform eBay (profizeug24) und in ihrem Onlineshop profizeug24.de Artikel aus dem Warensegment


- Badezimmermöbel und Accessoires
- Armaturen und Zubehör
- Duschkabinen und Zubehör zur Montage
- Badewannen
- Duschwannen
- Installationsmaterial

verkaufe.

Gegenstand dieser Abmahnung ist das eBay-Angebot eines Onlinehändlers im Rahmen dessen Frau Claudia Schneider eine

- fehlerhafte Widerrufsbelehrung (sog. 40-Euro-Klausel) sowie den
- fehlenden Hinweis über die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehenden Vertragssprachen

beanstanden lässt.

Weiter lässt Frau Claudia Schneider zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auffordern. Rechtsanwalt Sandhage hat eine entsprechende "Unterlassungserklärung" im Entwurf vorformuliert und diese der Abmahnung beigefügt. Hiernach soll eine Vertragsstrafe in Höhe von 2.500,00 EUR zugunsten der Claudia Schneider versprochen werden. Ebenso sollen darin die Abmahnkosten in Höhe von 651,80 EUR (Gegenstandswert: 10.000,00 EUR) anerkannt werden.

Der Abmahnung liegt sodann noch eine entsprechende Kostennote der Kanzlei Sandhage bei, nach der Frau Claudia Schneider Bruttorechtsanwaltsgebühren in Höhe von 775,64 EUR in Rechnung gestellt worden sein sollen.

Wir können in diesem Fall nicht empfehlen, die durch Rechtsanwalt Sandhage mit der Abmahnung vorgelegte Unterlassungserklärung zu unterschreiben.

UPDATE 29.02.2012:

In einem von uns betreuten Fall ließ Frau Claudia Schneider, vertreten durch die Rechtsanwälte Sandhage, Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung beim zuständigen Landgericht stellen. Die einstweilige Verfügung ist nicht erlassen worden - stattdessen bestimmte das Gericht Termin zur mündlichen Verhandlung über die von Frau Claudia Schneider begehrte einstweilige Verfügung.

Im Rahmen der Antragserwiderung haben wir unsere Mandantschaft im Wesentlichen und sehr umfassend mit einem mutmaßlichen Rechtsmißbrauch im Sinne des § 8 Abs. 4 UWG verteidigt, der unseres Erachtens dazu geführt hätte, dass der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung der Frau Claudia Schneider, vertreten durch Rechtsanwalt Gereon Sandhage, als unzulässig zurückgewiesen worden wäre.

Zwei Tage vor der mündlichen Verhandlung vor dem zuständigen Landgericht hat Rechtsanwalt Gereon Sandhage den im Namen der Frau Claudia Schneider gestellten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgenommen, so dass nunmehr Frau Schneider die Kosten des von ihr initiierten Verfahrens zu tragen hat.

UPDATE 30.05.2012:

Und wieder erreicht uns eine einstweilige Verfügung der Frau Claudia Schneider, vertreten durch die Sandhage Rechtsanwälte (Rechtsanwalt Gereon Sandhage / Rechtsanwältin Katrin Sandhage). Diesmal verfolgt Claudia Schneider ihre angeblichen Unterlassungsansprüche vor einem anderen Landgericht weiter, nachdem eine Abmahnung unbeantwortet blieb. Die einstweilige Verfügung ist ohne mündliche Verhandlung erlassen worden. Da wir die Abmahnungen der Kanzlei Sandhage (auch) für Frau Claudia Schneider als rechtsmissbräuchlich erachten, haben wir heute im Namen unseres Mandanten Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung erhoben, den wir u.a. mit dem Rechtsmissbrauch begründen werden. Über den Ausgang dieses Verfahrens ebenfalls weiter berichten.

UPDATE 31.05.2012:

Auf unseren Widerspruch für unsere Mandantschaft gegen eine einstweilige Verfügung der Frau Claudia Schneider hat das erkennende Landgericht nunmehr das persönliche Erscheinen der Frau Claudia Schneider zum Termin zur mündlichen Verhandlung angeordnet. Da wir viele Fragen an Frau Schneider sowie an den abmahnenden Rechtsanwalt Gereon Sandhage haben, blicken wir dem Gerichtstermin mit großem Interesse entgegen und werden weiter berichten.

UPDATE 05.06.2012:

Und wieder knicken Claudia Schneider und die Rechtsanwälte Katrin + Gereon Sandhage ein, nachdem wir für einen Mandanten Widerspruch gegen eine einstweilige Verfügung eingelegt haben und diesen Widerspruch umfassend mit dem Rechtsmissbrauch im Sinne von § 8 Abs. 4 UWG begründet haben. Rechtsanwalt Sandhage erklärte insoweit einen Tag vor der mündlichen Verhandlung, zu der auch Claudia Schneider persönlich geladen war, dass sowohl Claudia Schneider als auch er an der Wahrnehmung des Termins gehindert seien und kündigen an, die Unterlassungsansprüche in einem Hauptsacheverfahren überprüfen zu lassen.

Wir sind gespannt, ob sich Frau Claudia Schneider tatsächlich erneut dem Rechtsmissbrauch stellen wird und werden weiter berichten.

Der Nachteil: Leider konnten wir Frau Claudia Schneider und Herrn RA Sandhage schon wieder nicht persönlich zu den unseres Erachtens rechtsmissbräuchlichen Abmahnumständen befragen.

Der Vorteil: Die einstweilige Verfügung ist "aus der Welt" - Frau Claudia Schneider hat nun erneut die Kosten des gerichtlichen Verfahrens zu tragen.

UPDATE 06.06.2012:

Frei nach dem Motto "Die Eine geht - die Andere kommt", erreichte uns heute prompt eine neue einstweilige Verfügung, die Claudia Schneider nach erfolgloser Abmahnung durch die Sandhage Rechtsanwälte bei einem weiteren Landgericht beantragen ließ. Über den weiteren Verfahrensverlauf werden wir - wie gehabt - berichten... 

UPDATE 18.06.2012:

...und auch die "Andere" geht.... Nachdem wir zu unserem vorangegangenen Update Widerspruch für unseren Mandanten gegen eine zugunsten der Frau Claudia Schneider erlassene einstweilige Verfügung erhoben haben und diesen umfassend mit dem erheblichen Verdacht des Rechtsmissbrauch der Abmahnungen des Abmahntrios Claudia Schneider / Rechtsanwälte Katrin & Gereon Sandhage begründet haben, nimmt Rechtsanwalt Gereon Sandhage auch in diesem Fall im Namen der Claudia Schneider die einstweilige Verfügung zurück. Erneut geht die Abmahnerin Schneider somit leer aus und muss obendrein die Kosten des Gerichts sowie unsere Gebühren tragen. Es verstärkt sich daher immer weiter der Verdacht, dass Claudia Schneider sowie die Kanzlei Sandhage Rechtsanwälte in jedem Falle eine Missbrauchsentscheidung vermeiden wollen, wohlwissentlich um die Zweifelhaftigkeit ihrer Abmahntätigkeit.

UPDATE 09.10.2012:

Und wieder einmal versucht Claudia Schneider, vertreten durch die Sandhage Rechtsanwälte, einen vermeintlichen Unterlassungsanspruch im Wege der einstweiligen Verfügung durchzusetzen. Das zuständige Landgericht hat die einstweilige Verfügung ohne mündliche Verhandlung erlassen. Hiergegen haben wir im Namen unserer Mandantschaft wegen des erheblichen Missbrauchsverdachts Widerspruch erhoben und werden über den Fortgang der Sache - wie gehabt - informieren.

UPDATE 20.11.2012:

...und auch in diesem Fall hat Claudia Schneider ihre zuvor erlassene einstweilige Verfügung am Vorabend der mündlichen Verhandlung wieder zurückgenommen und muss nunmehr die Kosten des Gerichtsverfahrens tragen. Hintergrund war, dass wir auch in diesem Verfahren umfassend zum vermuteten Abmahnmissbrauch vorgetragen haben. Rechtsanwalt Sandhage und Claudia Schneider wollen sich den Vorwürfen des Rechtsmissbrauchs aber offensichtlich nicht stellen und umgehen lieber eine gerichtliche Entscheidung, selbst wenn Frau Schneider nunmehr die gesamten Kosten zu tragen hat. Es hat sich somit erneut gelohnt, das Abmahnverhalten der Claudia Schneider sowie der Sandhage Rechtsanwälte näher zu beleuchten und die für den Rechtsmissbrauch sprechenden Umstände dem Gericht darzulegen.


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