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Abmahnung Christine Thron - Sandhage Rechtsanwälte

Erfahrung mit einer Abmahnung der Frau Christine Thron durch die Kanzlei der Sandhage Rechtsanwälte


Frau Christine Thron, Hauptstr. 6, 01993 Schipkau, lässt über die Kanzlei der Sandhage Rechtsanwälte (Rechtsanwalt Gereon Sandhage und Rechtsanwältin Katrin Sandhage), Berlin, eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung wegen des Vorwurfs einer angeblich fehlerhaften Widerrufsbelehrung in einem eBay-Angebot aussprechen.

In seiner Abmahnung erklärt Rechtsawalt Sandhage zudem, dass Frau Christine Thron einen Versandhandel betreibe und u.a. über die Handelsplattform eBay unter dem Verkäufer-Namen "christines-hundeladen" u.a.

- Halsbänder

- Leinen

- Hundebetten

- Spielzeug und

- Transportboxen

verkaufe.

Neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zugunsten der Frau Christine Thron wird mit der Abmahnung der Sandhage Rechtsanwälte die Erstattung von Abmahnkosten – also Rechtsanwaltsgebühren – aus einem Gegenstandswert von 5.000,00 € verlangt. Der Abmahnung der Sandhage Rechtsanwälte liegt - neben einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungserklärung - auch eine an Frau Christine Thron (Christines Hundeladen) adressierte Kostennote der Kanzlei Sandhage Rechtsanwälte bei, mit der die Sandhäge Rechtsanwälte ihre Gebühren der Frau Christine Thron in Rechnung stellen.

Da wir die von der Kanzlei Sandhage jeweils eine Vielzahl wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen gewohnt sind, gilt zu vermuten, dass auch Christine Thron bald als Mehrfachabmahnerin Bekanntheit erlangen wird. Wir werden daher weiter berichten...

Informationen über die zahlreichen Abmahnungen / Abmahner der Kanzlei der Rechtsanwälte Gereon und Katrin Sandhage finden Sie [HIER].

Sollten Sie eine Abmahnung von Christine Thron erhalten haben, können Sie sich natürlich auch gern telefonisch oder persönlich an uns wenden und von unseren zahlreichen Erfahrungen mit den Rechtsanwälten Sandhage profitieren.

 

Update 25.07.2012:

Wie uns soeben bekannt wurde, lässt Frau Christine Thron, vertreten durch die Sandhage Rechtsanwälte (Katrin Sandhage und Gereon Sandhage) nunmehr auch Abmahnungen nach Österreich aussprechen.

Uns liegt eine aktuelle Abmahnung der Kanzlei Sandhage Rechtsanwälte im Namen der Frau Christine Thron vor, mit der ein in der Bundesrepublik Österreich ansässiger Onlinehändler, der ebenfalls auf der Internetplattform eBay handelt, wegen einer angeblich fehlerhaften Widerrufsbelehrung abgemahnt worden ist und der nun eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zugunsten von Frau Christine Thron abgeben und Abmahnkosten – also Rechtsanwaltsgebühren – an die Kanzlei Sandhage erstatten soll.

Grundsätzlich gilt, dass eine solche Abmahnung der Kanzlei Sandhage für Frau Thron auch in Österreich ernst genommen werden sollte. In den meisten Fällen spielt ein grenzüberschreitender Rechtsstreit keine gewichtige Rolle für die abmahnenden Rechtsanwälte.

Jedoch gibt es insbesondere hinsichtlich der Abmahnungen der Kanzlei Sandhage Rechtsanwälte und auch in Bezug auf die Massenabmahnungen der Frau Christine Thron einige Besonderheiten, die schon jetzt Erfolg versprechende Verteidigungsmöglichkeiten gegen die unseres Erachtens rechtsmissbräuchliche Abmahnwelle bieten.

Da es sich hierbei jedoch stets um einen Einzelfallbetrachtung handelt, kann jedem Empfänger einer Abmahnung der Christine Thron, vertreten durch die Rechtsanwälte Sandhage, nur dringend empfohlen werden, umgehend anwaltliche Hilfe durch einen im (deutschen) Wettbewerbsrecht tätigen Rechtsanwalt einzuholen. So haben Sie die Möglichkeit, dem Abmahnwesen der Christine Thron entgegenzutreten und unnötige Kosten und Risiken, die mit einer solchen Abmahnung einhergehen, von vornherein "aus der Welt zu schaffen".

 

Update 31.08.2012:

In einem uns vorliegenden einstweiligen Verfügungsverfahren lässt sich Frau Christine Thron nunmehr durch eine neue Anwaltskanzlei vertreten und durch ihre in Düsseldorf ansässigen Rechtsanwälte einen „rechtsverbindlichen Verzicht hinsichtlich aller Ansprüche gegen die Partei“ des Rechtsstreits erklären.

Ebenso lässt Christine Thron beantragen, „die Kosten des Verfahrens RA Sandhage wegen vollmachtslosem Handeln aufzuerlegen“.

 

UPDATE 02.11.2012:

Christine Thron hat nunmehr durch ihre neuen bevollmächtigten Rechtsanwälte Faustmann Neumann, Düsseldorf, in sämtlichen uns vorliegenden einstweiligen Verfügungsverfahren einen Verzicht erklären lassen und somit auf alle Ansprüche, die Gegenstand der Abmahnung bzw. späteren einstweiligen Verfügung gewesen sind, verbindlich verzichtet.

Dieser Verzicht hatte in zwei bereits ergangenen Entscheidungen unterschiedlicher Landgerichte zur Folge, dass die einstweiligen Verfügungen aufgehoben worden sind. In einem Verfahren sind Christine Thron, entgegen ihres Antrages, die Kosten des Rechtsstreits auferlegt worden, in einem anderen Verfahren hat das zuständige Landgericht Rechtsanwalt Gereon Sandhage die Kosten des Verfahrens auferlegt.

Beide Entscheidungen sind insoweit noch nicht rechtskräftig, ebensowenig ist derzeit absehbar, ob Rechtsanwalt Gereon Sandhage oder Christine Thron Rechtsmittel gegen die Entscheidungen einlegen werden.

Allerdings konnte erreicht werden, dass zumindest unsere Mandanten nicht Kostenschuldner der Verfahren geblieben sind.

 

Ihr Ansprechpartner

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E-Mail: kanzlei@ratgeberrecht.eu, Telefon: 004971188241006
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