Abmahnung Christian Kaiser - rasscass Medien Content Verlag
Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung des Herrn Christian Kaiser, handelnd unter der Bezeichnung rasscass Medien Content Verlag, Gernsbacher Straße 1, 76530 Baden-Baden, vor.
Mit seiner Abmahnung lässt sich Christian Kaiser durch die Rechtsanwälte Prinz Neidhardt Engelschall vertreten.
Einleitend in der Abmahnung führen die Rechtsanwälte Prinz Neidhardt Engelschall zunächst aus, dass Christian Kaiser unter der Firmierung rasscass Medien Content Verlag das Biografien-Lexikon WHO’S WHO anbiete, das im Internet unter whoswho.de erreichbar sei.
Die dort wiederum eingestellten Biografien verschiedener Persönlichkeiten sollen als Sprachwerke urheberrechtlichen Schutz genießen - Herr Christian Kaiser sei insoweit alleiniger Inhaber der Urheber- bzw. Nutzungsrechte.
Dem Empfänger der Abmahnung lässt Christian Kaiser sodann vorwerfen, dass eine näher bezeichnete Biografie auf der Webseite des Empfängers der Abmahnung verbreitet worden sein soll, sodass Herrn Kaiser ein Unterlassungsanspruch zustünde.
Die Rechtsanwälte Prinz Neidhardt Engelschall fordern den Empfänger der Abmahnung deshalb dazu auf, den Text zu löschen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu Gunsten des Herrn Christian Kaiser abzugeben.
Weiter bestünde ein Schadensersatzanspruch zu Gunsten des Herrn Christian Kaiser. Nach der Rechtsprechung würden regelmäßig monatliche Beträge von jedenfalls 100,00 € veranschlagt, die als sogenannte fiktive Lizenzgebühr zu ersetzen seien. Aus diesem Grunde macht Christian Kaiser einen entsprechenden Auskunftsanspruch geltend – dies vermutlich, um anschließend einen entsprechenden Schadensersatzanspruch der Höhe nach beziffern zu können.
Zudem soll der Empfänger der Abmahnung auch die Kosten der Einschaltung der Rechtsanwälte Prinz Neidhardt Engelschall ersetzen. Ausgehend von einem Gegenstandswert von 10.000,00 € sollen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 775,64 € gezahlt werden.
Weiter wird dem Empfänger der Abmahnung angeboten, dass die Angelegenheit mit einer Pauschalzahlung von 1.050,00 € (zusätzlich zur Abgabe der geforderten strafbewehrten Unterlassungserklärung) erledigt werden könne.
In dem uns vorliegenden Fall konnten wir nicht empfehlen, die der Abmahnung beiliegende und durch die Rechtsanwälte Prinz Neidhardt Engelschall vorformulierte Unterlassungsverpflichtungserklärung unverändert abzugeben. So stellte sich im konkreten Fall bereits die Frage, ob der in der Abmahnung behauptete Unterlassungsanspruch überhaupt gegeben ist und wie sich diese erheblichen Zweifel auf die weiter geltend gemachten Auskunfts- bzw. Schadensersatzansprüche auswirken.
Vor dem Hintergrund der weitreichenden Folgen solcher strafbewehrter Unterlassungserklärungen sollte generell fachkundige Hilfe in Anspruch genommen werden, um so die sich daraus ergebenden Folgen für die Zukunft überschaubar zu gestalten und zwar nicht nur im Hinblick auf die geforderten Schadensersatzansprüche.
Ebenso wenig sollten die Abmahnungen des Herrn Christian Kaiser, handelnd unter der Bezeichnung rasscass Medien Content Verlag, auf die leichte Schulter genommen werden, da andernfalls kostenträchtige gerichtliche Auseinandersetzungen drohen.