Abmahnung Catprint Media GmbH
Die Firma Catprint Media GmbH, Langenhagen, lässt über Rechtsanwalt Bernd Gucia, Hannover, angebliche Urheberrechtsverletzungen abmahnen.
Betroffen sind die Cartoons des Künstlers Uli Stein und deren Darstellung z.T. auf privaten Internetseiten ohne die angeblich erforderliche Berechtigung der Catprint Media GmbH.
Mit dem Abmahnschreiben werden Ansprüche auf Unterlassen, Schadensersatz und Ersatz der Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.
Aufgrund der Reichweite der vorformulierten Unterlassungserklärung die im Auftrag der Firma Catprint Media GmbH über ihren Rechtsanwalt Bernd Gucia mit der Abmahnung übersandt wird können wir keinesfalls dazu raten, die vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben.
Update: Uns geht eine weitere Abmahnung der Firma Catprint MEDIA GmbH, Schützenstr. 22, 30853, Langenhagen, vertreten durch die Geschäftsführerin, Frau Kat ja Seifert, durch Rechtsanwalt Gucia zu.
In der Abmahnung der Firma Catprint MEDIA GmbH durch Rechtsanwalt Gucia wird ausgeführt, dass die Firma Catprint MEDIA GmbH „seit dem 01 .08.1997 berechtigt sei, sowohl Dritten Nutzungsrechte an den Cartoons von Uli Stein zu geben als auch die Rechte des Urhebers Uli Stein aus Urheberrechtsverletzungen im eigenen Namen geltend zu machen“.
Sodann wird die unberechtigte Verwendung eines Cartoons von Uli Stein durch die Firma Catprint MEDIA GmbH auf der Internetseite des Abgemahnten beanstandet.
Um dem Abgemahnten der Firma Catprint MEDIA GmbH die Bedeutung der Angelegenheit vor Augen zu führen ist in der Abmahnung zu lesen:
„Der Bekanntheitsgrad des Künstlers Uli Stein ist Ihnen sicherlich vertraut. Allein seine Bücher sind zwischenzeitlich in einer Auflage von über 11 Millionen verkauft, die Postkarten in einer Auflage von über 160 Millionen. Allein auf dem deutschen Markt finden sich über 1500 unterschiedliche Artikel mit Werken von Uli Stein. Soweit Sie hier mehr Informationen wünschen, finden Sie diese auf den Internetseiten www.ulistein .de oder auch www.catprint.de.“
Mit der Abmahnung wird Unterlassung sowie „Auskunft über das oben benannte Werk von Uli Stein, wie er es in den vergangenen 10 Jahren in vor beschriebener Weise Dritten zugänglich gemacht wurde (mit Belegexemplar)“ geltend gemacht. Weiter soll der Erklärende Auskunft über den Zeitraum, in dem er das obige Motiv von Uli Stein, wie vor beschrieben, auf seinen Homepages verwendet hat, erteilen.
Wenn auch Sie eine Abmahnung der Firma Catprint MEDIA GmbH durch Rechtsanwalt Gucia erhalten haben, raten wir dringend davon ab, die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung ohne entsprechende Modifikationen zur Unterschrift zu bringen.
UPDATE: In einem weiteren Schreiben führt Firma Catprint MEDIA GmbH in Bezug auf den Unterlassungsanspruch durch RA Gucia gegenüber dem Abgemahnten aus:
"Ansonsten müssen Sie gerichtlich in Anspruch genommen werden. Die Fachkammern für Urheberrecht bei den Landgerichten gehen hier von sehr hohen Streitwerten aus, so dass die Angelegenheit für Sie recht teuer würde. Ich teile dies lediglich mit, damit es hinterher nicht zu Beschwerden kommt, Sie hätten davon nichts gewusst."
UPDATE 03.07.2013: Auch Facebook-Nutzer wird wegen Uli Stein Cartoon abgemahnt
Seit wenigen Tagen ist uns erstmalig bekannt geworden, dass die Firma Catprint Media GmbH durch Rechtsanwalt Bernd Gucia auch einen Facebook-User wegen der widerrechtlichen Verwendung einer Zeichnung von Uli Stein abgemahnt hat.
Neben einer Unterlassungserklärung werden 1.299,00 € für die Nutzung des Cartoons für 19 Tage verlangt!
Weitere Informationen finden Sie [HIER].
Kommentare (1)
Michael
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