Abmahnung Calvin Klein
Uns liegt eine markenrechtliche Abmahnung der Firma Calvin Klein Trademark Trust, Rodney Square North, 1100 North Market Street, Delaware 19890 Wilmington, USA, vor.
Firma Calvin Klein Trademark Trust wendet sich mit dieser Abmahnung gegen den Vertrieb gefälschter Herren Boxershorts unter der Marke CALVIN KLEIN in einem Amazon-Marketplace-Shop.
Die Überprüfung der auf die Bestellung hin gelieferten Waren durch die Firma Calvin Klein Trademark Trust hat ergeben, dass es sich bei den Produkten eindeutig um Fälschungen handeln würde. Bei allen Boxershorts stimme das an der Ware angebrachte Calvin Klein Label, insbesondere im Hinblick auf Materialqualität und verwendete Schriftart, nicht mit der von bzw. mit Zustimmung der Firma Calvin Klein Trademark Trust in den Verkehr gebrachten Originalware überein.
Die Calvin Klein Gruppe unter der Calvin Klein Inc., New York, sei Teil des weiteweiten Konzerns Phillips-Van Hausen. Die Markenrechte an den CALVIN KLEIN Kennzeichen würden von der Calvin Klein Trademark Trust gehalten und lizenziert. Unter dem Zeichen CALVIN KLEIN würde umfangreich unter anderem hochwertige Herren- und Damenunterwäsche vertrieben, die bei den Verbrauchern eine hohe Wertschätzung genieße.
Die Calvin Klein Trademark Trust sei Inhaberin zahlreicher Marken, unter anderem der deutschen Wortmarke CALVIN KLEIN, Registernummer DD647386, eingetragen unter anderem für "Unterwäsche" in Klasse 25 mit Priorität vom 6. April 1990.
Aufgrund der dargelegten Markenverletzung stünden der Calvin Klein Trademark Trust gegen den Empfänger der Abmahnung unter anderem Ansprüche auf Unterlassung (Art. 9 UMV; § 14 Abs. 2, Abs. 5 MarkenG), Auskunft und Rechnungslegung über den Umfang der Rechtsverletzung (Art. 14 UMV; § 19 MarkenG; § 242 BGB), Vernichtung und Rückruf der rechtsverletzenden Waren (Art. 14 UMV; § 18 MarkenG) sowie Schadensersatz bzw. Herausgabe des Gewinns (Art. 14 UMV; § 14 Abs. 2, Abs. 6 MarkenG) zu. Die vorgenannten Ansprüche macht die Calvin Klein Trademark Trust sämtlich mit der Abmahnung geltend.
Der Gegenstandswert der Abmahnung wird mit 250.000 Euro beziffert. Hieraus resultieren Kosten der Abmahnung in Höhe von 2948,90 EUR.