Abmahnung Cairon Group GmbH
Uns liegt eine Abmahnung der Firma Cairon Group GmbH, Paderborn, durch die Kanzlei Fiedler, Ostermann & Schneider vor. Mit der Abmahnung der Firma Cairon Group GmbH wird ein Verstoß gegen ein Gebrauchsmuster in Bezug auf eine „kraftschlüssige Halterung einer Micro-Sim-Karte“, gerügt. Nach Angaben in der Abmahnung ist das Gebrauchsmuster 20 2009 014 958.7 am 13.11.2009 angemeldet und am 23.09.2010 eingetragen worden.
Neben dem Unterlassungsanspruch werden weitgehende Auskunfts-, Vernichtungs- und Rechnungslegungsansprüche geltend gemacht.
Zudem soll die Verpflichtung zum Schadensersatz dem Grunde nach anerkannt werden.
Der Gegenstandswert wird durch die Kanzlei der Firma Cairon Group GmbH mit 50.000 EUR beziffert. Hieraus ergeben sich Kosten der Abmahnung in Höhe von 1.379,80 EUR.
Am Ende des Abmahnschreibens macht die Firma Cairon Group GmbH das Angebot, nach Unterzeichnung der Unterlassungserklärung die hochwertigen Adapter von ihr direkt zu erwerben. Die Kosten hierfür würden sich auf 0,50 EUR bei der Abnahme von 1.000 Adaptern belaufen.
Wir können nicht empfehlen, die mit der Abmahnung der Firma Cairon Group GmbH übersandte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderungen oder völlig ungeprüft abzugeben. Ebenso wenig können wir empfehlen, diese Abmahnung als bloße Abzocke oder unberechtigte Massenabmahnung abzutun.
UPDATE 16.09.2013: Weitere Abmahnung
Uns liegt eine weitere Abmahnung der Firma Cairon Group GmbH, Paderborn, vertreten durch die Patentanwaltskanzlei Fiedler, Ostermann & Schneider vor.
Auch diesmal werden mit der Abmahnung Unterlassungs- und Kostenerstattungsansprüche wegen eines angeblich widerrechtlichen Angebots eines Micro-Sim-Karten-Adapters im Internet geltend gemacht. Der Empfänger der Abmahnung der Firma Cairon Group GmbH wird deshalb zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Ebenfalls sollen pauschale Abmahnkosten in Höhe von 500,00 € an die Fiedler, Ostermann & Schneider Patentanwälte gezahlt werden. Im Falle der fristgerechten Erfüllung der Forderungen würde seitens der Firma Cairon Group GmbH auf weitergehende Schadensersatz-, Auskunfts-, Rechnungslegungs- und Vernichtungsansprüche verzichtet, so die Abmahnung weiter.
Auch in dieser Sache konnten wir allerdings nicht empfehlen, die der Abmahnung der Firma Cairon Group GmbH beiliegende strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderungen abzugeben, da diese unnötige Risiken beinhaltet, die nur durch eine taktisch sinnvolle Reaktion im Vorfeld vermieden werden können und sollten.