Abmahnung Burberry
Uns liegt eine markenrechtliche Abmahnung Firma Burberry Ltd. durch die Kanzlei Hengeler Mueller aus Düsseldorf vor. Mit der Abmahnung der Kanzlei Hengeler Mueller lässt die Firma Burberry Limited eine Markenverletzung an dem „Burberry Check“ und dem markenrechtlich geschützten Namen „Burberry“ beanstanden.
Zunächst fordert die Kanzlei Hengeler Mueller im Namen der Firma Burberry Limited zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf. Weiter werden Ansprüche in Bezug auf die kostenlose Überlassung bzw. zu belegende Vernichtung der beanstandenden Ware, auf Auskunft über die Herkunft der Ware sowie deren Vertriebsweg geltend gemacht. Letztlich wird der Gegenstandswert der Abmahnung mit 150.000 € beziffert.
Der in der Abmahnung der Firma Burberry Limited durch die Kanzlei Hengeler Mueller beanstandete Markenverstoß ist genauestens zu prüfen. Zudem raten wir dringend davon ab, die von der Kanzlei Hengeler Mueller im Auftrag der Firma Burberry Limited mit der Abmahnung übersandten Unterlassungserklärung ohne grundlegende Modifikationen zu unterzeichnen. Unserer Ansicht nach ist die mit der Abmahnung der Firma Burberry Limited übersandte Unterlassungserklärung zu weit gefasst. Hierbei sollten Sie bedenken, dass sie durch eine Unterlassungserklärung grundsätzlich lebenslang gebunden werden. Die entsprechenden Risiken einer solchen Unterlassungserklärung sind daher nicht zu unterschätzen. Sollten auch Sie eine Abmahnung der Firma Burberry Limited durch die Kanzlei Hengeler Mueller erhalten haben, können Sie sich gerne vertrauensvoll an uns wenden.
UPDATE 03.11.2015: Weitere Abmahnung
Uns liegt eine weitere Abmahnung der Burberry Limited, London, vor. Diesmal lässt sich die Burberry Ltd. durch die Hamburger Kanzlei Preu Bohlig & Partner vertreten.
Beanstandet wird die identische Übernahme des sog. „Check“-Designs (Gemeinschaftsbildmarken Nr. 000377580 und 003950037) im Zuge des Vertriebs von Bekleidungsstücken.
Mit ihrer Abmahnung lässt die Burberry Limited zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auffordern. Die durch die Rechtsanwälte Preu Bohlig & Partner vorformulierte und der Abmahnung beigefügte Erklärung sieht neben dem Unterlassungs- und Vertragsstrafeversprechen auch die Verpflichtung zur Erteilung von Auskünften und Rechnungslegung sowie zur Herausgabe und Vernichtung nebst Schadensersatz und Abmahnkostenerstattung vor.
Angesichts der im Markenrecht herrschenden Risiken sollten sich Empfänger einer solchen Abmahnung dringend an einem im gewerblichen Rechtsschutz tätigen Anwalt wenden und zwar auch dann, wenn die Abmahnung in der Sache selbst berechtigt/begründet sein könnte.