Abmahnung bonodo UG
Die Firma bonodo UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Bielefeld vertreten durch ihren Geschäftsführer Herrn Thomas Hartlieb schreibt gegenwärtig Online-Händler an, die eine Widerrufsbelehrung einsetzen, welche nicht der seit dem 13.06.2014 gültigen Rechtslage entsprechen.
Die Firma bonodo UG führt hierzu in Ihrem Schreiben aus:
„Sicher haben Sie im Rahmen Ihrer Geschäftstätigkeit erfahren, dass bereits zum 13.Juni 2014 das gesetzlich normierte Recht zur ordnungsgemäßen Belehrung von Verbrauchern über deren Recht zum Widerruf insbesondere im Internet- und Onlinehandel erneut durch den europäischen Gesetzgeber geändert worden ist.
Aufgrund der Umsetzung der EU- Verbraucherrichtlinie (VRRL) in deutsches Recht (Bundesgesetzblatt I, 2013, Nr.58, 58, S.3642ff.) muss insbesondere auf eine bestimmte Art und Weise nach dem gesetzlichen und ggf. anzupassenden Muster gemäß des Anhangs 2 zu Artikel 7 (Anlage 1 zu Artikel 246a § 1 Abs.2 52) des Umsetzungsgesetzes ab dem 13. Juni korrekt belehrt werden.
Seit dem 13.juni 2014 können Sie daher Ihre gesetzliche Belehrungspflicht im Bereich des Widerrufsrecht nur dann entsprechend den gesetzlichen Anforderungen ordnungsgemäß erfüllen, wenn Sie das vorn Gesetzgeber bereitgestellte gesetzliche Muster des Anhangs 2 zu Artikel 7 (Anlage 1 zu Artikel 246a § 1 Abs. S.2) des Umsetzungsgesetzes in angepasster Form nutzen.
Wir mussten nun feststellen, dass Sie aktuell immer noch eine seit nunmehr mindestens fünf Monaten veraltete Widerrufsbelehrung an Rahmen Ihres gewerblichen Internetangebote auf www.ebay.de nutze:“
Das Schreiben enthält eine Aufforderung das wettbewerbsrechtliche Verhalten innerhalb von 72 Stunden zu unterlassen und ein Angebot dahingehend, dass die bonodo UG (haftungsbeschränkt) keine weitergehenden rechtlichen Schritte einleitet, wenn der "Abgemahnte" ein "Schadensersatz (!!)" in Höhe von 87,60 EUR ausgleichen würde.
Wörtlich ist in dem Schreiben der Firma bonodo UG zu lesen:
„Das Nutzen einer gesetzeswidrigen oder veralteten Widerrufsbelehrung ist auch weiterhin unlauter (LG Bochum, Urteil v.06.08.2014, Az.:I-13 0 102/14) und gibt uns als Mitbewerber neben einem Unterlassungsanspruch auch einen Anspruch auf Auskunft und Schadensersatz an die Hand.
Wir haben für die rechtliche Überprüfung unserer eigenen Angebote und die Erstellung einer gesetzeskonformen Widerrufsbelehrung und eines entsprechenden Widerrufsformulars Zeit und Geld investiert. Sie hingegen sparen derartige Kosten und verschaffen sich durch dieses unlautere Verhalten und fehlerhafte Belehrung auch erhebliche Vorteile gegenüber Ihren Käufern und den übrigen Mitbewerbern.“
Worin der Vorteil des Mitbewerbers gegenüber den Käufern durch die Verwendung einer veralteten Widerrufsbelehrung bestehen soll, erklärt die bonodo UG nicht.
Auffällig an diesem Vorgang ist, dass die Schreiben nicht von einem anwaltlichen Vertreter der bonodo UG stammen sondern direkte Anschreiben der Firma sind und auch ein Blick in das öffentliche Handelsregister verwundert in diesem Zusammenhang:
Eintragung:
"26.09.2014
Gegenstand der Tätigkeit:
Online Handel mit Antiquitäten, Artikeln für Beauty und Gesundheit, Büchern, Computern, Handys und Tablets, Elektronikartikeln, Haushaltsgeräten, Möbeln, Textilien, Uhren und Schmuck, Spielzeug und ähnlichen Artikeln. Die Gesellschaft darf ihre Geschäfte im In- und Ausland betreiben, insbesondere Zweigniederlassungen errichten und gleichartige oder ähnliche Unternehmen gründen, erwerben oder sich an ihnen beteiligen und Geschäfte jeder Art tätigen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar dienen.
Stammkapital:
2,00 EUR (dies ist kein Schreibfehler des Verfassers!)"
Die Besonderheit der Stammkapitalhöhe führt aus unserer Sicht dazu, dass die UG (haftungsbeschränkt) eigentlich schon mit Eintragung zahlungsunfähig wäre!
Denn von dem Stammkapital sind zunächst die Gründungskosten der UG auszugleichen. Diese Kosten übersteigen das Stammkapital vermutlich schon um das 50-fache. Grundsätzlich kann die UG im Allgemeinen jedoch noch über Darlehen der Gesellschafter verfügen, was dazu führen könnte das eine Zahlungsunfähigkeit abgewendet wird.
Eine Unterlassungserklärung fordert die Firma bonodo UG nicht ein. Kann man noch deutlicher zum Ausdruck bringen, dass es einem nur ums Geld geht? Wohl kaum.
Update 18.02.2015: Entgegen einiger Berichte im Internet ist bei der uns vorliegenden Abmahnung nicht Herr Neal Goodall der Unterzeichner der „Abmahnung“ sondern ein Herr Thomas Hartlieb.
Ihre letzte Bewertung auf der Handelsplattform eBay hat die Firma bonodo UG (haftungsbeschränkt) vor längerer Zeit erhalten.
Seit dem scheint man sich auf das Abmahnen vermeintlicher Konkurrenten zu konzentrieren.