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Abmahnung Bernfried Warning

Abmahnung des Herrn Bernfried Warning durch die Kanzlei Lampmann Haberkamm Rosenbaum


Abmahnung des Herrn Bernfried Warning durch die Kanzlei Lampmann Haberkamm Rosenbaum

Uns geht eine urheberrechtliche und wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Herrn Bernfried Warning, Zum Kottland 14, 46414 Rhede, durch die Kanzlei Lampmann Haberkamm Rosenbaum zu.

Mit dieser Abmahnung lässt Herr Bernfried Warning zunächst die unberechtigte gewerbliche Verwendung eines Lichtbildes einer Badeente, an dem Herrn Bernfried Warning angeblich die Urheberrechte zustehen, beanstanden. Da der angebliche Urheberrechtsverstoß nach Ansicht des Abmahners zumindest fahrlässig und damit schuldhaft erfolgte, fordert die Kanzlei Lampmann Haberkamm Rosenbaum im Auftrag einen Schadensersatz in Höhe von 300 EUR für die bis zu einmonatige Verwendung des Bildes auf der Handelsplattform eBay ein (100 EUR für die Nutzung des Lichtbildes + 50%-iger Zuschlag für die Verwendung in einem Onlineshop + 100%-iger Zuschlag für die unterlassene Urheberbenennung). Weiter soll sich der Empfänger der Abmahnung des Herrn  Warning vertraglich zur Unterlassung verpflichten.

Den Streitwert der Urheberrechtsverletzung gibt die Kanzlei Lampmann Haberkamm Rosenbaum mit 6.300 UR an (Unterlassungsstreitwert 6.000 EUR + die vorgenannten 300 EUR). In Bezug auf den Streitwert im Zusammenhang mit dem urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch wird auf den Beschluss des OLG Köln zum Aktenzeichen 6 W 123/14, Bezug genommen, der diesen Gegenstandswert bestätigt. Das OLG Köln führt in diesem Beschluss aus:

"Die landgerichtliche Festsetzung des Streitwerts auf 6.000,00 € lässt im Rahmen des bestehenden weiten Ermessenspielraums keine Rechtsfehler erkennen. Die Wertfestsetzung entspricht den Angaben des Antragstellers bei der Einleitung des Verfahrens, denen indizielle Bedeutung für das grundsätzlich maßgebliche individuelle Interesse (s. Zöller-Herget, Kommentar zur ZPO, 30. Aufl., § 3 Rn. 16 „Urheberrecht“) zukommt. Der festgesetzte Betrag steht auch in Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Senats zur Wertbemessung in Urheberrechtsstreitigkeiten der vorliegenden Art (vgl. z.B. Beschluss vom 22.11.2011, 6 W 256/11)."

Weiter beanstandet Herr Bernfried Warning im Rahmen dieser Abmahnung in wettbewerbsrechtlicher Hinsicht die vom Empfänger der Abmahnung verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die verwendete Widerrufsbelehrung und fordert Unterlassung ein. Der Gegenstandswert in Bezug auf den wettbewerbsrechtlichen Teil der Abmahnung wird seitens der Kanzlei Lampmann Haberkamm Rosenbaum mit 15.000 EUR beziffert.

Insgesamt errechnet sich somit ein Gegenstandswert in Höhe von 21.300 EUR. Hieraus resultieren Kosten der Abmahnung in Höhe von 984,60 EUR netto.

Wenn auch Sie eine Abmahnung des Herrn Bernfried Warning durch die Kanzlei Lampmann Haberkamm Rosenbaum erhalten haben sollten, sprechen Sie uns an. Derartige Abmahnung sind im Allgemeinen nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Insbesondere müssen wir aus unserer Erfahrung mit derartigen Abmahnungen heraus dringend davon abraten, mit der Abmahnung übersandte Unterlassungserklärungen unreflektiert zur Unterschrift zu bringen.

Update 06.2016: Weitere Abmahnung des Herrn Bernfried Warning
Mit dieser Abmahnung fordert Herr Bernfried Warning einen Schadensersatz von sage und schreibe 19.181 EUR für angeblich 11 Bilder von Badeenten.


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Kommentare (1)

  • Kopfschüttler

    09 Juli 2016 um 08:48 |
    Unglaublich! Aber die ganzen Negativ-Gedanken und -Energien, die Herr Warning nun auf sich gezogen hat, werden sicher auch wirken ....

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