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Abmahnung Bernd Habermehl

Abmahnung Bernd Habermehl durch Rechtsanwalt Hendrik Schoon


Abmahnung Bernd Habermehl durch Rechtsanwalt Hendrik Schoon

Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Herrn Bernd Habermehl, handelnd unter 3D Cubeworld, Lentzker Weg 11, 16833 Fehrbellin, vor.

Mit seiner Abmahnung lässt sich Herr Bernd Habermehl durch Rechtsanwalt Hendrik Schoon, Geschwister-Scholl-Str. 6, 16833 Fehrbellin, anwaltlich vertreten.

Gegenstand der Abmahnung, die Bernd Habermehl durch RA Hendrik Schoon aussprechen lässt, ist der Vorwurf der fehlenden Umsetzung der Verbraucherrechte-Richtlinie (VRRL) in einem Onlineshop.

Dem Empfänger der Abmahnung lässt Bernd Habermehl vorwerfen, eine (nunmehr) veraltete Widerrufsbelehrung – also in Form der bis zum 13.06.2014 geltenden Fassung – zu verwenden und sich dadurch wettbewerbswidrig zu verhalten.

Neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zu Gunsten des Abmahners Bernd Habermehl fordert Rechtsanwalt Schoon den Empfänger der Abmahnung zur Erstattung der Rechtsanwaltsgebühren für die Aussprache der Abmahnung aus einem Gegenstandswert/Streitwert von 5.000,00 € auf.

In dem uns vorliegenden Fall können wir nicht empfehlen, die der Abmahnung beiliegende und durch Rechtsanwalt Hendrik Schoon vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben oder die geforderten Abmahnkosten auszugleichen.

Stattdessen liegen mehrere Anzeichen vor, die den sog. Rechtsmissbrauch im Sinne von § 8 Abs. 4 UWG indizieren. Sollte sich der Verdacht einer rechtsmissbräuchlichen Abmahnwelle bestätigen, geht der Abmahner nicht nur "leer" aus – die Abgemahnten ihrerseits haben dann wiederum einen Anspruch auf Ersatz der Aufwendungen zur Abwehr der Abmahnung.

Aber auch ungeachtet dessen, ob die Abmahnung des Herrn Bernd Habermehl, vertreten durch Rechtsanwalt Hendrik Schoon, im Einzelfall berechtigt und begründet ist, sollte der Vorwurf der fehlenden Umsetzung der Verbraucherrechte-Richtlinie (VRRL) zum 13.06.2014 dringend überprüft und ggf. fachkundige Hilfe herbeigezogen werden, um der Gefahr künftiger Abmahnungen vorzubeugen.

Einzelheiten hierzu finden Sie in unserem ausführlichen Beitrag zu den Änderungen.


UPDATE 01.07.2014: Weitere Abmahnung

Uns liegt eine weitere Abmahnung vor, die Rechtsanwalt Hendrik Schoon, Geschwister-Scholl-Str. 6, 16833 Fehrbellin, für seinen Mandanten Bernd Habermehl, handelnd unter 3d-cubeworld.com, Lentzker Weg 11, 16833 Fehrbellin - Brunne, ausgesprochen hat.

Auch mit dieser Abmahnung lässt Bernd Habermehl eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung infolge der Nichtumsetzung der Verbraucherrechte-Richtlinie (VRRL) in einem Onlineshop beanstanden. Zur Beweissicherung seien Screenshots angefertigt worden, so RA Hendrik Schoon in seiner Abmahnung weiter.

Wie gehabt, fordert Rechtsanwalt Schoon den Empfänger der Abmahnung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zugunsten des Abmahners Habermehl auf. Zudem sollen die Abmahnkosten aus einem Gegenstandswert von 5.000,00 € auf das "Fremdgeldkonto" von Rechtsanwalt Hendrik Schoon überwiesen werden.

Erneut konnten wir nicht empfehlen, die der Abmahnung beiliegende und durch Rechtsanwalt Schoon im Entwurf vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, da sie deutlich über das Maß des Erforderlichen hinausgeht.

Bitte beachten Sie daher nochmals dringend, dass eine strafbewehrte Unterlassungserklärung in der Regel ein Leben lang gültig bleibt und dass auch fahrlässige Verstöße gegen derartige Erklärungen zu Vertragsstrafenforderungen von mehreren tausend Euro pro Verstoß führen können und zwar auch dann, wenn sich dies für den  Laien nicht auf den ersten Blick aus der vorformulierten Unterlassungserklärung ergibt und wenn unklar geblieben ist, was genau die Unterlassungserklärung zu bedeuten hat.

Den Abgemahnten ist daher dringend anzuraten, sich an einen Rechtsanwalt / Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz / Wettbewerbsrecht zu wenden, um so existentielle Risiken bereits im Vorfeld zu vermeiden.

UPDATE 08.07.2014: Weitere Abmahnungen

Erneut gehen uns weitere Abmahnungen zu, die Rechtsanwalt Hendrik Schoon für seinen Mandanten Bernd Habermehl, handelnd unter 3d-cubeworld.com, ausgesprochen hat.

Von diesen Abmahnungen ist das Marktsegment „(Laser-)Gravuren“ betroffen.

Im Übrigen kann auf Vorstehendes verwiesen werden.


UPDATE 07.08.2014: Und wieder eine Abmahnung

Und auch heute geht uns eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung zu, die Rechtsanwalt Hendrik Schoon aus 16833 Fehrbellin für seinen Mandanten Bernd Habermehl, Brunne, handelnd unter "3d-cubeworld.com", ausgesprochen hat.

Erneut wird ein Unterlassungsanspruch wegen einer veralteten Widerrufsbelehrung in einem Online-Shop beanstandet und somit eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu Gunsten des Herrn Bernd Habermehl gefordert. Zudem werden Abmahnkosten aus einem Gegenstandswert von 5.000,00 € gefordert.

Die der Abmahnung beiliegende und durch RA Hendrik Schoon vorformulierte Unterlassungserklärung sollte jedoch in keinem Falle in dieser Form unterzeichnet und zurückgegeben werden, da sie viel zu unbestimmt sowie zu weit gefasst ist und damit empfindlich hohe Vertragsstrafenforderungen nach sich ziehen kann.


UPDATE 18.08.2014: Weitere Abmahnung

Uns geht eine weitere Abmahnung zu, die Bernd Habermehl (3D Cubeworld) aus Fehrbellin-Brunne durch den in Fehrbellin ansässigen Rechtsanwalt Hendrik Schoon hat aussprechen lassen.

Auch diesmal wird ein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch behauptet, weil der Empänger der Abmahnung eine fehlerhafte/veraltete Widerrufsbelehrung in seinem Onlineshop verwenden würde.

Im übrigen kann auf die bisherigen Ausführungen verwiesen werden.



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