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Abmahnung Bellona Frankfurt GmbH

Abmahnung der Firma Bellona Frankfurt GmbH durch die Kanzlei LEX TM Rechtsanwälte „Kaschmir“ „Pashmina“


Abmahnung Bellona © Jeanette Dietl - Fotolia.com

Die Bellona Frankfurt GmbH, lässt wettbewerbsrechtliche Abmahnungen wegen angeblichen Verstößen gegen das Textilkennzeichnungsgesetz (TextilKennzG) aussprechen.

Betroffen ist das Marktsegment

-          Bekleidung.

Der für den Kostenerstattungsanspruch der Firma Bellona Frankfurt GmbH maßgebende Streitwert wird mit 10.000,00 EUR beziffert.

Wir raten dringend davon ab, im Entwurf vorgefertigte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unverändert abzugeben.


UPDATE 22.05.2012: Weitere Abmahnung

Uns liegt eine weitere wettbewerbsrechtlichen Abmahnung der Firma Bellona Frankfurt GmbH durch die Kanzlei LEX TM Rechtsanwälte vor.


In der Abmahnung der LEX TM Rechtsanwälte lässt die Firma Bellona Frankfurt GmbH ausführen, dass sie zu den führenden Online-Verkäufern von Schaals und Tüchern aus Kaschmir gehöre und europaweit über Webshops wie pashmina.de oder  pashmina.at verfügen würde.


Wie die gesamte Kaschmir-Branche leide auch die Firma Bellona Frankfurt GmbH ganz erheblich unter einer Schwemme von falsch bezeichneten und etikettierten Schals, die ganz überwiegend aus China, Indien und der Türkei stammen. Bei diesen Waren, die fälschlicher Weise regelmäßig unzutreffend als „Pashmina-“ Tücher bezeichnet werden und mit der Materialangabe „Kaschmir“ oder „Pashmina“ etikettiert sind, handle es sich um minderwertige Ware aus Kunstfaser.


So lässt die Bellona Frankfurt GmbH auch das Angebot eines eBay- Händlers beanstanden.
Die Bellona Frankfurt GmbH macht sodann mit der Abmahnung Unterlassungsansprüche gem. UWG und Textilkennzeichnungsgesetz geltend.

Eine entsprechende Unterlassungserklärung ist der Abmahnung der Bellona Frankfurt GmbH bereits beigefügt.

Weiter wird seitens der Bellona Frankfurt GmbH die Kostenerstattung für die Abmahnung sowie den durchgeführten Testkauf gefordert. Der Gegenstandswert wird mit 10.000 EUR beziffert. Eine 1,5 Geschäftsgebühr zugrunde legend resultieren hieraus Kosten in Höhe von 729 EUR.

Wir können auch in diesem Fall nicht anraten, die der Abmahnung der Bellona Frankfurt GmbH beigefügte Unterlassungserklärung ohne Modifikationen zu unterzeichnen.


UPDATE 06.12.2012: Weitere Abmahnung

Uns liegt eine weitere wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Firma Bellona Frankfurt GmbH durch die Kanzlei LEX TM vor.

In der Abmahnung der Bellona Frankfurt GmbH lässt diese ausführen, dass die gesamte deutsche Kaschmirbranche in letzter Zeit ganz erheblich unter einer Schwemme von falsch bezeichneten und etikettierten Schals, die überwiegend aus China, Indien und der Türkei stammen würden, leide. Bei diesen Schals, die regelmäßig unzutreffend als Pashmina -Tücher bezeichnet werden und mit der Materialangabe Kaschmir oder Pashmina etikettiert sind, handelt es sich größtenteils um minderwertige Ware aus Kunstfasern oder aus Schafswolle. Solche Ware hätte dazu geführt, dass die von der Firma Bellona Frankfurt GmbH betriebenen eBay Accounts mittlerweile nahezu jede Aktivität einstellen mussten.

Sodann wird erneut die Bezeichnung Pashmina beim Verkauf eines Schals gerügt. Bei einer lichtmikroskopischen Untersuchung sei herausgekommen, dass der streitgegenständliche Schal weder aus Kaschmir noch aus der ebenfalls angegebenen Seide bestehen würde. Vielmehr habe die Überprüfung zu Tage gebracht, dass die Textilie ausschließlich aus Kunstfasern, nämlich aus Polyester bestehen würde.

Neben einer irreführenden Werbung über die Merkmale der Ware würde weiter einen Verstoß gegen die Verordnung Nr. 1007/2011 vorliegen.

Insbesondere wird in der Abmahnung der Bellona Frankfurt GmbH auf folgende Artikel der vorgenannten Verordnung verwiesen:

Artikel 4 Allgemeine Voraussetzung
für die Bereitstellung von Textilerzeugnissen auf dem Markt
Textilerzeugnisse dürfen nur dann auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn sie etikettiert oder gekennzeichnet sind oder ihnen Handelsdokumente im Einklang mit dieser Verordnung beiliegen.

Artikel 5 Bezeichnungen von Textilfasern
(1) Für die Beschreibung der Faserzusammensetzungen auf Etiketten und Kennzeichnungen von Textilerzeugnissen dürfen nur die Textilfaserbezeichnungen nach Anhang I verwendet werden.

Artikel 14 Etiketten und Kennzeichnungen
(1) Textilerzeugnisse werden zur Angabe ihrer Faserzusammensetzung etikettiert oder gekennzeichnet, wenn sie auf dem Markt bereitgestellt werden.
Die Etikettierung und Kennzeichnung von Textilerzeugnissen muss dauerhaft, leicht lesbar, sichtbar und zugänglich und — im Falle eines Etiketts — fest angebracht sein.

Artikel 16 Verwendung der Bezeichnungen von Textilfasern und der Beschreibungen der Faserzusammensetzung

(1) Wird ein Textilerzeugnis auf dem Markt bereitgestellt, so werden die in den Artikeln 5, 7, 8 und 9 genannten Beschreibungen der Textilfaserzusammensetzung in Katalogen, in Prospekten, auf Verpackungen, Etiketten und Kennzeichnungen in einer Weise angegeben, dass sie leicht lesbar, sichtbar und deutlich erkennbar sind, sowie in einem Schriftbild, das in Bezug auf Schriftgröße, Stil und Schriftart einheitlich ist. Diese Informationen müssen für Verbraucher vor dem Kauf deutlich sichtbar sein; dies gilt auch für Fälle, in denen der Kauf auf elektronischem Wege erfolgt.

(3) Die Etikettierung oder Kennzeichnung erfolgt in der Amtssprache oder den Amtssprachen des Mitgliedstaats, in dessen Hoheitsgebiet die Textilerzeugnisse dem Verbraucher bereitgestellt werden, es sei denn der betreffende Mitgliedstaat schreibt etwas anderes vor.
Bei Nähgarn, Stopfgarn oder Stickgarn, das auf Spulen, Fadenrollen, in Strähnen, Knäueln oder sonstigen kleinen Einheiten angeboten wird, gilt Unterabsatz 1 für die globale Etikettierung gemäß Artikel 17 Absatz 3. Werden solche Erzeugnisse einzeln verkauft, so können sie in einer beliebigen Amtssprache der Organe der Union etikettiert oder gekennzeichnet sein, sofern sie auch eine globale Etikettierung aufweisen.

Sodann wird beanstandet, dass die Bezeichnung Pashmina nicht in dieser Verordnung enthalten wäre, was zu dem Schluss führt, dass die Rohstoffgehaltsangabe einschlägige Bestimmungen der Textilkennzeichnungsverordnung verletzt.

Weiter wird der Empfänger der Abmahnung der Firma Bellona Frankfurt GmbH aufgefordert, das beanstandete Verhalten sofort einzustellen sowie eine geeignete strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Der Abmahnung der Bellona Frankfurt GmbH ist ebenfalls eine Schadensaufstellung beigefügt. Aus dieser wird ersichtlich, dass die Firma Bellona Frankfurt GmbH der Abmahnung einen Gegenstandswert von 10.000 € zu Grunde legt. Weiter werden die Kosten für den Testkauf sowie für ein Textilgutachten in Rechnung gestellt.


UPDATE 02.01.2017: Weitere Abmahnung

Erneut geht uns eine Wettbewerbsrechtliche Abmahnung zu, die die Firma Bellona Frankfurt GmbH, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Tim Klein, Strahlenberger Weg 16,60599 Frankfurt am Main, durch die Kanzlei der lexTM Rechtsanwälte - Dr. Schmitt-Gaedke + Partner aussprechen lässt.

Erneut wird unter Beifügung eines textilen Untersuchungsberichts die Bewerbung eines Schals mit unzutreffenden Angaben zur Textilzusammensetzung abgemahnt. Dem Empfänger der Abmahnung wird vorgeworfen, den über die Internethandelsplattform eBay angebotenen Schal mit der Materialbezeichnung Kaschmir, Seide, Viskose beworben zu haben, obwohl der Schal tatsächlich nur aus Viskose und Polyacryl bestehe.

Der Empfänger der Abmahnung soll eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zugunsten der Firma Bellona Frankfurt GmbH abgeben. Der Abmahnung liegt eine im Entwurf durch die lexTM-Rechtsanwälte vorformulierte Unterlassungserklärung bei, die jedoch denkbar weit gefasst ist und schon deshalb keinesfalls ohne vorherige Änderungen unterzeichnet werden sollte. Der Empfänger einer solchen Abmahnung muss sich in diesem Zusammenhang darüber im Klaren sein, dass die strafbewehrte Unterlassungserklärung zeitlich unbefristet – also lebenslänglich – gültig bleibt und dass bei Verstößen gegen das Unterlassungsversprechen empfindlich hohe Vertragsstrafen gezahlt werden müssen. Dies gilt selbst dann, wenn man eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgibt, die zu weit gefasst war.

Um die damit einhergehenden empfindlichen Vertragsstrafenrisiken von vornherein zu vermeiden oder sie zumindest deutlich zu reduzieren, kann eine anwaltliche Beratung im Vorfeld dringend empfohlen werden.


 

 
 

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