Abmahnung Bashar Al-Rashid
Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung vor, die der Abmahner Bashar Al-Rashid, Wuppertal, durch Rechtsanwalt Nicolas Absenger von der Kanzlei der absengeranwaelte, Wuppertal, aussprechen lässt.
Mit seiner Abmahnung lässt Bashar Al-Rashid den fehlenden Hinweis sowie den fehlenden Link auf die sog. OS-Plattform (Streitschlichtungsplattform) im Zusammenhang mit dem Verkauf von Spielsachen über die Internethandelsplattform eBay beanstanden.
In der Abmahnung wird behauptet, dass ein Hinweis auf die Möglichkeit der Onlinestreitbeilegung sowie ein Link auf die OS-Plattform bereitgehalten werden müsse. Das Fehlen dieses Hinweises nebst Link soll einen Wettbewerbsverstoß darstellen und einen Unterlassungsanspruch zu Gunsten des Abmahners Bashar Al-Rashid begründen.
Der Empfänger der Abmahnung wird deshalb dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu Gunsten von Bashar Al-Rashid abzugeben.
Ebenfalls sollen Abmahnkosten aus einem Gegenstandswert/Streitwert von 10.000,00 € auf dem Konto der Absenger Anwälte zum Ausgleich gebracht werden.
Weil die Frage, ob und wer den Hinweis auf die OS-Plattform erteilen muss, derzeit in der Rechtsprechung noch hochumstritten ist, sollte die geforderte strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht ohne vorherige Rücksprache mit einem auf das Wettbewerbsrecht/den Onlinehandel spezialisierten Anwalt abgegeben werden. Dies gilt aufgrund der Bedeutung und zeitlich unbefristeten Gültigkeit derartiger Erklärungen umso mehr, zumal selbst fahrlässige Verstöße gegen strafbewehrte Unterlassungserklärung empfindlich hohe Vertragsstrafenforderungen nach sich ziehen können.
Für Fragen stehen auch wir Ihnen gern im Rahmen eines für Sie unverbindlichen Orientierungstelefonats zur Verfügung und unterbreiten Ihnen gern ein Angebot für unsere Tätigkeit.
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